Daten
Kommune
Kerpen
Größe
7,2 MB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
En
f
r
u
tw
Entwicklungsstudie
Geobasisdaten der Kommunen
Kerpen-Horrem, Hauptstraße
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Impressum
im Auftrag von:
Vista Reihenhaus GmbH
Karstraße 70
41068 Mönchengladbach
Bearbeitung durch:
Zur Pumpstation 1
42781 Haan / Rheinland
Fon: +49 2129 / 566 209 - 0
Fax: - 16
mail@isr-haan.de
www.isr-haan.de
Projekt-Nr.: 16007
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Dirk Meyer, Stadtplaner AKNW
M.Sc. Johannes Roderer
Projektleitung:
Dipl.-Ing. (FH) M.Sc. Jan Roth, Stadtplaner AKNW
Geschäftsführer
Datum: 02. Februar 2016
Quelle Titelbild : © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
2
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Inhalt
01. Einführung 4
02. Lage im Raum
5
03. Nutzungsstruktur 6
04. Infrastruktur 8
05. Grün-/Freiraumstruktur 10
06. Bebauungsstruktur 12
07. Abgängige Gebäude 15
08. Erschließung 16
09. Eindrücke 18
10. Planungsrechtliche Ausgangssituation
19
11. Planungsrelevante Umweltbelange
23
12. Informelle Planung 28
13. Schwächen 28
14. Potenziale 32
15. Zwischenresümee 34
16. Strukturkonzepte 35
17. Mögliche weitere Schritte 42
18. Resümee 43
3
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
01. Einführung
Die Stadt Kerpen liegt in der Peripherie des Oberzentrums Köln. Die wirtschaftliche
Verflechtung mit der Domstadt lässt sich anhand der hohen Auspendlerquote ablesen
(knapp 70 % laut IT-NRW 2014). Durch die Nähe und die gute Anbindung an Köln ist Kerpen somit ein beliebter Wohnort. Der Druck auf den Wohnungsmarkt findet Ausdruck in
schrumpfenden Baulandreserven.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Stadtteil Horrem, welcher durch seinen Bahnhaltepunkt und den Anschluss an das Autobahnnetz eine besondere Lagegunst aufweist.
Im Rahmen einer Bauflächenpotenzialerhebung als Teil des Strategiepapieres „Leitbild
Stadtteil Horrem“ der Stadt Kerpen wurde das untersuchte Gebiet als eine der letzten Potenzialflächen für den Wohnungsbau innerhalb des Stadtteils Horrem dargestellt.
Die vorliegende Entwicklungsstudie überprüft die Rahmenbedingungen, Restriktionen
und Potenziale einer möglichen wohnbaulichen Überplanung und Nachverdichtung des
Gebietes und bewertet diese. Darauf aufbauend erfolgt eine Überprüfung der Ergebnisse
anhand erster Struktur- und Erschließungskonzepte.
Plangebiet u. Umgebung | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
02. Lage im Raum
Kartenausdruck
Das Plangebiet befindet sich in Horrem, dem nord-östlichsten Stadtteil, der dem RheinErft-Kreis angehörigen Stadt Kerpen. In etwa 6 km Entfernung befindet sich das Zentrum
von Kerpen. Nach Köln sind es 20 km, nach Aachen und Bonn 50 km und nach Düsseldorf
60 km. Durch den Anschluss an die Bundesstraße B 55 und die Bundesautobahnen A 1, A
4 und A 61 besteht eine gute Anbindung für den motorisierten Individualverkehr an die
wichtigen Zentren der Region. Auch der Bahnhaltepunkt Horrem bietet in dieser Hinsicht
einen großen Vorteil. Mit den hier verkehrenden Regionalzügen und S-Bahnen ist Köln in
15 Min., Bergheim in 10 Min. und Aachen in 40 Min. zu erreichen. Darüber hinaus verknüpfen verschiedene Buslinien den Stadtteil mit allen wichtigen Zielen innerhalb Kerpens und
des Rhein-Erft-Kreises.
PULHEIM
RB
KÖLN
BERGHEIM
Horrem
A4
FRECHEN
/S
/RE
B
R
A1
KERPEN
A6
1
ca. 1 : 100000
Lage im Raum | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
03. Nutzungsstruktur
Im nördlichen Teil des Gebietes befinden sich mehrere gewerbliche Nutzungen, die jedoch immer wieder durch Wohnbebauung unterbrochen werden. Im Süden befinden
sich Flächen, bei denen die Wohnnutzung gemischt mit einer in Teilen gewerblichen Erdgeschossnutzung vorliegt. Der westliche und östliche Rand ist jeweils durch Wohnbebauung geprägt.
Die Nutzung im Untersuchungsgebiet erweist sich als heterogen, wobei eine deutliche
Tendenz zur Wohnnutzung erkennbar ist, zumal der Großteil an gewerblich geprägten
Flächen brachliegt.
Südlich der Kreuzung mit der Rathausstraße zeichnet sich entlang der Hauptstraße das
Zentrum des Stadtteils anhand einer größeren Ladendichte ab.
Östlich der Plangebietes befindet sich die brach gefallene Fläche eines ehemaligen Reifenlagers.
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Wohnen
Mischnutzung
(Wohnen überwieget)
Gewerbe
Kultur
Parken
Burg Hemmersbach
Abraumhalde
Grünfläche/Wald
Plangebiet
Hauptstraße
Bahnhof
Nutzungsstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
04. Infrastruktur
In der Umgebung des Untersuchungsgebietes befinden sich Infrastruktureinrichtungen,
die die Versorgung des Standortes gewährleisten. Der vorhandene Lebensmitteleinzelhandel dient der Nahversorgung. Darüber hinaus befinden sich soziale Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, eine Kindertageseinrichtung, Kinderspielplätze sowie ein
Seniorenzentrum in der Nähe des Plangebietes. Die nahegelegenen Landschafts- und
Naturschutzgebiete dienen der Naherholung. Gastronomisches Angebot und die Burg
Hemmersbach befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Das Vorhandensein mehrerer Park- and Ride-Anlagen unterstreicht die Bedeutung des
nur 500 m entfernten Horremer Bahnhofs als Verkehrsknotenpunkt, insbesondere für
den Pendlerverkehr. Im Norden befindet sich an der Hauptstraße, direkt angrenzend an
das Untersuchungsgebiet, die Bushaltestelle Graf-Berghe-von-Trips-Ring, von der aus die
wichtigsten Orte innerhalb Kerpens und des Rhein-Erft-Kreises erreicht werden können.
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
< BERGH
EIM 5 km
B
<B
ergheim
Altenheim
Bushaltestelle
Schule/Berufskolleg
H
38
RB
min
10
H
55 Köln
17 km >
Kindergarten / Kita
Essen + Trinken
Kinderspielplatz
Burg Hemmersbach
Burg
Wald/Park
P+R
Supermarkt
DB
Bahnhof
chen
P+R
Medizinische Einrichtung
P+R
Park & Ride - Anlage
A
<A
DB
E
in R
m
40
,
38
B
R
,
1/9
Köln
/19
3
2/1
S1
n>
mi
5
1
P+R
Bf. Horrem
Stadtteilzentrum
Infrastruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
05. Grün-/ Freiraumstruktur
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Nähe des Siedlungsrandes und weist demzufolge eine große Nähe zu Natur- und Freiflächen auf. So liegen innerhalb weniger hundert Meter große Landschafts- und Waldgebiete, die teilweise unter Landschafts- bzw.
Naturschutz stehen.
Innerhalb des untersuchten Gebietes liegen vier Bereiche, in denen größere, zusammenhängende Vegetationsbestände bestehen. Im Rahmen einer, die wohnbauliche Entwicklung begleitenden Freiraumplanung könnten diese Flächen als Anknüpfungspunkte aufgegriffen werden.
Durch den Horremer Sprung und dessen restriktiven Eigenschaften hinsichtlich einer Bebaubarkeit, besteht das Potenzial, einen durchgehenden Grünzug im Osten des Gebietes
zu entwickeln.
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Landschaft/Wald
Vegetationsbestand
potenzielle Grünfläche
(Horremer Sprung)
Anknüpfungspotenzial
Plangebiet
Grünstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
06. Bebauungsstruktur
Im direkten Umfeld des Untersuchungsgebietes befindet sich überwiegend Wohnbebauung. Diese liegt weitestgehend in einer aufgelockerten, zweigeschossigen Bebauung mit
Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vor. Auch im Untersuchungsgebiet dominiert diese
Art von Bebauung. Grundlegend werden die Ränder des Untersuchungsgebietes durch
eine nahezu geschlossene, eine Flucht bildende Bebauung definiert. Hierbei ist jedoch
eine Verdichtung hinsichtlich der baulichen Höhe, als auch der Geschlossenheit der Bebauung in Richtung des südlich gelegenen Horremer Stadtteilzentrums zu bemerken.
Abweichend von der relativ homogenen Bebauungsstruktur im Untersuchungsgebiet
und dessen Umgebung, stellt die großformatige, langgezogene, zwischen einer Drei- und
Fünfgeschossigkeit variierende Reihenbebauung westlich der Hauptstraße einen Maßstabssprung dar.
Die relativ isoliert vorliegenden, gewerblich geprägten Gebäude wie Lagerhallen oder Ladenlokale weisen typischerweise große Grundflächen bei einer Eingeschossigkeit auf und
stellen somit Abweichungen von der vorherrschenden, umliegenden Bebauungsstruktur
dar. Darüber hinaus stehen viele dieser Gebäude leer, eine Fortführung der wirtschaftlichen Nutzung ist fraglich.
Des Weiteren besteht, umgeben von der blockrandartigen Bebauung im Süden des Gebietes, ein Blockinnenbereich, der sich aufgrund seiner Mindernutzung von der umliegenden Bebauungsstruktur abhebt.
12
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Graf-Berghe-von-Trips-Ring
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
V
II
II
Gas- k
wer
II
II
IV
II
V
Lager
II
V
Gewerbe
II
II
II
MOBAU
II
V
II
Potenzialfläche
II
III
II
I
I
I
I
II
II
II
I
I
I
II
II
I
II
Plangebiet
I
II
Blockinnenbereich
II
II
II
I
I
II
III
geplante Bebauung
II
I
I
IV
V
IV
II
I
ehem. ALDI
Bebauung außerhalb
I
I
V
Bebauung
II
II
II
II
IV
II
II
Waldweg
II
III
Anzahl Vollgeschosse
II
II
III
II
Alte Kartbahn
II
II
II
III
II
II
II
II
II
Bebauungsstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
07. Abgängige Gebäude
Im Plangebiet befinden sich von Leerstand betroffene Gebäude. Insbesondere nicht reaktivierbare gewerbliche Strukturen (Gaswerk, Aldi, ...) sind als abgängig zu bezeichnen. Darüber hinaus sind im Plangebiet Gewerbebetriebe ansässig, deren Entwicklungspotenziale
an diesem Standort perspektivisch nicht mehr gegeben sind (z.B. Mobau) sowie weitere
Gebäude, deren perspektivischer Erhalt in Frage zu stellen sind.
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
X
X
X
X
X
X
abgängige Bebauung
Plangebiet
Bausubstanz | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
08. Erschließung
Motorisierter Individualverkehr
Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über die Hauptstraße, die den Stadtteil Horrem in Nord-Süd Richtung durchquert. Im Norden gelangt man auf der Straße, bevor man
nach Bergheim kommt, zur Bundesstraße B 55, die ins Kölner Zentrum, auf die A 1 bzw. auf
die A 61 führt. Im Süden stellt die Hauptstraße die Verbindung in Richtung Kerpen her. An
der Rathausstraße in Horrem abknickend gelangt man darüber hinaus auf die A 4, die eine
wichtige Verbindung nach Aachen und Köln darstellt.
Nördlich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Kreisverkehr (1), der die Verkehrsströme der Hauptstraße, der Straße Zur Alten Kartbahn (Nahversorgungszentrum und
Wohngebiete) und Graf-Berghe-von-Trips-Ring (Wohngebiet) aufnimmt.
Fuß- und Radverkehr
Entlang der umliegenden Straßen verlaufen Gehwege, entlang der Hauptstraße verläuft
ein markierter Fahrradschutzstreifen. Zudem stellen Waldweg und Paulshau zusammen
eine ruhige Fuß- und Radwegverbindung dar.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes besteht im südlichen Teil eine Fußwegerschließung des blockähnlichen Innern. Mit der Anbindung an die teils verkehrsberuhigte Straße
Am Wingertsberg besteht eine fußläufige Verbindung zum Bahnhof, die jenseits der großen Straßen verläuft.
Östlich wird das Plangebiet von zwei kleineren Straßen flankiert. Der Waldweg und die
Paulshau sind bisweilen nicht verbunden (3), außerdem ist die Straße Paulshau nur auf
den ersten 100 m befahrbar, südlich davon handelt es sich lediglich um einen Fuß- und
Radweg. Mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HO 351 soll die
Paulshau verbreitert werden, womit sie auf ihrer gesamten Länge befahrbar würde (2).
Eine Verbindung zwischen Waldweg und Paulshau wird für den MIV bei der Planung dennoch nicht angestrebt. Zu begründen ist diese Entscheidung damit, dass sich die in der
Verlängerung befindende Königsdorfer Straße als Bindestück zwischen Waldweg und
Hauptstraße nicht eignet. Aufgrund ihres schmalen Querschnitts vermag sie es nicht, ein
zusätzliches Verkehrsaufkommen aufzunehmen (4).
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Haan, 18. August 2016
BERGHEIM/
B55
n
Zur Alten Kartbah
1
rkehr
Kreisve
Pau
lsha
u
ISR - Stadt und Raum
2 Aluasnbuanug
in P
Hauptstraße
3 kbeinindeung
weg
Wald
unterirdische
Regenrückhaltung
Ver
Kanal
Fußweg
Fuß-/Radweg
4
Wohnstraße
Hauptverkehrsstraße
ge
Kapa ringe
zität
besond. Abschnitt
Umgrenz. Plangebiet
KERPEN/
A4
Bestehende Erschließung | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
17
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
09. Eindrücke
Impressionen Plangebiet | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
18
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
10. Planungsrechtliche Ausgangssituation
Regionalplan Köln
Im Regionalplan Köln wird das Untersuchungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) dargestellt.
Für die etwa 300 m östlich und 500 m südlich verlaufenden Eisenbahnstrecken (AachenKöln-Neuss) stellt der Regionalplan Schienenwege für den überregionalen und regionalen
Verkehr bzw. Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr dar. Die rd. 300 m nördlich des Plangebietes gelegene Bundesstraße B
55 wird im Regionalplan als bestehende Straße für den vorwiegend überregionalen und
regionalen Verkehr dargestellt. Westlich der Allgemeinen Siedlungsbereiche, von denen
das Untersuchungsgebiet ein Teil ist, befindet sich rund um die Hemmersbacher Burg eine
als Waldbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Natur dargestellte Fläche.
Die angestrebten Wohnbauflächen können aus den Darstellungen des Regionalplanes
entwickelt werden.
Regionalplanausschnitt | Bezirksregierung Köln, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen bestehen für das Untersuchungsgebiet verschiedene Darstellungen. Im südlichen Teil werden Wohnbauflächen dargestellt, die Teile des historischen Ortskerns umfassen. Daran schließen Flächen an, die als
Mischgebiet und im weiteren Verlauf als gemischte Baufläche dargestellt werden. Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan Flächen für Versorgungsanlagen mit
der Zweckbestimmung Gaswerk dar.
Die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung lässt sich in Teilen aus den Darstellungen des
FNP für Wohnbauflächen entwickeln. In den als Mischgebiet bzw. Gemischte Bauflächen
dargestellten Bereichen kann das Wohnen keine übergeordnete Funktion einnehmen, da
aus diesen Darstellungen nur gemischte Baugebiete wie Mischgebiete oder Kerngebiete
entwickelt werden können, die eine Nutzungsmischung implizieren. Andernfalls muss in
diesen Bereichen eine Anpassung des FNP hinsichtlich eines höheren Wohnnutzungsanteils erfolgen.
Flächennutzungsplanausschnitt | Stadt Kerpen, bearbeitet ISR GmbH
20
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, noch eines im
Verfahren befindlichen Bebauungsplanes. Für die angrenzenden Gebiete existieren vier
rechtskräftige und ein im Verfahren befindlicher Bebauungsplan. In der überwiegenden
Mehrheit zielen die Festsetzungen dieser Pläne auf eine wohnbauliche Nutzung ab.
Ho, 27
Zur Verwirklichung des planerischen Ziels einer wohnbaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Ho, 290C
Ho, 290A
Ho, 351
Ho, 9
Ho, 31
H
Ho, 296
Ho, 239
Ho, 26
Ho, 294
Ho, 293
Ho, 3
Ho, 235
Ho, 295
Ho, 3a
Ho, 218
Ho, 5
Ho, 12a
Ho, 34
Übersichtskarte Bebauungspläne in Horrem | Stadt Kerpen
21
Ho, 7
Haan, 18. August 2016
Bebauungsplan HO 31
> Mischgebiete (MI)
> geschlossene Bauweise
> Zahl der Vollgeschosse III
Bebauungsplan HO 290 A
> Allgemeine Wohngebiete (WA)
> offene Bauweise
> First- und Traufhöhen entsprechend
einer zweigeschossigen Bebauung
Bebauungsplan HO 239
> Allgemeine Wohngebiete (WA)
> Zahl der Vollgeschosse II-IV
> Park & Ride - Anlagen
Ansichten und Schnitte nur als Hinweis, ohne Festsetzungscharakter.
Textliche Festsetzungen
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan HO 351 „Waldweg“
KENNZEICHNUNG
Altlast
Im Jahr 1982 gerieten auf dem Gelände gelagerte Altreifen in Brand. Die hierdurch verursachte
Kontaminierung wurde bereits im Jahr 2003 weitestgehend saniert. Restkontaminationen mussten
nutzungsbedingt auf der Fläche verbleiben, die ebenso wie der Untergrund einer angrenzenden
Werkstatthalle zwischenzeitig untersucht wurden.
Änderungen in den textlichen Festsetzungen nach der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 (2) BauGB
werden fett und kursiv bzw. durchgestrichen dargestellt.
In der Planzeichnung wurde nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die geplante
Leitungsumlegung der Gasfernleitung nachrichtlich angepasst. Ebenso wurde bei der nun mit - GL festgesetzten Fläche ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger ergänzt.
1 Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB erstreckt sich
über die überbaubar und nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksflächen bzw. die privaten
Grün- bzw. Verkehrsfläche sowie die öffentliche Verkehrsfläche und umfasst folgende Flurstücke:
- Gemarkung Horrem, Flur 2: 1621 (tw.), 1668 (tw.), 1669 (tw.), 1902 (tw.), 1906 (tw.) und 1907
(tw.)
Die nachstehenden Teilflächen
- Gemarkung Horrem, Flur 22 Flur 2: 1620 (tw.), 1621 (tw.), 1668 (tw.), 1669 (tw.), 1902 (tw.),
1906 (tw.) und 1907 (tw.)
- Gemarkung Horrem, Flur 25: 268 (tw.), 767, 768 (tw.), 821 (tw.), 822 (tw.), 856 (tw.), 858 (tw),
859, 860 (tw.) und 876 (tw.)
- Gemarkung Horrem, Flur 28: 213 (tw.), 214 (tw.). 215 (tw.) und 647 (tw.)
die außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen, werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB
zur Sicherung bzw. Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einbezogen.
2 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
In den allgemeinen Wohngebieten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO die nach § 4 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe
und Nr. 5 Tankstellen unzulässig.
Bedingte Festsetzung
Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB sind in den allgemeinen Wohngebieten im Rahmen der festgesetzten
Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet.
leitu
ng
ÜBERSICHTSKARTE
Gas
fern
M. 1 : 5000
Die vorliegende Plangrundlage ist z.T. eine
Abzeichnung - Vergrößerung der
Katasterflurkarte.
Die Flurkarte ist entstanden im Jahre...........
im Maßstab ......................
durch .....................
Uraufnahme - vereinfachte - Teil Neuvermessung.
Die Plangrundlage enthält außerdem die
Ergebnisse von Ergänzungsvermessungen
(z.B. Gebäude).
Die vorliegende Plangrundlage wurde z.T. neu kartiert, nach einwandfreien Fortf. Vermessungen (Nr.55 FA II) - nach einer
Teilneuvermessung und unter Verwendung
von Fortf. - Vermessungen (vereinfachte
Neuvermessung) - nach einer
Neuvermessung gem. Erg. - Best. und
Vermessungspunktanweisung.
Die Darstellung entspricht dem Zustand
vom
April 2014
..................................................
....................................................................
Ö.b.Verm.
Ausfertigung
Dieser Plan ist die Ausfertigung, die der Rat
der Stadt Kerpen in seiner Sitzung vom
......................... gem. § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen hat.
......................................................
Bebauungsplan HO 290 C
> WA im Nordosten
> MI im Westen und Süden
> überwiegend offene Bauweise
> First- und Traufhöhen entsprechend
einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung
....................................................................
Ö.b.Verm.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS 1548)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F.
d. Bek. v. 23.01.1990 (BGBI. I S. 132),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11.06.2013, (BGBl. I S.
1548).
Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990
- PlanzV 90) vom 18.12.1990, (BGBl. I
1991, S. 58) zuletzt geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS
1509)
Bauordnung für das Land
Nordrhein-West-falen Landesbauordnung - (BauO NW) v.
01.03.2000 (GVBI. 2000, S. 256) zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
17.12.2009 (GV. NRW. S. 863, 975)
Gesetz über Naturschutz und
Landschafts-pflege
(Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
v. 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 4 Abs. 100 des
Gesetzes v. 07 August 2013 (BGBI. I S.
3154.
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG)
i.d.F. der Bek. v. 24.02.2010 (BGBI. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes
v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749).
Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) i.d.F. d.
Bek. v. 14.07.1994 (GV NW S. 270), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2013
(GV. NRW. S.878).
trei
fen
Rechtsgrundlagen
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung
der städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
M. 1 : 500
utzs
Plangrundlage
* Unzutreffendes streichen
Sch
ISR - Stadt und Raum
Leitungsumlegung
nachrichtlich
Kerpen, den .........................
.....................................................................
Bürgermeisterin
4.2 Lage der Baukörper
Die im Vorhaben- und Erschließungsplan ausgewiesenen Baukörper können in der Lage bis zu den
festgesetzten Baugrenzen abweichen. Die Ausdehnung der Gebäudekörper kann von den
ausgewiesenen Außenkanten jeweils um bis zu 1,5 m vergrößert und/oder verkleinert werden,
wenn die festgesetzten Baugrenzen nicht überschritten werden.
M. 1 : 250
Koordinatenliste zur Festsetzung
der Baufenster
1
32338993.5
2
32339049.9
3
32338996.8
4
32339053.2
5
32339005.9
6
32339018.7
7
32339013.9
8 32339026.6
9
32339027.4
10 32339040.1
11 32339037.1
12 32339049.8
13 32339048.9
14 32339061.6
15 32339059.8
16 32339072.5
17 32339072.2
18 32339085.0
19 32339083.6
20 32339096.3
21 32339034.1
22 32339084.7
23 32339108.4
24 32339033.8
25 32339087.5
26 32339114.1
...................................................................
Bürgermeisterin
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan
wurde entworfen und angefertigt vom Amt
16 „Planen, Bauen, Wohnen und
Umweltschutz“, Abteilung 16.1
„Stadtplanung“ der Stadt Kerpen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Eine erneute Offenlage gem. § 4a (3) Satz
des BauGB am 28.02.2014 ortsüblich 3 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB, zu den
bekannt gemacht worden.
Änderungen bzw. Ergänzungen nach der
öffentlichen Auslegung erfolgte vom
......................... bis ........................ .
Ort und Dauer der erneuten Auslegung
wurden am ......................... gem. § 3 (2)
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Kerpen, den 24.08.2015
Kerpen, den .........................
....................................................................
Bürgermeisterin
....................................................................
Bürgermeisterin
*
Die Unterrichtung der Bürger sowie die
Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in der
Zeit vom 10.03.2014 bis 04.04.2014
stattgefunden.
Kerpen, den 24.08.2015
.....................................................................
Bürgermeisterin
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan
wurde unter Mitwirkung folgender
Fachplaner erstellt:
Stadtplanung Zimmermann GmbH
Linzer Straße 31
50939 Köln
Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes sind:
Textliche Festsetzungen
Diesem Bebauungsplan sind eine
Begründung und folgende Anlagen zur
Begründung beigefügt:
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Baugrund-/ Bodenuntersuchung
- Standsicherheitsuntersuchungen der
Böschungen
- Schalltechnisches Fachgutachten
- Versickerungsuntersuchung- bzw.
Planung
- Verkehrsplanung
p
Böschung
private
St
Dieser Plan ist gem. § 10 (1) BauGB vom
Rat der Stadt Kerpen am ........................
als Satzung beschlossen worden.
tstraße
Priva
Gem. Beschluss des Rates der Stadt
Kerpen vom ....................... wurde gem. § 3
(1) Nr. 1, 2 BauGB von der Unterrichtung
und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB
abgesehen.
Kerpen, den 24.08.2015
.....................................................................
*
Dieser Plan hat gem. § 3 (2) BauGB gem.
Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom
23.06.2015 in der Zeit vom 31.08.2015 bis
02.10.2015 öffentlich ausgelegen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden am
21.08.2015 gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Verletzungen von Rechtsvorschriften
werden nicht geltend gemacht. Zu diesem
Plan gehört die Verfügung vom
.......................
AZ ........................... .
Kerpen, den 24.08.2015
Köln, den .........................
....................................................................
Bürgermeisterin
....................................................................
Bezirksregierung Köln
im Auftrag
*
Änderungen bzw. Ergänzungen gem. § 4a
(3) Satz 1 BauGB nach der öffentlichen
Auslegung erfolgten gem.
Beschlussfassung des Rates der Stadt
Kerpen vom ........................... .
Der Satzungsbeschluss nach § 10 (1)
BauGB sowie Ort und Zeit der
Einsichtnahme sind gem. § 10 (3) BauGB
am ....................... bekannt gemacht
worden.
Kerpen, den .......................
Kerpen, den .........................
.....................................................................
Bürgermeisterin
....................................................................
Bürgermeisterin
2
max. FH:
95,0 m ü.NHN
max. TH:
90,8 m ü.NHN
1
Kerpen, den .........................
....................................................................
Bürgermeisterin
Dieser Plan wurde gem. § 10 (2) des
BauGB am ....................... zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Erteilung der Genehmigung der
Bezirksregierung sowie Ort und Zeit der
Einsichtnahme sind gem. § 10 (3) BauGB
am ....................... bekannt gemacht
worden.
Kerpen, den 24.08.2015
Kerpen, den .........................
Kerpen, den .........................
.................................................................
Bürgermeisterin
....................................................................
Bürgermeisterin
...................................................................
Bürgermeisterin
p
4
17
3
WA
0,5
St
5
13
SD
9
private
St
GL
max. FH:
95,5 m ü.NHN
max. TH:
91,3 m ü.NHN
8
11
Verkehrsflächen
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 14 BauGB
Innerhalb der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „private Stellplätze“ sind auch
Versickerungsanlagen für die angrenzenden Böschungen sowie für die angrenzende
Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Privatstraße“ in den im Vorhaben- und
Erschließungsplan dementsprechend gekennzeichneten Bereichen zulässig.
7 Bepflanzung und Naturschutz
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 und § 9 Abs. 1a BauGB
7.1 Private Grünfläche
Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Böschung“ sind die für die
Standsicherheit der Böschungen notwendigen Gabionen bzw. Stützmauern zulässig.
Innerhalb der privaten Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Böschung“ und Spielplatz sind
ausschließlich Baum- und Straucharten der unter Punkt 7.3 stehende Gehölzlisten zulässig.
7.2 Baumstandorte
Für die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume sind ausschließlich Einzelbäume der unter
Punkt 7.3 stehende Gehölzlisten zulässig. Die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume
können in der Lage um bis zu 3,0 m von dem festgesetzten Standort abweichen.
7.3 Pflanzliste
Standortgerechte Baum- und Straucharten
Stieleiche (Quercus robur) Traubeneiche (Quercus petraea)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Winterlinde (Tilia cordata)
Espe (Populus tremula)
Salweide (Salix caprea)
Hundsrose (Rosa canina)
Weissdorn (Crataegus monogyna)
Hartriegel (Cornus alba)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Gemeine Heckenkirche (Lonicera xylosteum)
Steinweichsel (Prunus mahaleb)
Hundsrose (Rosa canina)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
12
private
St
BAULEITPLANUNG
KOLPINGSTADT KERPEN
Artenschutz
Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG ist zum Schutz der Fauna eine Baufeldräumung nur in der
Zeit vom 30. September bis 1. März 1. Oktober bis 28. Februar zulässig.
2 Bergwerksfeld
Das Plangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Fischbach a".
Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln. Im Bereich der Planmaßnahme ist jedoch kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Mit
bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen.
3 Bodenmaterialien
Falls bei Aushubarbeiten belastete Bodenmaterialien festgestellt werden, so ist die Untere Wasser-,
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreis umgehend zu benachrichtigen.
Die Entsorgung dieser Materialien bedarf der Zustimmung der Unteren Wasser-, Abfallwirtschaftsund Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungssachen oder
Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis erforderlich, die bei der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen ist.
4 Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, geologische Untergrundklasse S gemäß der
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland.
Im Hinblick auf die weitere Planung, insbesondere die Statik der Gebäude, wird auf die DIN
4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ verwiesen. Entsprechende bautechnische
Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
5 Erftsprung
Das geplante Bauvorhaben befindet sich östlich an der Grenze des Erftsprungs (Grenze zwischen
Erftscholle und Kölner Scholle).
6 Gasfernleitung L018/014/013
Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche verläuft die Gasfernleitung L018/014/013, Bl. 1 mit einer
Schutzstreifenbreite von 4,0 m (2,0 m links und rechts der Leitungsachse) der Thyssengas GmbH.
Die genaue Lage ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Gasfernleitung ist bei sämtlichen Bauund Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
7 Grundwasser
Das Grundwasser ist im Plangebiet durch Braunkohlenbergbau abgesenkt. Die
Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Durch tiefer liegende
Tone kann sich jedoch nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen ein „schwebendes“
Grundwasserstockwerk ausbilden.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird für die Umsetzung der Planung empfohlen, der RWE
Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete
Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
8 Kampfmittel
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf
vermehrte Kampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten
sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich
zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Es wird nach Rodung der Fläche vor Beginn der Erschließung seitens des KBD eine
Überprüfung der zu überbauenden Fläche erfolgen.
AMT 16 "PLANEN, BAUEN UND UMWELTSCHUTZ"
Legende
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
WA
0,5
max FH:
... m ü.NHN
max TH:
... m ü.NHN
SD
Allgemeines Wohngebiet
Grundflächenzahl
maximale Firsthöhe in Metern über Normalhöhennull
maximale Traufhöhe in Metern über Normalhöhennull
nur Satteldach zulässig
Baugrenze
Überschreitungsmöglichkeit
für Terrassen siehe TF Nr. 4.1
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Straßenverkehrsflächen, öffentlich
Privatstraße
private St
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung: Privatstraße
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung: private Stellplätze
Bäume zum Anpflanzen
Gasfernleitung (mit 2,0 m Schutzstreifen)
p
private Grünflächen
Zweckbestimmung: Spielplatz
Böschung
GL
Zweckbestimmung: Böschung
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit,
Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung
freizuhalten sind (tektonische Störzone)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen
Grenze des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes HO 351
Grenze des Vorhaben- und
Erschließungsplanes
Kennzeichnung
Altlasten
Vorhaben- und Erschließungsplan
Städtebauliches Konzept
9 Polizeiliche Beratungsstelle
Es wird auf das Angebot der polizeilichen Beratungsstellen hingewiesen werden. Beratungen
dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung
und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von der
Polizei durchgeführt.
Heiztechnikzentrale
Stellplätze
Garagen
10 Vorbelastung
Das Plangebiet ist durch Schienenverkehrslärm vorbelastet.
Stützmauer
Gabbione
11 Quellen der Normen, Richtlinien und Regelwerke
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen
wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden
beim Amt 16 Planen, Bauen, Wohnen, und Umweltschutz der Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1,
50171 Kerpen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
12 Geometrische Eindeutigkeit
Die Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche (Straßenbegrenzungslinie) wird bestimmt durch
die Straßenplanung des Ingenieurbüro IGP, Köln: Projektnummer 13105, Datum 04.03.2015.
Die endgültige Lage der Straßenbegrenzungslinie ergibt sich aus der katastertechnischen
Einmessung.
Versickerungsfläche
Wege
St
Stellplätze für Besucher ohne Zuordnung zu Wohngebäuden
St
Stellplätze für Besucher mit Zuordnung zu Wohngebäuden
Hinweise
zu fällende Bäume, die nach Baumschutzstzung geschützt sind
zu fällende Bäume
9 Örtliche Bauvorschriften
§ 86 BauO NRW
20
19
15
HINWEISE
1
Bebauungsplan HO 351
> Allgemeine Wohngebiete (WA)
> Doppel- und Reihenhäuser
> First- und Traufhöhen entsprechend einer zweigeschossigen Bebauung
Alle auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer müssen auf dem Grundstück zur
Versickerung gebracht werden. Für die Versickerungsanlagen des anfallenden
Niederschlagswassers ist gemäß §§ 8 bis 10, 13 und 18 Wasserhaushaltsgesetz eine
wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Es muss sichergestellt
sein, dass kein Niederschlagswasser, auch bei 30-jährigen Starkregenereignissen gemäß DIN
1986-100, oberflächlich auf die öffentliche Fläche abgeleitet wird.
max. FH:
95,5 m ü.NHN
max. TH:
91,3 m ü.NHN
9.1 Dachform
Im allgemeinen Wohngebiet sind auf Hauptbaukörpern ausschließlich Satteldächer mit einer
Dachneigung von höchstens 45° zulässig. Für Nebenanlagen, z. B. Garagen gilt diese Festsetzung
nicht. Hier sind auch Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer zulässig.
16
private
St
private
St
21
6
Mindestpflanzqualität:
Laubbäume: Hochstamm, min. 3x verpflanzt., mit Ballen, StU min. 18-20 cm
max. FH:
96,0 m ü.NHN
max. TH:
91,8 m ü.NHN
max. FH:
95,5 m ü.NHN
max. TH:
91,3 m ü.NHN
5643536.5
5643551.0
5643523.7
5643538.3
5643514.5
5643517.9
5643484.3
5643487.7
5643520.2
5643523.5
5643483.6
5643487.0
5643525.8
5643529.2
5643484.5
5643487.8
5643532.0
5643535.4
5643489.1
5643492.4
5643471.5
5643470.2
5643481.7
5643458.3
5643456.9
5643469.8
5 Stellplätze und Garagen
§ 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wird festgesetzt, dass innerhalb der
allgemeinen Wohngebiete Stellplätze, Carports und Garagen ausschließlich innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze
und Garagen zulässig sind.
Die im Vorhaben- und Erschließungsplan als „Stellplätze für Besucher ohne Zuordnung zu
Wohngebäuden“ festgesetzten Stellplätze sind ausschließlich für Besucherstellplätze zulässig, eine
Zuordnung zu Wohngebäuden ist unzulässig.
8 Niederschlagswasser
§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB
6
7
18
14
10
24
*
Die Einholung von Stellungnahmen der
Dieser Plan ist gem. § 2 (1) BauGB durch
Betroffenen gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB zu
Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom der (den) Änderung(en) bzw.
18.02.2014 aufgestellt worden.
Ergänzung(en) nach der öffentlichen
Auslegung erfolgte vom ....................... bis
....................... .
4 Überbaubare und nichtüberbaubare Grundstücksflächen
§ 23 BauNVO
4.1 Überschreitung durch Terrassen
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb der allgemeinen Wohngebiete
Terrassen die in der Planzeichnung gekennzeichneten Baugrenzen um bis zu 3,5 m überschreiten
dürfen.
Verfahren
Dieser Plan stimmt mit dem Urkundsplan
und den darauf verzeichneten Vermerken
überein.
Dieser Plan ist Urkundsplan.
3 Maß der baulichen Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf in dem allgemeinen Wohngebiet (WA) die festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,5 durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen
im Sinne des § 14 BauNVO nur bis zu einer Grundflächenzahl von 0,65 überschritten werden.
Im Bereich der südlichen Anbindung der Privatstraße an den Waldweg ergab sich zur Feststellung
der abschließenden Sanierung weitergehender Untersuchungsbedarf. Zur Gewährleistung von
gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen wird die abschließende Sanierung für die Bereiche der
allgemeinen Wohngebiete sowie der Großteile der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„private Stellplätze“ im Vorfeld der Baureifmachung erfolgen. Im Bereich der geplanten Straßenwie in Restflächen der Stellplatzflächen müssen für den Straßenaufbau Großteile der belasteten
Böden aufgenommen werden. In Teilbereichen ist es jedoch möglich, dass Restkontaminationen im
Boden verbleiben können, so dass diese Teilflächen vorsorglich in der Planzeichnung als
Altlastenfläche gekennzeichnet werden. Die Restkontaminationsflächen werden durch die
Privatstraße bzw. Stellplätze dauerhaft versiegelt.
max. FH:
95,5 m ü.NHN
max. TH:
91,3 m ü.NHN
private
St
9.2 Dachaufbauten
Dachaufbauten und Dachgauben sind unzulässig.
23
25
Stadtteil Horrem
26
22
WA
0,5
SD
p
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und
Vorhaben- und Erschließungsplan
HO 351
"Waldweg"
M. 1 : 500
Stand 25.11.2015
22
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
11. Planungsrelevante Umweltbelange
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Kerpen enthält Festsetzungen für Flächen in der Umgebung, jedoch nicht für das Untersuchungsgebiet selbst. So sind die westlich der Hauptstraße gelegene Waldfläche an der Burg Hemmersbach mit der Verlängerung durch die
Wald- und Wiesenflächen zwischen dem nördlich gelegenen Schloss Frens und der Pliesmühle als Naturschutzgebiete festgesetzt. Weitere Grün- und Landwirtschaftsflächen zwischen der Burg und dem Siedlungsrand Horrems bzw. westlich der Burg, bis nach Sindorf
sind als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Zusammen stellen diese geschützten Gebiete einen regionalen Grünzug dar, der entlang der Erftaue bis nach Kerpen-Türnich verläuft. Auch im Osten, jenseits der Bahnstrecke bestehen auf der ehemaligen Abraumhalde
Fischbachhöhe Festsetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet.
Das Untersuchungsgebiet wird von den Festsetzungen des Landschaftsplans nicht berührt. Jedoch bringen diese die Ausstattung der direkten Umgebung des Plangebietes
mit unterschiedlichen Freiräumen als große Qualität zum Ausdruck.
Landschaftsplan Kerpen | Stadt Kerpen
23
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Kartenausdruck
Bodenschutz
Im Untersuchungsgebiet und angrenzend daran liegen teilweise schutzwürdige Böden vor. Der nördliche und der südliche Teil des Gebietes
werden von unterschiedlichen Parabraunerden flankiert. Die Schutzwürdigkeit der nördlichen Parabraunerde wurde nicht bewertet, der Anteil
am Gebiet ist jedoch nur marginal, darüber hinaus ist der Bereich bereits
bebaut und versiegelt.
Die südliche Parabraunerde wird aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bzw. ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig
bewertet. Auch in diesem Bereich besteht bereits ein hoher Anteil an Bebauung/Versiegelung.
Im Untersuchungsbereich liegen teilweise schutzwürdige Böden vor.
Demgegenüber besteht allerdings ein hoher Anteil an Bebauung und
Versiegelung in diesen Bereichen, weshalb die Böden ohnehin schon anthropogen überformt sind.
www.tim-online.nrw.de
Bodeneinheit L5106 L321
ohne Bewertung
Parabraunerde
Bodeneinheit L5106 B721
schutzwürdige tiefgründige Sand- oder
Schuttböden (Biotopentwicklungspotenzial
für Extremstandorte)
Braunerde
Bodeneinheit L5106 L331
schutzwürdige fruchtbare
Böden (Regelungs- und
Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Parabraunerde
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Bodenschutzkarte | © Geologischer
Dienst NRW, bearbeitet
GmbH
Keine amtlicheISR
Standardausgabe
ca. 1 : 5000
26.1.2016 17:10
24
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Geologie
Durch das Untersuchungsgebiet verläuft eine tektonische Störzone, der sog. Horremer Sprung, der Teil des Erftsprungs ist.
Darüber hinaus besteht ein Anstieg des Geländes nach Osten,
die eine Ost-West Befahrbarkeit des Gebietes problematisch
macht.
Die Überbaubarkeit des Horremer Sprungs ist zu überprüfen,
an dieser Stelle bieten sich andere Nutzungen wie Freiraum
oder Stellplätze an. Aufgrund des Geländeanstiegs ist eine Anbindung der Erschließung an die Ostseite unwahrscheinlich.
nicht befahrbar
eingeschränkt
befahrbar
Hanglagen | © Deutsche
Geophysikalische Gesellschaft, bearbeitet ISR
GmbH
Plangebiet
Horremer Sprung | © RWE, bearbeitet ISR GmbH
Hanglagen | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
25
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Altlastenverdacht
Nach Aussage der Stadt Kerpen besteht aufgrund der Plangebietshistorie (gewerbliche Nutzungen, Brandfälle, ...) der Verdacht auf Bodenverunreinigungen.
Ein Schwerpunkt dieser Verdachtsmomente soll im Norden, auf
den Flächen des ehemaligen Gaswerkes, liegen. Richtung Süden sollen die Verdachtsmomente abnehmen .
Im Zuge einer wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen sind
die Verdachtsmomente zu untersuchen und zu verifzieren.
DGK5 | © Geologischer Dienst NRW, bearbeitet ISR GmbH
ca. 1 : 5000
26
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
NRW Umweltdaten vor Ort - Startseite
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
NRW Umweltdaten vor Ort - Startseite
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
Lärmimmissionen
Das Untersuchungsgebiet liegt zwischen einer Regionalverkehrsstrecke der Deutschen
Bahn und einer Hauptverkehrsstraße, weshalb mit einer Beeinträchtigung durch Lärm zu
rechnen ist. Zudem sind aufgrund der in der Umgebung befindlichen und angrenzenden
gewerblichen Nutzungen ggf. gewerbliche Geräuschimmissionen zu berücksichtigen.
Mit Hilfe der Immissionsdaten auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (www.
uvo.nrw.de), lassen sich erste Aussagen treffen, die jedoch im Rahmen weiterer Planungen
einer Überprüfung durch ein schalltechnisches Gutachten bedürfen.
Den Online-Umweltdaten entsprechend, auf der nebenstehenden Karte ablesbar, besteht
im untersuchten Gebiet ein 24h-Lärmpegel zwischen 55 und 60 dB (A), der durch den
Schienenverkehr ausgelöst wird. An den westlichen Rändern besteht ein 24h- Lärmpegel
zwischen 55 und 65 dB (A), der durch den Straßenverkehr der Hauptstraße ausgelöst wird.
HBF
N 5643647,588 E 339029,142 (ETRS89 / UTM zone 32N)
Maßstab: 1:4.514
©N
Schienenlärm (24 h) | www.uvo.nrw.de, bearbeitet ISR GmbH
0
50
100m
1 von 1
18.01.2016 16:29
N 5643665,502 E 338742,503 (ETRS89 / UTM zone 32N)
Maßstab: 1:4.514
0
50
100m
©N
Straßenlärm (24 h) | www.uvo.nrw.de, bearbeitet ISR GmbH
27
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
12. Informelle Planungen
Einzelhandelskonzept
Für die Stadt Kerpen existiert ein Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008.
Der Ortsteil Horrem weist ein rechnerisches Defizit von derzeit (2008) 938 m² Verkaufsfläche auf. Insgesamt kann das Angebot weder als ausreichend noch als ausgewogen bezeichnet werden. Zudem ist die räumliche Verteilung der Anbieter im Ort unbefriedigend.
EInzelhandel in Horrem| Stadt Kerpen
28
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Rahmenplanung
Die Rahmenplanung der Stadt Kerpen zeigt die grundlegenden Eigentümerstrukturen im
Untersuchungsgebiet, Ansätze für eine Bebauung im Norden, die Planung für einen Grünzug entlang der Flächen des Horremer Sprungs sowie eine Aufwertung des Straßenraums
der Hauptstraße durch Gehölze.
Rahmenplanung | Stadt Kerpen
29
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
13. Schwächen
- Horremer Sprung als tektonische Störzone
- Verkehrslärmimmissionen durch Schiene und Straße
- heterogene Struktur mit möglichen Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung
- Gefahr der Abwertung durch Leerstand und Brachliegen
- unmaßstäbliche Bebauung westlich der Hauptstraße
- fehlende Anbindungsmöglichkeit im Südosten des Gebietes
30
ISR - Stadt und Raum
Leerstand/Brachfläche
Haan, 18. August 2016
V
Konfliktpotenzial Wohnen/Gewerbe
Straße mit geringer Leistungsfähigkeit
aufgelockerte, zweigeschossige Bebauung
V
unmaßstäbliche Bebauung
V
Geschossigkeit
Horremer Sprung
V
Lärmimmissionen
defizitäres städtebauliches Pendant
Plangebiet
Schwächen | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
31
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
14. Potenziale
+ umgebende Wohnquartiere als städtebauliche Legitimierung
+ Potenzialflächen zur Nachverdichtung vorhanden
+ Anknüpfungsmöglichkeiten an bestehende Erschließung
+ gute Versorgung mit Freiraum und Natur
+ bestehende Vegetationsstrukturen als Anknüpfungspunkte bei der Freiraumplanung
+ familienfreundliche Versorgungsinfrastruktur
+ gute Anbindung an Autobahnen und Bundesstraße
+ Bahnhaltepunkt Horrem als wichtige Anbindung an die Region und Köln
+ Vorgaben aus übergeordneter Planung (Regional-, und Flächennutzungsplan) ermöglichen
wohnbauliche Entwicklung
+ mögliche Pontenzialflächen zur Stärkung des Einzelhandels
32
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
+
+
+
+
v
potenzielle Grünfläche (Horremer Sprung)
+
v
Versorgungsinfrastruktur
Potenzial für Einzelhandel
bestehende Erschließung
potentielle Anbindung
Freiraum/Natur
+
Wohnbebauung Bestand
Potenzialfläche
Vegetation, erhaltenswert
Plangebiet
+ +
+
+
Potenziale | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
33
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
15. Zwischenresümee
+
+ umgebende Wohnquartiere als städtebauliche Legitimierung
+ Potenzialflächen zur Nachverdichtung vorhanden
+ Anknüpfungsmöglichkeiten an bestehende Erschließung
+ gute Versorgung mit Freiraum und Natur
+ bestehende Vegetationsstrukturen als Anknüpfungspunkte bei der Freiraumplanung
+ familienfreundliche Versorgungsinfrastruktur
+ gute Anbindung an Autobahnen und Bundesstraße
+ Bahnhaltepunkt Horrem als wichtige Anbindung an die Region und Köln
+ Vorgaben aus übergeordneter Planung (Regional-, und Flächennutzungsplan) ermög-
-
- Horremer Sprung als tektonische Störzone
- Verkehrslärmimmissionen durch Schiene und Straße
- heterogene Struktur mit möglichen Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenut-
zung
- Gefahr der Abwertung durch Leerstand und Brachliegen
- unmaßstäbliche Bebauung westlich der Hauptstraße
- fehlende Anbindungsmöglichkeit im Südosten des Gebietes
lichen wohnbauliche Entwicklung
+ mögliche Pontenzialflächen zur Stärkung des Einzelhandels
34
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
16. Strukturkonzepte
Die Strukturkonzepte zeigen für das Plangebiet Nutzungsschwerpunkte sowie Anbindungspunkte auf, die sich aus der vorangegangenen Analyse ergeben haben.
Es ergeben sich drei Strukturkonzepte, die jeweils die vorhandenen Strukturen berücksichtigen. Jedes dieser drei Konzepte wird zusätzlich in zwei Stufen dargestellt, die sich
auf die unterschiedlichen Zeithorizonte kurz- bis mittelfristig und mittel- bis langfristig
beziehen.
Allen drei Strukturkonzepten gemein ist ein hoher Anteil an Wohnnutzung, eine Erschließung ausgehend von der Hauptstraße, das Ziel durch eine neue, maßstäbliche städtebauliche Kante entlang der Hauptstraße einen gefassten Straßenraum zu erzeugen sowie die
Entwicklung der Flächen des Horremer Sprungs zum Freiraum.
35
ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept A
Dem Strukturkonzept A liegt die Intention einer wohnbaulichen Entwicklung zugrunde. Über
drei Anschlüsse an die Hauptstraße wird das Quartier erschlossen. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung der einzelnen Zeilenbebauung zu ermöglichen. Bei
den gezeigten Zeilen lassen sich verschiedene Variationen realisieren, so sind Einzel-, Doppel-,
Reihen- oder Kettenhäuser denkbar.
Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch
ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch
Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und
den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln.
In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante A1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine
vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der
Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen.
In der mittel- bis langfristig angelegten Variante A2 wird durch eine Überplanung die östlich an
die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche
Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung
dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten
Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite
Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg
Hemmersbach entwickelt werden.
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept A
Variante A1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
Variante A2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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ISR - Stadt und Raum
Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept B
Im Strukturkonzept B wird die angestrebte wohnbauliche Entwicklung durch drei Anschlüsse an
die Hauptstraße ermöglicht. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung vor allem von Einzelhäusern zu ermöglichen.
Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch
ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch
Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und
den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln.
In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante B1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine
vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der
Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen.
In der mittel- bis langfristig angelegten Variante B2 wird durch eine Überplanung die östlich an
die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche
Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung
dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten
Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite
Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg
Hemmersbach entwickelt werden.
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Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept B
Variante B1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
Variante B2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept C
Im Strukturkonzept C wird die angestrebte wohnbauliche Entwicklung durch drei Anschlüsse an
die Hauptstraße ermöglicht. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung vor allem von Einzelhäusern zu ermöglichen.
Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch
ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch
Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und
den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln.
In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante C1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine
vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der
Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen.
In der mittel- bis langfristig angelegten Variante C2 wird durch eine Überplanung die östlich an
die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche
Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung
dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten
Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite
Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg
Hemmersbach entwickelt werden.
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Haan, 18. August 2016
Strukturkonzept C
Variante C1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
Variante C2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH
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Haan, 18. August 2016
17. Mögliche weitere Schritte
Auf Grundlage der erarbeiteten Studie und den Nutzungsszenarien soll die Abstimmung
mit der Verwaltung und den Fachämtern der Stadt Kerpen durchgeführt werden.
Im Anschluss sollte ein Rahmenplan ausgearbeitet werden, welcher
Grundlage für die Einleitung von Bauleitplanverfahren sein soll.
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Haan, 18. August 2016
18. Resümee
+
> Die Umgebung weist einige Wohnungsbauprojekte neueren Datums auf,
die eine städtebauliche Entwicklungsrichtung im Horremer Norden vorgeben
und für eine wohnbauliche Entwicklung des Gebietes sprechen.
> Im untersuchten Gebiet liegen bereits erschlossene Potenzialflächen
mit vorhandener Infrastruktur vor. Darüber hinaus besteht eine sehr gute
Anbindung an das Autobahnnetz, über den Bahnhof eine sehr guter Anschluss
an das regionale Schienennetz. Eine Nachverdichtung an dieser Stelle wäre
ganz im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden.
-
> Aufgrund von Lärmeinwirkungen und einer abschirmenden Bebauung entlang der
westlichen Hauptstraße empfiehlt sich die Ausbildung eines städtebaulichen Pendants
mit einer entsprechenden Raumkante. Möglich wäre auch ein Entgegenkommen durch
größere Höhen (bspw. III-Vollgeschosse).
> Der Bereich des Horremer Sprungs ist von einer Bebauung freizuhalten.
> Die heterogene Struktur, in der Wohnnutzung und Gewerbe gemischt vorliegen,
beinhaltet ein Konfliktpotenzial, das durch eine Nutzungstrennung ausgeschlossen würde.
> Der Bereich des Horremer Sprungs kann zur Entwicklung von einem
zusammenhängenden Freiraum genutzt werden. Dabei können bestehende
Vegetationsstrukturen als Ansatzpunkte in Betracht gezogen und integriert werden.
> Leerstände und Brachen erzeugen ein unattraktives Bild und bergen die Gefahr
einer Abwertung des Wohnungsbestandes. Daher sollten die Entwicklungspotenziale
ausgeschöpft werden.
> Durch nahegelegene Landschafts- und Waldbereiche besteht eine gute Versorgung
mit Freiraum und Naherholung, von der neue Bewohner profitieren können.
> Aufgrund der Hanglage im Gebiet ist eine Anbindung an die östlichen Straßen Waldweg
und Paulshau unwirtschaftlich. Die südöstlich gelegene Königsdorfer Straße bietet sich
wegen ihres schmalen Querschnitts nur untergeordnet zum Anschließen an.
Die Erschließung muss daher überwiegend über die Hauptstraße abgewickelt werden.
> Die Vorgaben aus der übergeordneten Planung (Regional-, und
Flächennutzungsplan) ermöglichen prinzipiell eine wohnbauliche Entwicklung.
Potenzial zur wohnbaulichen Entwicklung und
Nachverdichtung ist grundsätzlich gegeben.
Das Plangebiet ist in Teilen mit Restriktionen belegt
(Städtebauliche Maßstäblichkeit, Topographie, Erschließung,
Altlastenverdachtsflächen, Grundstücksverfügbarkeiten, ...)
die der weiteren Prüfung und Abstimmung bedürfen.
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