Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
29.11.17, 13:16
Aktualisiert
29.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Dez. II / Erster Beigeordneter
Bearbeitung: Christian Canzler
TOP
Drs.-Nr.: 633.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
08.11.2017
Bemerkungen
06.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Dritte Grundschule in Kerpen-Sindorf
hier: Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Köln
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Sachbearbeitung
gez.
Canzler
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 22
gez.
Canzler
gez.
Maus
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
In der Sitzung des Schulausschusses der Kolpingstadt Kerpen am 18. Oktober 2017 (Vorlage Nr.
532.17) beschloss der Schulausschuss einstimmig die Errichtung einer dritten Grundschule im
Ortsteil Kerpen-Sindorf.
Bereits vor der Sitzung hatte der Unterzeichner als zuständiger Dezernent bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 48 – Schulorganisation, einen Schulträgerberatungstermin für
Freitag, 27. Oktober 2017 (Erste Herbstferienwoche) vereinbart.
Das beigefügte Ergebnisprotokoll (in Stichpunkten) ist mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
In der Sitzung wird ggf. ergänzend mündlich berichtet.
Beschlussvorlage 633.17
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