Daten
Kommune
Kerpen
Größe
65 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 11:58
Aktualisiert
04.12.17, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in
der Stadt Kerpen
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen i. V. m. den § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW)
und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG) - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 19.12.2017 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Art und Zahl der Reinigungen sowie Gebührensatz
Abs. 2
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Sommerwartung (Kehren) bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung je Meter Grundstücksseite 1,34 €.
Abs. 3
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Winterwartung je Meter Grundstücksseite 0,67 €.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den 20.12.2017
Dieter Spürck
Bürgermeister