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Beschlussvorlage (Anlage IV - Kostenträgerrechnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
176 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
05.12.17, 10:08
Aktualisiert
05.12.17, 10:08
Beschlussvorlage (Anlage IV - Kostenträgerrechnung) Beschlussvorlage (Anlage IV - Kostenträgerrechnung)

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Inhalt der Datei

Anlage IV Seite 1 Verteilung der Kosten auf die Kostenträger Kostenstellen Kläranlage Regenüberlaufbecken Rückhaltebecken/Regenüberläufe/Versickerungsmulden Kanäle Pumpanlagen Reinigung Straßeneinläufe Zwischensumme Abrechnung Vorjahre (+ = Unterdeckung/- = Überschuss) hiervon berücksichtigen (50%) Summe = Umzulegende Kosten: Kosten lt. BAB in € 4.334.193 1.090.205 412.037 7.918.609 221.875 122.911 14.099.830 -822.045 -411.023 13.688.807 Schmutzwasseranteil in % in € 65,00 2.817.225 3,00 32.706 0,00 50,00 61,00 0,00 (50,29) 0 3.959.305 135.344 0 6.944.580 -121.614 -60.807 6.883.773 2. Berechnung der Gebühren 2.1 Gebührensatz Schmutzwasser 6.883.773 € Kosten Schmutzwasseranteil: Frischwasserverbrauch: 3.140.000 cbm Gebührensatz: 6.883.773 € : 3.140.000 cbm = 2,1923 €/cbm 2,19 €/cbm 2.2 Gebührensatz Niederschlagswasser private (einschließlich städtische) befestigte und angeschlossene Flächen 5.147.000 qm öffentliche Verkehrsflächen: Gemeindestraßen (beitragsfinanziert): 2.078.000 qm Kreis-, Land- und Bundesstraßen (nicht beitragsfinanziert): befestigte Flächen insgesamt 175.000 qm 7.400.000 qm Kosten Niederschlagswasser abzüglich Reinigung der Straßeneinläufe (siehe Anlage 4) Gebührenbedarf Grundstücke Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: 6.805.034 € 6.682.123 € : 7.400.000 qm Gebührenzuschlag für Straßen: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: 122.911 € : 2.253.000 qm 0,9030 €/qm + 0,0546 €/qm = 0,9575 €/qm 0,96 €/qm : 7.400.000 qm = 0,0043 €/qm erzielte Mehreinnahmen für nicht beitragsfinanzierte Straßen (siehe Anlage 5): Gebührenabschlag für alle Flächen: Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz Grundstücke: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührensatz für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung (s. Anlage 5): 122.911 € 6.682.123 € = 0,9030 €/qm 0,90 €/qm = 0,0546 €/qm 31.500 € 31.500 € 0,9030 €/qm 0,0043 €/qm 0,8987 €/qm 0,90 €/qm 0,9575 €/qm 0,0043 €/qm 0,9533 €/qm 0,95 €/qm 1,08 €/qm 2. Einnahmen/Deckung Schmutzwasser Gebühren rechnerisch: Bedarf: Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): 2,19 €/cbm x 3.140.000 cbm = 6.876.600 € 6.883.773 € -7.173 € Seite 1 Niederschlagswasseranteil in % in € 35,00 1.516.968 97,00 1.057.499 100,00 50,00 39,00 100,00 (49,71) 412.037 3.959.304 86.531 122.911 7.155.250 -700.432 -350.216 6.805.034 Anlage IV Seite 2 Oberflächenwasser Gebühren Grundstücke: Gebühren für beitragsfinanzierte Straßen: Gebühren für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung: Gebühren rechnerisch: Bedarf: 0,90 €/qm x 5.147.000 qm = 4.632.300 € 0,95 €/qm x 2.078.000 qm = 1.974.100 € 1,08 €/qm x 175.000 qm = 189.000 € 6.795.400 € 6.805.034 € -9.634 € Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): Berechnung von kostendeckenden Gebühren 1. SW-Gebühr in €/cbm: 2. NW-Gebühr Grundstücke in €/qm: 3. NW-Gebühr örtliche Straßen in €/qm: 4. NW-Gebühr überörtliche Straßen in €/qm: Bisheriger Gebührensatz 2,24 0,92 0,98 1,09 Rechnerischer Gebührensatz 2,19 0,90 0,95 1,08 Seite 2 Veränderung gegenüber Vorjahr in € -0,05 -0,02 -0,03 -0,01 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -2,23% -2,17% -3,06% -0,92% Gebührenvorschlag 2,19 0,90 0,95 1,08