Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
20.02.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 679.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
23.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, Hauptstraße - Vista
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes
durchzuführen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Hennecken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorlage 679.17
Seite 2
Begründung:
Auf dem Gelände des ehemaligen Lebensmitteldiscounters ALDI, auf der Hauptstraße 65,
beabsichtigt die Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG die Entwicklung einer Wohnbebauung mit 19
Einfamilienhäusern (15 Reihenhäuser und 4 Doppelhaushälften).
Zur Umsetzung dieser Planung wurde mit Schreiben vom 19.09.2017 ein Antrag auf Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch den Grundstückseigentümer und
Vorhabenträger gestellt.
Beschlussvorlage 679.17
Seite 3