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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen; hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-, FDP- und BBK/Pir.-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
19.12.17, 14:06
Aktualisiert
19.12.17, 14:06
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen
Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen;
hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-, FDP- und BBK/Pir.-Fraktion) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen
Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen;
hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-, FDP- und BBK/Pir.-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 704.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.12.2017 Bemerkungen 19.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen; hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-, FDP- und BBK/Pir.-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beiliegende 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen. Die Änderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen vom Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.,S. 666 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 19.12.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel І § 11 Abs. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, wird personenbezogen auf die zweifache Anzahl der ordentlichen und jährlich vorab vom Bürgermeister bekanntgegebenen Sitzungen des Stadtrates im Jahr beschränkt.“ Artikel ІІ Die 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kerpen, Dieter Spürck Bürgermeister Beschlussvorlage 704.17 Seite 2