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Beschlussvorlage (Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle mit dem Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 13:16
Aktualisiert
08.12.17, 13:16
Beschlussvorlage (Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle mit dem Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle mit dem Rhein-Erft-Kreis)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 380.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.12.2017 Bemerkungen 19.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abrechnung Stromkosten Kreisleitstelle mit dem Rhein-Erft-Kreis X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. i.V. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurde im Gebäude der Feuer- und Rettungswache festgestellt, dass ein Stromzwischenzähler defekt ist, der zur Ablesung des Stromverbrauches für die Kreisleitstelle dient. Der auf diesem Zähler abgelesene Strom ist Grundlage für die jährliche Nebenkostenabrechnung mit dem Rhein-Erft-Kreis auf der Basis eines entsprechend in der Vergangenheit zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Kolpingstadt Kerpen abgeschlossenen Mietvertrages. Im Zusammenhang mit der Reparatur dieses Zwischenzählers trat zu Tage, dass es sich um einen sogenannten Messwandlerzähler handelte, d.h., der dort abgelesene Stromverbrauch ist mit einem Faktor 30 zu multiplizieren. Weder auf dem Zähler noch in sonstigen Unterlagen im Rahmen der Baupläne war dieser Faktor registriert. Offensichtlich ist dies während der Bauphase untergegangen, was auch damit zusammenhängt, dass die damalige Elektrofirma während der Bauphase Insolvenz angemeldet hat. Die Gesamtsituation führte nunmehr aktuell zu einigen Recherchen, die letztlich einen Abrechnungsfehler bei der Stromberechnung seit Bestehen der Kreisleitstelle offenkundig machten. Für den Rhein-Erft-Kreis ergäbe sich somit für Strom eine Nachforderung (2006 – 2015) in Höhe von 384.802,15 €. Diese Nachforderung wurde dem Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt und in einem Gespräch am 04.07.2017 auf Dezernentenebene erörtert. Die Vertreter/innen des Rhein-Erft-Kreises teilten mit, dass die Forderungen nur zum Teil akzeptiert werden können, da hier bereits bis 2012 Verjährung eingetreten sei. Lediglich die für die Jahre 2013 - 2015 ausstehenden Stromkosten könnten der Kolpingstadt Kerpen erstattet werden. Die Verwaltung wird nun zunächst die zu gering abgerechneten Stromkosten der Kreisleitstelle für die Jahre 2013 – 2015 beim Rhein-Erft-Kreis einfordern. Für die Jahre 2013-2015 besteht eine Gesamtforderung in Höhe von 115.756,42 €. 2016 wurde aktuell dem Rhein-Erft-Kreis ein Nachzahlungsbetrag von ca. 40.000 € im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Ab 2017 erfolgt eine Echtabrechnung auf der Basis des nunmehr eingebauten neuen Zwischenzählers. Bezüglich der Stromkosten für die Jahre 2006 bis 2012 wurde die Vermögenseigenschadenversicherung eingebunden, diese teilte zwischenzeitlich mit, dass die Ansprüche von ihr nicht begleichen werden. Weiterhin wird das Thema zeitnah auf interkommunaler Ebene noch erörtert. Über die Ergebnisse wird in der Stadtratssitzung am 19.12.2017 berichtet. Beschlussvorlage 380.17 Seite 2