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Beschlussvorlage (Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 23.11.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
81 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 13:16
Aktualisiert
04.12.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Niederschrift Jugendhilfeausschuss am 23.11.2017 Drs.-Nr. 569.17 Vorabauszug an: 10.1 - 23.4 Öffentlicher Teil TOP 4 Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wie folgt: Teil A 1. Mittelbereitstellung für die Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege auf 5,50 € pro Betreuungsstunde und pro Kind in Gesamthöhe von jährlich 164.256,00 €. 2. Mittelbereitstellung für die Anmietung von geeigneten Räumen und die Besetzung mit selbständigen Trägern oder festangestellten Tagespflegepersonen in Gesamthöhe von jährlich 80.188,80 €, sowie einmalig 15.000,00 € für die Ausstattung eines Tagespflegestützpunktes zur Vertretung in der Kindertagespflege. Herr Scharping beantragt, -zu Punkt 2. der Verwaltungsvorlage (Erhöhung der betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der Kindertagespflegepersonen auf Erhöhung der Urlaubstage auf fünf Wochen und der Krankheitstage auf zwei Wochen zu entsprechen -und zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung des Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Stunden) den Wünschen der Kindertagespflegepersonen zu entsprechen und den wöchentlichen Betreuungsumfang pauschal auf 35 Stunden zu erhöhen. Auf Nachfrage von Herrn Ersten Beigeordneten Christian Canzler zu den mit diesen Anträgen verbundenen erheblichen Mehrkosten teilt Herr Scharping mit, dass er dazu keinen konkreten Deckungsvorschlag hat. Teil B 1. Mittelbereitstellung für die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder mit besonderem Förderbedarf auf 12,50 € ohne Platzreduzierung und auf 17,50 € mit Platzreduzierung pro Betreuungsstunde und pro Kind für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 81.882,70 €. 2. Mittelbereitstellung für die Einrichtung einer Freihaltepauschale zur Sicherung von geeigneten Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei zertifizierten Tagespflegepersonen für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 16.380,00 €. 3. Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes über die in der Satzung festgelegten vier Wochen hinaus erfolgt eine weitere Förderung mit einfacher Förderung für den belegten und reduzierten Platz. 4. Förderung der Eingewöhnung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit bis zu 40 Stunden. 5. Ein genereller Anspruch für Kinder mit Förderbedarf auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 35 Stunden und eine damit verbundene Mittelbereitstellung in Gesamthöhe von 12.999,60 €. 6. Förderung einer zusätzlich nachgewiesenen ganztätigen Fortbildung im Themenbereich Inklusion für qualifizierte Tagespflegepersonen im laufenden Kalenderjahr durch Freistellung. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge zu prüfen und eine Satzungsänderung vorzulegen. Der Jugendhilfeausschuss verweist diese Empfehlungen einschließlich den entsprochenen Anträgen von Herrn Scharping zu Teil A zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 4/Freie Träger der Jugendhilfe 4 Enthaltungen (4/CDU)