Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
19.12.17, 14:06
Aktualisiert
19.12.17, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 704.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
07.12.2017
Bemerkungen
19.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen
Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen;
hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-, FDP- und BBK/Pir.-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beiliegende 22. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen. Die Änderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen vom
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV.NRW.,S. 666 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am
19.12.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 22. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel І
§ 11 Abs. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, wird personenbezogen
auf die zweifache Anzahl der ordentlichen und jährlich vorab vom Bürgermeister
bekanntgegebenen Sitzungen des Stadtrates im Jahr beschränkt.“
Artikel ІІ
Die 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen tritt zum 01.01.2018 in
Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen,
Dieter Spürck
Bürgermeister
Beschlussvorlage 704.17
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