Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
471/2013
Erstellt am:
13.11.2013
Aktenzeichen:
II / 40
Verfasser/in:
Frau Bunk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Kreisweite Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2014
noch nicht bezifferbar €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Finanzierung wird aus den Mitteln für Schulentwicklungsplanung erfolgen
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
Vorlage Nr.: 471/2013 . Seite 2 / 2
die Zustimmung des Rates zu dem Vorhaben des Rhein-Erft-Kreises, einen kreisweiten Schulentwicklungsplan für alle
Förderschulen unter Berücksichtigung der kommunalen Belange zu erstellen.
Erläuterungen
In der im Dezember 2012 stattgefundenen Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des RheinErft-Kreises befürworteten die Städte mit Blick auf die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen
Förderung / Inklusion die Durchführung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung.
Mit parallel einhergehenden Erhebungen wurde das Thema im Laufe des Jahres 2013 in Sitzungen der
Beigeordneten und in einer eigens hierfür gegründeten Arbeitsgruppe behandelt. Der Entwurf einer
Leistungsbeschreibung für die Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für alle Förderschulen
im Rhein-Erft-Kreis unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Unterstützung / Inklusion wurde
schließlich im November diesen Jahres auf Kreisebene unter Beteiligung der Kommunen erarbeitet. Die
Leistungsbeschreibung soll Grundlage der weiteren Beschlüsse durch den Kreistag bis zum 12.12.2013 sein
(s. Anlage).
Der Entwurf beinhaltet die erarbeiteten Aufgabenstellungen von der Aufbereitung der Daten bis hin zur
Präsentation des Gutachtens. Ein insbesondere für die Kommunen wesentlicher Aspekt ist das im Rahmen
der SEP-Erstellung für die Maßnahmenplanung vorgesehene dialogische Verfahren mit sämtlichen Schulträgern (incl. Landschaftsverband Rheinland, privaten Schulträgern, benachbarten Schulträgern), Schulleitungen, der oberen und unteren Schulaufsicht und der Politik. Inhaltlich bestehen gegen die
Leistungsbeschreibung keine Bedenken.
Die Kreisverwaltung hat festgelegt, dass die für die Planung anfallenden Aufwendungen nicht über die
allgemeine Kreisumlage gedeckt werden. Vielmehr sollen diese Aufwendungen gesondert ausgewiesen und
den Kommunen entsprechend dem Anteil an der Kreisumlage (Pulheim 10,05 %) in Rechnung gestellt
werden. Da der Kreisverwaltung keine vergleichbaren Informationen über die voraussichtlichen Kosten eines
solchen Schulentwicklungsplanes vorliegen, können zur Zeit noch keine Angaben zu den erforderlichen
Aufwendungen gemacht werden. Die Vergabeabfrage ist nach der entsprechenden Beschlussfassung im
Dezember geplant. Entsprechende Angebotsabgaben werden frühestens im Januar 2014 erwartet. Die
Verwaltung wird den Rat hierüber informieren.
Da die Verwaltung von einem erheblichen Erkenntnisgewinn für Belange der Stadt Pulheim ausgeht, schlägt
sie vor, den Pulheimer Anteil aus den Mitteln der Schulentwicklungsplanung zu finanzieren.