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Mitteilungsvorlage (Überschwemmungsgebiet Pulheimer Bach Verfahren zur Sicherstellung durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung gem. § 78 Wasserhaushaltsgesetz hier: Antwort der Regierungspräsidentin auf die Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe Vorlage 136/2013 UPA vom 24.04.2013 und Rat vom 07.05.2013 sowie Vorlage 282/2013 UPA vom 03.07.2013))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Mitteilungsvorlage (Überschwemmungsgebiet Pulheimer Bach
Verfahren zur Sicherstellung durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung gem. § 78 Wasserhaushaltsgesetz
hier: Antwort der Regierungspräsidentin auf die Stellungnahme der Stadt Pulheim
(siehe Vorlage 136/2013 UPA vom 24.04.2013 und Rat vom 07.05.2013 sowie Vorlage 282/2013 UPA vom 03.07.2013))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 483/2013 Erstellt am: 19.11.2013 Aktenzeichen: IV/61/66 ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter / Herr Kleine-Erwig Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 11.12.2013 Betreff Überschwemmungsgebiet Pulheimer Bach Verfahren zur Sicherstellung durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung gem. § 78 Wasserhaushaltsgesetz hier: Antwort der Regierungspräsidentin auf die Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe Vorlage 136/2013 UPA vom 24.04.2013 und Rat vom 07.05.2013 sowie Vorlage 282/2013 UPA vom 03.07.2013) Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Mit der Bekanntmachung der formellen Verordnung im Amtsblatt der Bezirksregierung vom 18.11.2013 setzt die Bezirksregierung Köln die festgesetzte Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches mit Wirkung vom 25.11.2013 in Kraft. Bislang galt die vorläufige Sicherung, die Rechtswirkungen sind identisch. Die Eingaben der Stadt Pulheim im förmlichen Verfahren zur Sicherung des Überschwemmungsgebietes bleiben durch die Bezirksregierung vollständig unberücksichtigt. Nach Kenntnis der Verwaltung hat lediglich die Eingabe eines Bürgers dahingehend Erfolg gehabt, dass zwei Grundstücke aus dem Überschwemmungsgebiet heraus genommen wurden, da diese belegbar bereits angehoben waren und das topographische Modell nicht aktuell war. Die Verwaltung wird mit Hilfe des hinzugezogenen Fachanwaltes eine juristische Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Verfassungsklage vornehmen Der Bachverband hat den Auftrag zu einer Machbarkeitsstudie erteilt, in der die Frage behandelt werden soll, wo für den Zentralort die erforderlichen Rückhaltevolumina geschaffen werden könnten. Ein Ergebnis liegt bislang noch nicht vor, wird aber in Kürze erwartet. Die Verwaltung wird möglichst in der kommenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses über den Sachstand informieren.