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Beschlussvorlage (Kreisweite Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Kreisweite Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Kreisweite Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 471/2013 Erstellt am: 13.11.2013 Aktenzeichen: II / 40 Verfasser/in: Frau Bunk Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Kreisweite Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2014 noch nicht bezifferbar € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzierung wird aus den Mitteln für Schulentwicklungsplanung erfolgen Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt Vorlage Nr.: 471/2013 . Seite 2 / 2 die Zustimmung des Rates zu dem Vorhaben des Rhein-Erft-Kreises, einen kreisweiten Schulentwicklungsplan für alle Förderschulen unter Berücksichtigung der kommunalen Belange zu erstellen. Erläuterungen In der im Dezember 2012 stattgefundenen Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des RheinErft-Kreises befürworteten die Städte mit Blick auf die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung / Inklusion die Durchführung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung. Mit parallel einhergehenden Erhebungen wurde das Thema im Laufe des Jahres 2013 in Sitzungen der Beigeordneten und in einer eigens hierfür gegründeten Arbeitsgruppe behandelt. Der Entwurf einer Leistungsbeschreibung für die Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Unterstützung / Inklusion wurde schließlich im November diesen Jahres auf Kreisebene unter Beteiligung der Kommunen erarbeitet. Die Leistungsbeschreibung soll Grundlage der weiteren Beschlüsse durch den Kreistag bis zum 12.12.2013 sein (s. Anlage). Der Entwurf beinhaltet die erarbeiteten Aufgabenstellungen von der Aufbereitung der Daten bis hin zur Präsentation des Gutachtens. Ein insbesondere für die Kommunen wesentlicher Aspekt ist das im Rahmen der SEP-Erstellung für die Maßnahmenplanung vorgesehene dialogische Verfahren mit sämtlichen Schulträgern (incl. Landschaftsverband Rheinland, privaten Schulträgern, benachbarten Schulträgern), Schulleitungen, der oberen und unteren Schulaufsicht und der Politik. Inhaltlich bestehen gegen die Leistungsbeschreibung keine Bedenken. Die Kreisverwaltung hat festgelegt, dass die für die Planung anfallenden Aufwendungen nicht über die allgemeine Kreisumlage gedeckt werden. Vielmehr sollen diese Aufwendungen gesondert ausgewiesen und den Kommunen entsprechend dem Anteil an der Kreisumlage (Pulheim 10,05 %) in Rechnung gestellt werden. Da der Kreisverwaltung keine vergleichbaren Informationen über die voraussichtlichen Kosten eines solchen Schulentwicklungsplanes vorliegen, können zur Zeit noch keine Angaben zu den erforderlichen Aufwendungen gemacht werden. Die Vergabeabfrage ist nach der entsprechenden Beschlussfassung im Dezember geplant. Entsprechende Angebotsabgaben werden frühestens im Januar 2014 erwartet. Die Verwaltung wird den Rat hierüber informieren. Da die Verwaltung von einem erheblichen Erkenntnisgewinn für Belange der Stadt Pulheim ausgeht, schlägt sie vor, den Pulheimer Anteil aus den Mitteln der Schulentwicklungsplanung zu finanzieren.