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Beschlussvorlage (Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
07.12.17, 13:16
Aktualisiert
07.12.17, 13:16
Beschlussvorlage (Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne) Beschlussvorlage (Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung, Revision, Korruptionsprävention Bearbeitung: Claudia Seidenpfennig TOP Drs.-Nr.: 689.17 Datum : Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss X 05.12.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Seidenpfennig Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely gez. Klinkhammer Begründung: Rat und Bürgermeister können der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe der GO NRW Prüfaufträge erteilen. Gemäß § 6 der Rechnungsprüfungsordnung der Kolpingstadt Kerpen vom 23.06.2015 kann zudem der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung im Rahmen seiner gesetzlichen und der vom Rat übertragenen Aufgaben Aufträge erteilen. Zu Nr. 1 und 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen : Bereits seit Mitte des Jahres 2017 wird das im Antrag unter 1. genannte Prüffeld sowie seit September 2017 das unter 2. beschriebene Prüffeld unter anderem mit zeitlicher Unterbrechung durch das Amt 14 geprüft. Es handelt sich um laufende Prüfverfahren. Die örtliche Rechnungsprüfung wird dem Ausschuss zu gegebener Zeit Bericht erstatten. Eine durch Abt. 24.2 - Gebäude- und Ernergiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen und Bäder- zur Verfügung gestellte Auflistung aller Stromzähler ist zur vorläufigen Information als Anlage beigefügt. Zu Nr. 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen : Derzeit werden die abgeschlossenen Erschließungsverträge als auch die der Ausschreibung der Erschließungsanlagen zugrunde liegenden und von der Kolpingstadt Kerpen (Fachabteilung) genehmigten Leistungsverzeichnisse dem Rechnungsprüfungsamt nicht automatisch zur Kenntnis vorgelegt. In den Erschließungsverträgen wird regelmäßig festgelegt, dass die Kolpingstadt Kerpen berechtigt ist, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen, die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen und zum Zwecke der Prüfung und Überwachung die Baustelle jederzeit zu betreten. Im Rahmen der personellen Kapazitäten wurde und wird die Einhaltung der städtischen Baustandards bei externen Erschließungsträgern von Baugebieten nur stichprobenweise durch die örtliche Rechnungsprüfung überwacht. Sobald die technische Rechnungsprüfung wie vorgesehen personell erweitert wird, ist beabsichtigt, die Überprüfung entsprechend auszuweiten. Beschlussvorlage 689.17 Seite 2