Daten
Kommune
Kerpen
Größe
76 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
05.12.17, 10:08
Aktualisiert
05.12.17, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Kolpingstadt
Kerpen im Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung 2018)
Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes und § 16 des Gewerbesteuergesetzes – jeweils in
der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung vom
19.12.2017 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340 v.H.
620 v.H.
2. Gewerbesteuer
500 v.H.
§2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den
Dieter Spürck
Bürgermeister
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