Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.: 51 JHP
8/
Amt:
o :JYh
- 51 -
An den
BeschIAusf.: - 51 -
Jugendhilfeausschuss
Datum: 05.01.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
über den
Unterausschuss
•
Jugendhilfeplanung
Betrifft:
Jugendhilfeplanung
Bezug:
V 7/0013; V 8/0091
Finanzielle
in Erftstadt - Grundsätze und Sachstand -
Auswirkungen:
@
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erttstadt. den 05.01.2005
K~e
f!/W(
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Beschlussentwurf:
•
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den Grundsätzen und
dem Sachstand der Jugendhilfeplanung in Erftstadt zustimmend zur
Kenntnis .
Begründung:
Seit der Einführung des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - im Jahr
1991 ist die Jugendhilfeplanung
eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfeträger.
Die Stadt Erftstadt trägt dieser Tatsache Rechnung durch die Errichtung des
Unterausschusses Jugendhilfeplanung und der Einrichtung einer Planstelle.
Aufgabe der Jugendhilfeplanungsfachkraft
ist die Koordination,
Organisation, Durchführung und Auswertung des Planungsprozesses auf der
Grundlage der Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses, der die
Gesamtverantwortung
für den Planungsprozess trägt.
Ziel der Planung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder, Jugendlichen und Familien mit Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe.
Plaunungsbeteiligt sind betroffene Kinder, Jugendliche und Familien, die
Träger der freien Jugendhilfe sowie weitere mit den Aufgaben der Jugendhilfe befasste Organisationen.
P:\S13\VORLAGEN\JHP
2004.DOC
Im Planungsprozess sind die Ziele des konkreten Planungsauftrages der
eigentlichen Planung voran zu stellen. Hieran sind die freien Träger in den
Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII frühzeitig zu beteiligen. Auf der
Basis einer Sozialraumanalyse, der Bestandsaufnahme aller Dienste, Einrichtungen und Maßnahmen sowie einer Bedarfsermittlung durch angemessene Beteiligungsvertahren wird ein Soll-1st-Vergleich vorgenommen. Die
jeweiligen Teilplanungen werden nach der Maßnahme- und Finanzierungsplanung, der Planumsetzung und Evaluation fortgeschrieben.
Der erstellte Jugendhilfeplanungs-Ordner
stellt eine wesentliche Grundlage
dar, neue Ziele auf der Basisder bisherigen Planungen und der jeweils sich
ändernden Rahmenbedingungen
zu formulieren.
Eine Darstellung des Sachstandes zu den einzelnen Teilplänen erfolgt
mündlich in der Sitzung des Unterausschusses.
•
Vertretung
•
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2004.DOC