Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
45/2014
Erstellt am:
28.01.2014
Aktenzeichen:
IV/61 - kl/foi
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
12.02.2014
Rat
X
18.02.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße/Auf dem Acker"
Bereich: Kreuzungsbereich "Dammstraße / Auf dem Acker" - Vorhaltegrundstück Kindergarten
Änderung gemäß § 13 BauGB
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 03.07.2013, Vorlage 215/2013, Seiten 26-27
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 45/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Die eingegangene Stellungnahme ist gemäß dem vorgelegten Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301
"Ecke Dammstraße/Auf dem Acker", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung.
Der Änderungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Änderungsplanes.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanänderungsverfahren des BP 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße/Auf dem Acker" wurde mit dem
Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2013 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der nicht mehr benötigten Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in der vorab angeführten Sitzung die Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB. Er beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom
04.09.2013 bis einschließlich 04.10.2013. Mit Schreiben vom 27.08.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme (mit Unterschriftenliste) im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes eingegangen. Diese Eingabe wird im Abwägungsvorgang unter B 1 behandelt.
In der Begründung erfolgte nach der Auslegung eine Ergänzung unter Punkt 12 zum Artenschutz. Zu Beginn des Verfahrens wurde entsprechend der Anforderungen der Artenschutzprüfung eine Vorprüfung des Artenspektrums und der
Wirkfaktoren (Stufe I ASP) durchgeführt. Diese Vorprüfung ergab, dass durch die allgemeinen Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprüchen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten (Schließen einer
kleinen Baulücke) und den derzeitigen Zustand als beparkte Rasenfläche das Vorhandensein planungsrelevanter Arten
ausgeschlossen werden kann. Gleichwohl wurde aufgrund der Behördenbeteiligung im Rahmen der Auslegung die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde abgewartet. Weder das Antwortschreiben des Rhein-Erft-Kreises noch eine
Begehung ergaben Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten, so dass artenschutzrechtliche Konflikte
ausgeschlossen werden können und eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung (Stufe II ASP) nicht erforderlich ist.
Vorlage Nr.: 45/2014 . Seite 3 / 3
Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern 1301 wurde auf Grund eines redaktionellen Fehlers in der Zeit
vom 27.12.2013 bis einschließlich 27.01.2014 wiederholt. Mit Schreiben vom 20.12.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am
19.12.2013. Zu der wiederholten Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Zur Abwägung liegt somit nur die Stellungnahme B1 aus der Auslegungszeit vom 04.09.2013 bis einschließlich 04.10.2013 vor.
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, die Abwägung der Stellungnahme B 1 durchzuführen und den Bebauungsplan
Nr. 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße/Auf dem Acker" als Satzung zu beschließen.