Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 13:15
Aktualisiert
06.12.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Abteilung: 22.1 Senioren|Menschen mit Behinderung|Soziale Hilfen
Bearbeiter: Hans Arnold Maus
TOP
Drs.-Nr.: 694.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
06.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
04.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schulentwicklungsplan 2017
hier: Beschlussfassung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans (Fassung vom 29.08.2017) wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen/Anpassungen beschlossen:
Raumbedarf:
1. Bei Neubau/erweiterter Sanierung ist die im Schulentwicklungsplan beschriebene große
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
i.V.
gez. Maus
gez. Canzler
Grundschullösung umzusetzen.
2. Bei Neubau/erweiterter Sanierung weiterführender Schulen sind die im Schulentwicklungsplan
beschriebenen Ansätze zu berücksichtigen.
Grundschulen:
1. Die Errichtung einer dreizügigen dritten Grundschule im Ortsteil Sindorf wird beschlossen.
2. Die Betrachtung der 3. Grundschule als „Grundschule für Inklusion“ wird befürwortet. Die
Schulkonferenz ist bei der Entscheidungsfindung entsprechend zu unterstützen.
3. Der Ausbau bzw. die Sanierung der bestehenden Sindorfer Grundschulen wird unter Berücksichtigung der bisherigen Defizite (Mensa/OGS) auf der Basis folgender Zügigkeiten erfolgen
Mühlenfeldschule: dreizügig
Ulrichschule: vierzügig.
4. Der Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule in Brüggen erfolgt entsprechend der Beschlußlage.
5. Der Raumbedarf der Grundschulen in Horrem ist unter Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten bei der Clemensschule oder alternativ über die Nutzung des Gebäudes der
ehemaligen Burgschule in der Fontänestraße zu decken.
Hauptschulen:
1.
2.
Beiden Hauptschulen bleiben erhalten.
Die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume erfolgt gestreckt über drei Jahre bei einem
geschätzten Gesamtvolumen von 500.000€
Realschule/Gesamtschule
Bei unterstellter gleichbleibender Zügigkeit besteht ein noch zu überprüfender Raumbedarf von 36 Räumen.
Gymnasium
1.
2.
Es wird grundsätzlich ein Neubau bevorzugt. Die Planung erfolgt sobald Klarheit über
mögliche Zuschüsse besteht.
Die Anpassung des Raumbedarfs in Bezug auf G9 soll auf Grundlage des bereits erarbeiteten
Raumprogramms von VBD erfolgen.
Beschlussvorlage 694.17
Seite 2
Begründung:
Es wird auf die umfangreichen bisherigen Beratungen zum Schulentwicklungsplan verwiesen.
Beschlussvorlage 694.17
Seite 3