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Beschlussvorlage (Beschilderung Knoten Stommeln K 20/ K 24)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:52
Aktualisiert
10.02.14, 18:52
Beschlussvorlage (Beschilderung Knoten Stommeln K 20/ K 24) Beschlussvorlage (Beschilderung Knoten Stommeln K 20/ K 24) Beschlussvorlage (Beschilderung Knoten Stommeln K 20/ K 24)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 70/2014 Erstellt am: 31.01.2014 Aktenzeichen: II/320 Verfasser/in: Frau Hausmann Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 19.02.2014 Betreff Beschilderung Knoten Stommeln K 20/ K 24 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Beschilderung anlässlich des vom Kreis geplanten Umbau des Knotens an der K 20/K 24 1. In der derzeit existenten Form bestehen zu lassen oder 2. Richtlinienkonform in den Varianten Vorlage Nr.: 70/2014 . Seite 2 / 3 a. Durch Minimalbeschilderung (Pfeilwegweiser mit innerörtlichen Zielen) oder b. Durch Maximalbeschilderung (Pfeilwegweiser mit innerörtlichen und überörtlichen Zielen) anzupassen. Erläuterungen Nach aktueller Planung des Rhein-Erft-Kreises ist der Umbau des Kreuzungsbereiches Venloer Straße/Hauptstraße in Stommeln in diesem Jahr vorgesehen. Die Verwaltung ist gebeten, die zukünftige wegweisende Beschilderung im Knotenpunkt K 20 /K 24 festzulegen. Die derzeitige Beschilderung mit teilaufgelösten Tabellenwegweisern bietet dem Verkehrsteilnehmer/der Verkehrsteilnehmerin sowohl für innerörtliche als auch für überörtliche Ziele eine detaillierte Wegweisung (vgl. Anlage 1). Historisch beruht dies darauf, dass die K 24 seinerzeit eine Bundesstraße (B 59) war und die heutigen Umgehungsstraßen nicht existierten. Durch den Bau der B 59 n wurde beabsichtigt, den bisherigen Durchgangsverkehr außerhalb von Stommeln zu führen; worauf auch die außerörtliche Wegweisung abzielt. Somit ist davon auszugehen, dass lediglich Ortskundige die Venloer Straße befahren, was faktisch eine Ausweisung von Fernzielen wie Grevenbroich und Köln verzichtbar macht. Ein Belassen der alten Wegweisung im Ortskern suggeriert eine beabsichtigte Führung des Durchgangsverkehrs durch die Ortslage, was städtebaulich nicht erwünscht sein kann. Zudem soll die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung minimiert und nur noch relevante Ziele ausgewiesen werden. Da alle relevanten Ziele (Ortsteile, Ziele zum Sportpark sowie benachbarte Ortschaften wie Fliesteden und Rommerskirchen) für auswärtige Verkehrsteilnehmer über das außerörtlich klassifizierte Straßennetz ausgeschildert sind, wäre auch die Auffassung vertretbar, eine Wegweisung für verzichtbar zu halten. Um dem Verkehrsteilnehmer/der Verkehrsteilnehmerin jedoch auch außerhalb der Nutzung der Umgehungsstraßen eine klare Wegführung anzubieten, ist es aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben sinnvoll, die Pfeilwegweisung nach den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung von Autobahnen (RWB 2000) zu installieren. Diese sieht eine deutlich reduzierte Beschilderung vor, die in zwei Varianten umsetzbar ist: a. Als Pfeilwegweisung mit innerörtlichen Zielen als Minimalbeschilderung (vgl. Anlage 2). b. Als Pfeilwegweisung mit innerörtlichen und überörtlichen Zielen als Maximalbeschilderung (vgl Anlage 3). Da die Beschilderung sehr prägend für das Ortsbild ist, sollte die Wegweisung grundsätzlich so minimal wie möglich gehalten werden. Die Verwaltung hält hier jedoch auch die Variante der Maximalbeschilderung aus Gründen der klaren Wegführung für gut vertretbar. Die vorhandenen innerörtlichen Ziele sind alle mit Piktogrammen erklärbar, wobei eine Version von drei oder vier Piktogrammen realisierbar ist (vgl. Anlage 4). Die Verwaltung empfiehlt mit Blick auf den Bau des Hallenbades die Version mit drei Piktogrammen, um eine spätere Ergänzung des Piktogramms „Bäderlandschaft“ zu ermöglichen. Zudem ist der Hinweis auf die P & R Anlage am Bahnhof zwar denkbar; im Hinblick darauf, dass an Bahnhöfen im Allgemeinen Parkflächen erwartet werden, aber gut verzichtbar. Vorlage Nr.: 70/2014 . Seite 3 / 3