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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2017 hier: Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 13:15
Aktualisiert
06.12.17, 13:15
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2017
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Abteilung: 22.1 Senioren|Menschen mit Behinderung|Soziale Hilfen Bearbeiter: Hans Arnold Maus TOP Drs.-Nr.: 694.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 06.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 04.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schulentwicklungsplan 2017 hier: Beschlussfassung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Entwurf des Schulentwicklungsplans (Fassung vom 29.08.2017) wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen/Anpassungen beschlossen: Raumbedarf: 1. Bei Neubau/erweiterter Sanierung ist die im Schulentwicklungsplan beschriebene große Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely i.V. gez. Maus gez. Canzler Grundschullösung umzusetzen. 2. Bei Neubau/erweiterter Sanierung weiterführender Schulen sind die im Schulentwicklungsplan beschriebenen Ansätze zu berücksichtigen. Grundschulen: 1. Die Errichtung einer dreizügigen dritten Grundschule im Ortsteil Sindorf wird beschlossen. 2. Die Betrachtung der 3. Grundschule als „Grundschule für Inklusion“ wird befürwortet. Die Schulkonferenz ist bei der Entscheidungsfindung entsprechend zu unterstützen. 3. Der Ausbau bzw. die Sanierung der bestehenden Sindorfer Grundschulen wird unter Berücksichtigung der bisherigen Defizite (Mensa/OGS) auf der Basis folgender Zügigkeiten erfolgen Mühlenfeldschule: dreizügig Ulrichschule: vierzügig. 4. Der Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule in Brüggen erfolgt entsprechend der Beschlußlage. 5. Der Raumbedarf der Grundschulen in Horrem ist unter Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten bei der Clemensschule oder alternativ über die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Burgschule in der Fontänestraße zu decken. Hauptschulen: 1. 2. Beiden Hauptschulen bleiben erhalten. Die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume erfolgt gestreckt über drei Jahre bei einem geschätzten Gesamtvolumen von 500.000€ Realschule/Gesamtschule Bei unterstellter gleichbleibender Zügigkeit besteht ein noch zu überprüfender Raumbedarf von 36 Räumen. Gymnasium 1. 2. Es wird grundsätzlich ein Neubau bevorzugt. Die Planung erfolgt sobald Klarheit über mögliche Zuschüsse besteht. Die Anpassung des Raumbedarfs in Bezug auf G9 soll auf Grundlage des bereits erarbeiteten Raumprogramms von VBD erfolgen. Beschlussvorlage 694.17 Seite 2 Begründung: Es wird auf die umfangreichen bisherigen Beratungen zum Schulentwicklungsplan verwiesen. Beschlussvorlage 694.17 Seite 3