Daten
Kommune
Kerpen
Größe
183 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
15.12.17, 12:13
Aktualisiert
15.12.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
20/Br
Merzenich, 14. Dezember 2017
Vermerk
Begründung der Gebührenentwicklung der Friedhofsgebühren.
Fragestellung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 12.12.2017:
Warum steigen die Friedhofsgebühren jährlich an und warum ist Kerpen die teuerste Stadt im
Bereich der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren?
Der Bund der Steuerzahler hat einen Vergleich über die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren
2017 durchgeführt. Verglichen wurden die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren von 2017 für
NRW-Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern. Der Vergleich zeigt auf, dass Kerpen im Bereich der
Sargwahlgräber die höchsten Gebühren hat und mit 4.577,- € rund 1.770,- über dem Durchschnitt
von 2.800,- € liegt. Im Bereich der Urnenwahlgräber liegt Kerpen mit 1.205,- € rund 74,- € über dem
Durchschnitt von 1.131,- €.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kerpen im Verhältnis zu anderen Städten viele Friedhöfe hat.
Derzeit bestehen 12 Friedhöfe. Im Vergleich dazu ist die Stadt Düsseldorf mit 13 Friedhöfen zu
nennen. Kerpen hat dementsprechend für seine Einwohnerzahl eine hohe Anzahl an Friedhöfen, die
einen gewissen Pflege- und Instandhaltungsaufwand mit sich bringen.
Zusätzlich gehen die Fallzahlen im Bereich der Sargwahlgräber in den letzten Jahren stetig zurück. Bei
den Kostensteigerungen der einzelnen Gebühren handelt es sich nicht um Mehrkosten, die auf eine
generelle Kostensteigerung zurück zu führen sind sondern um eine Kostenumverteilung, die durch
den Rückgang der Fallzahlen bei den Sargwahlgräbern zu erklären ist. Wenn weniger Sargwahlgräber
nachgefragt werden, die Kosten für den Bereich sich aber nicht ändern, müssen die entstandenen
Kosten auf die verbleibenden Fallzahlen umgelegt werden.
Im Bereich der Urnenwahlgräber liegt Kerpen vergleichsweise zu den anderen Städten nur marginal
über dem Durchschnitt. Hier sind die leicht höheren Werte auch mit der hohen Anzahl an Friedhöfen
zu begründen.
Aufgestellt, 14.12.2017
Breuer