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Beschlussvorlage (Tagebaufolgekosten; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
230 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Beschlussvorlage (Tagebaufolgekosten;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Tagebaufolgekosten;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Herr Höhne TOP Drs.-Nr.: 636.17 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 09.11.2017 Bemerkungen 28.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagebaufolgekosten; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Höhne gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Bezüglich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Tagebaufolgekosten wurde seitens der Verwaltung zur Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau, Kontakt aufgenommen. Diese teilte mit, dass die Meldung aus dem Pressearchiv der Bezirksregierung vom 26.09. 2017 dem derzeit aktuellen Sachstand entspricht. Diese Meldung ist öffentlich und gibt nachfolgenden Inhalt wieder: „RWE Power AG übergibt Gutachten Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier Die RWE Power AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, drei externe Gutachten zu den Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier vorgelegt. Diese Gutachten veröffentlicht die Bezirksregierung bereits heute (26.09.2017) vor der behördlichen Prüfung. Bei den nun vorliegenden Gutachten handelt es sich um: 1. Ein Gutachten von Herrn Prof. Dr.-Ing. habil. H. Tudeshki von der Technischen Universität Clausthal zur Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohlentagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG. 2. Die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Univ.-Prof. Dr. rer. nat. T. Rüde von der RWTH Aachen zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheinischen Braunkohlenrevier. Die Gutachter kommen nach Zusammenstellung aller technischen Maßnahmen und Prüfung der rechnerischen Plausibilität der Kosten zu dem Ergebnis, dass die Methoden des Unternehmens zur Rückstellungsermittlung valide sind und die Mengengerüste und Preise realistisch angesetzt sind. 3. Eine von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte gutachtliche Stellungnahme für die Braunkohleaktivitäten der RWE Power AG im Rheinischen Revier kommt zu dem Ergebnis, dass die bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31. Dezember 2016 nach IFRS (International Financial Reporting Standards) vollständig und angemessen dotiert sind. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen der RWE Power AG für den Braunkohlenbergbau auf 2,174 Milliarden Euro, von denen 1,618 Milliarden Euro auf die Wiedernutzbarmachung, 172 Millionen Euro auf Umsiedlungen und Verlegungen sowie 384 Millionen Euro auf Bergschäden entfallen. Im Zuge der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Bezirksregierung, ob das Unternehmen, die erforderliche Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung getroffen hat. Dazu holt sie Angaben des Unternehmens ein und betrachtet die technischen Darstellungen und zahlenmäßigen Ansätze für die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung. Infolge der räumlichen Beschlussvorlage 636.17 Seite 2 wie finanziellen Größenordnung der Vorhaben des Braunkohlenbergbaus kommt den Rückstellungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg darauf hingewirkt, dass zusätzlich zur regelmäßigen, momentbezogenen Überprüfung durch die Behörde eine grundlegende Darlegung und Prüfung durch Dritte erfolgt, welche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung durchzuführen sind, welche Kostenansätze zugrunde gelegt sind und ob die bergbaulichen Rückstellungen vollständig und angemessen bilanziert sind. Dabei ist es der Bezirksregierung besonders wichtig, dass diese Nachweise möglichst verständlich erbracht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Die Pressemitteilung sowie die zitierten o.g. Gutachten können über nachfolgendem Link eingesehen werde: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2017/09/138_17_09_26/index.php Die Downloads der 3 Gutachten stehen dort zur Verfügung. Die Bezirksregierung teilt mit, dass, sofern sich noch konkrete Fragen ergeben, sie gerne bereit sind, im nächsten Ausschuss hierauf einzugehen. Beschlussvorlage 636.17 Seite 3