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Beschlussvorlage (Anlage I - Gebührenkalkulation Straßenreinigung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 11:58
Aktualisiert
04.12.17, 11:58
Beschlussvorlage (Anlage I - Gebührenkalkulation Straßenreinigung)

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Inhalt der Datei

Anlage I Kostenrechnung und Gebührenkalkulation Straßenreinigung 2018 I. Kostenrechnung 1. Reinigung der Fahrbahn Die gemäß Satzung zu reinigenden Straßen werden im wöchentlichen Intervall maschinell gereinigt. Der Baubetriebshof stellt dem Gebührenhaushalt im Rahmen der Kostenrechnung die erbrachten Leistungen (Personal- und Sachkosten) in Rechnung. 60.830,00 € geschätzte Kosten 2. Verwertungskosten x 70,21 €/t = rd. 220 t Straßenkehricht 60.396,00 € 3. Verwaltungskosten 150,00 € 4. Bekanntmachungskosten Gesamtkosten Reinigung der Fahrbahn Verwertungskosten Verwaltungskosten Bekanntmachungskosten Überschuß(-)/Unterdeckung(+) aus Vorjahren Überschuss aus 2016: Überschuss aus 2015: Überschuss aus 2014: 16.000,00 € - 1.992,43 € 4.477,39 € 12.237,61 € 60.830,00 € 16.000,00 € 60.396,00 € 150,00 € -8.566,33 € hiervon 0% hiervon 0% hiervon 70% 0,00 € 0,00 € -8.566,33 € 128.809,67 € Summe II. Gebührenkalkulation Kosten abzüglich 10 % (öffentliches Interesse) aufzuteilende Kosten : Gebührenmeter somit Kosten je Gebührenmeter Gebührenvorschlag 128.809,67 € 12.880,97 € 115.928,71 € 86.500 m 1,3402 €/m 1,34 €/m III. Kostendeckung Gebührenbedarf Gebührenaufkommen: 86.500 m Überschuß/Zuschußbedarf 115.928,71 € x 1,34 €/m = 115.910,00 € -18,71 €