Daten
Kommune
Kerpen
Größe
81 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 13:16
Aktualisiert
04.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
Jugendhilfeausschuss
am 23.11.2017
Drs.-Nr. 569.17
Vorabauszug
an: 10.1 - 23.4
Öffentlicher Teil
TOP 4 Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen
in der Kindertagespflege und die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wie folgt:
Teil A
1. Mittelbereitstellung für die Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege auf
5,50 € pro Betreuungsstunde und pro Kind in Gesamthöhe von jährlich 164.256,00 €.
2. Mittelbereitstellung für die Anmietung von geeigneten Räumen und die Besetzung mit selbständigen Trägern oder festangestellten Tagespflegepersonen in Gesamthöhe von jährlich
80.188,80 €, sowie einmalig 15.000,00 € für die Ausstattung eines Tagespflegestützpunktes
zur Vertretung in der Kindertagespflege.
Herr Scharping beantragt,
-zu Punkt 2. der Verwaltungsvorlage (Erhöhung der betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der
Kindertagespflegepersonen auf Erhöhung der Urlaubstage auf fünf Wochen und der Krankheitstage auf zwei Wochen zu entsprechen
-und zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung des Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen
Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Stunden) den Wünschen der Kindertagespflegepersonen zu entsprechen und den wöchentlichen Betreuungsumfang pauschal auf 35 Stunden zu
erhöhen.
Auf Nachfrage von Herrn Ersten Beigeordneten Christian Canzler zu den mit diesen Anträgen
verbundenen erheblichen Mehrkosten teilt Herr Scharping mit, dass er dazu keinen konkreten
Deckungsvorschlag hat.
Teil B
1. Mittelbereitstellung für die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder mit besonderem
Förderbedarf auf 12,50 € ohne Platzreduzierung und auf 17,50 € mit Platzreduzierung pro
Betreuungsstunde und pro Kind für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 81.882,70 €.
2. Mittelbereitstellung für die Einrichtung einer Freihaltepauschale zur Sicherung von geeigneten Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei zertifizierten Tagespflegepersonen
für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 16.380,00 €.
3. Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes über die in der Satzung
festgelegten vier Wochen hinaus erfolgt eine weitere Förderung mit einfacher Förderung für
den belegten und reduzierten Platz.
4. Förderung der Eingewöhnung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit bis zu 40 Stunden.
5. Ein genereller Anspruch für Kinder mit Förderbedarf auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 35 Stunden und eine damit verbundene Mittelbereitstellung in Gesamthöhe von
12.999,60 €.
6. Förderung einer zusätzlich nachgewiesenen ganztätigen Fortbildung im Themenbereich
Inklusion für qualifizierte Tagespflegepersonen im laufenden Kalenderjahr durch Freistellung.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge zu prüfen und eine Satzungsänderung vorzulegen.
Der Jugendhilfeausschuss verweist diese Empfehlungen einschließlich den entsprochenen Anträgen von Herrn Scharping zu Teil A zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 4/Freie Träger der Jugendhilfe
4 Enthaltungen (4/CDU)