Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, Neu-Bottenbroich, Bauvorhaben der Erftland)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:17
Aktualisiert
30.11.17, 15:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, Neu-Bottenbroich, Bauvorhaben der Erftland) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, Neu-Bottenbroich, Bauvorhaben der Erftland)

öffnen download melden Dateigröße: 108 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 680.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 23.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, Neu-Bottenbroich, Bauvorhaben der Erftland X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:  Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.  Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen.  Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Hennecken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt auf der Horremer Straße in Neu-Bottenbroich, den Abbruch von zwei bestehenden Mehrfamilienhäusern und anschließender Neuerrichtung von zwei Mehrfamilienhäusern. Die Planung sieht insgesamt 28 teils barrierefreie Wohneinheiten mit Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen vor. Da die Umsetzung der Planung auf Grundlage des im südlichen Teil rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 180 nicht möglich ist und im nördlichen Teil, der planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, ein städtebaulicher Regelungsbedarf ausgelöst wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit Schreiben vom 20.09.2017 stellt die Erftland Wohnungsgesellschaft mbH einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, der beide Teilflächen erfasst. Beschlussvorlage 680.17 Seite 2