Daten
Kommune
Kerpen
Größe
230 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Herr Höhne
TOP
Drs.-Nr.: 636.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
09.11.2017
Bemerkungen
28.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Tagebaufolgekosten;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez.
Höhne
gez.
Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Bezüglich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Tagebaufolgekosten
wurde seitens der Verwaltung zur Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau, Kontakt
aufgenommen.
Diese teilte mit, dass die Meldung aus dem Pressearchiv der Bezirksregierung vom 26.09. 2017
dem derzeit aktuellen Sachstand entspricht. Diese Meldung ist öffentlich und gibt nachfolgenden
Inhalt wieder:
„RWE Power AG übergibt Gutachten
Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau
im Rheinischen Revier
Die RWE Power AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
NRW, drei externe Gutachten zu den Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im
Rheinischen Revier vorgelegt. Diese Gutachten veröffentlicht die Bezirksregierung bereits
heute (26.09.2017) vor der behördlichen Prüfung.
Bei den nun vorliegenden Gutachten handelt es sich um:
1. Ein Gutachten von Herrn Prof. Dr.-Ing. habil. H. Tudeshki von der Technischen Universität
Clausthal zur Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die
Braunkohlentagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG.
2. Die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Univ.-Prof. Dr. rer. nat. T. Rüde von der
RWTH Aachen zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im
Rheinischen Braunkohlenrevier. Die Gutachter kommen nach Zusammenstellung aller
technischen Maßnahmen und Prüfung der rechnerischen Plausibilität der Kosten zu dem
Ergebnis, dass die Methoden des Unternehmens zur Rückstellungsermittlung valide sind und
die Mengengerüste und Preise realistisch angesetzt sind.
3. Eine von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte gutachtliche
Stellungnahme für die Braunkohleaktivitäten der RWE Power AG im Rheinischen Revier
kommt zu dem Ergebnis, dass die bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31.
Dezember 2016 nach IFRS (International Financial Reporting Standards) vollständig und
angemessen dotiert sind.
Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen der RWE Power AG für den Braunkohlenbergbau auf
2,174 Milliarden Euro, von denen 1,618 Milliarden Euro auf die Wiedernutzbarmachung, 172
Millionen Euro auf Umsiedlungen und Verlegungen sowie 384 Millionen Euro auf Bergschäden
entfallen.
Im Zuge der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Bezirksregierung, ob das
Unternehmen, die erforderliche Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung getroffen hat. Dazu holt
sie Angaben des Unternehmens ein und betrachtet die technischen Darstellungen und
zahlenmäßigen Ansätze für die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung. Infolge der räumlichen
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wie finanziellen Größenordnung der Vorhaben des Braunkohlenbergbaus kommt den
Rückstellungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg darauf
hingewirkt, dass zusätzlich zur regelmäßigen, momentbezogenen Überprüfung durch die Behörde
eine grundlegende Darlegung und Prüfung durch Dritte erfolgt, welche Maßnahmen zur
Wiedernutzbarmachung durchzuführen sind, welche Kostenansätze zugrunde gelegt sind und ob die
bergbaulichen Rückstellungen vollständig und angemessen bilanziert sind. Dabei ist es der
Bezirksregierung besonders wichtig, dass diese Nachweise möglichst verständlich erbracht und der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“
Die Pressemitteilung sowie die zitierten o.g. Gutachten können über nachfolgendem Link
eingesehen werde:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2017/09/138_17_09_26/index.php
Die Downloads der 3 Gutachten stehen dort zur Verfügung.
Die Bezirksregierung teilt mit, dass, sofern sich noch konkrete Fragen ergeben, sie gerne bereit
sind, im nächsten Ausschuss hierauf einzugehen.
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