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Beschlussvorlage (Jugendhilfeplanung in Erftstadt - Grundsätze und Sachstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
414 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: 51 JHP 8/ Amt: o :JYh - 51 - An den BeschIAusf.: - 51 - Jugendhilfeausschuss Datum: 05.01.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Unterausschuss • Jugendhilfeplanung Betrifft: Jugendhilfeplanung Bezug: V 7/0013; V 8/0091 Finanzielle in Erftstadt - Grundsätze und Sachstand - Auswirkungen: @ Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erttstadt. den 05.01.2005 K~e f!/W( ~ Beschlussentwurf: • Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den Grundsätzen und dem Sachstand der Jugendhilfeplanung in Erftstadt zustimmend zur Kenntnis . Begründung: Seit der Einführung des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - im Jahr 1991 ist die Jugendhilfeplanung eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfeträger. Die Stadt Erftstadt trägt dieser Tatsache Rechnung durch die Errichtung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und der Einrichtung einer Planstelle. Aufgabe der Jugendhilfeplanungsfachkraft ist die Koordination, Organisation, Durchführung und Auswertung des Planungsprozesses auf der Grundlage der Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses, der die Gesamtverantwortung für den Planungsprozess trägt. Ziel der Planung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder, Jugendlichen und Familien mit Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe. Plaunungsbeteiligt sind betroffene Kinder, Jugendliche und Familien, die Träger der freien Jugendhilfe sowie weitere mit den Aufgaben der Jugendhilfe befasste Organisationen. P:\S13\VORLAGEN\JHP 2004.DOC Im Planungsprozess sind die Ziele des konkreten Planungsauftrages der eigentlichen Planung voran zu stellen. Hieran sind die freien Träger in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII frühzeitig zu beteiligen. Auf der Basis einer Sozialraumanalyse, der Bestandsaufnahme aller Dienste, Einrichtungen und Maßnahmen sowie einer Bedarfsermittlung durch angemessene Beteiligungsvertahren wird ein Soll-1st-Vergleich vorgenommen. Die jeweiligen Teilplanungen werden nach der Maßnahme- und Finanzierungsplanung, der Planumsetzung und Evaluation fortgeschrieben. Der erstellte Jugendhilfeplanungs-Ordner stellt eine wesentliche Grundlage dar, neue Ziele auf der Basisder bisherigen Planungen und der jeweils sich ändernden Rahmenbedingungen zu formulieren. Eine Darstellung des Sachstandes zu den einzelnen Teilplänen erfolgt mündlich in der Sitzung des Unterausschusses. • Vertretung • P:\513\VORLAGEN\JHP 2004.DOC