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Beschlussvorlage (Anlage 4: Entwicklungsstudie)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
7,2 MB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33

Inhalt der Datei

En f r u tw Entwicklungsstudie Geobasisdaten der Kommunen Kerpen-Horrem, Hauptstraße ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Impressum im Auftrag von: Vista Reihenhaus GmbH Karstraße 70 41068 Mönchengladbach Bearbeitung durch: Zur Pumpstation 1 42781 Haan / Rheinland Fon: +49 2129 / 566 209 - 0 Fax: - 16 mail@isr-haan.de www.isr-haan.de Projekt-Nr.: 16007 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk Meyer, Stadtplaner AKNW M.Sc. Johannes Roderer Projektleitung: Dipl.-Ing. (FH) M.Sc. Jan Roth, Stadtplaner AKNW Geschäftsführer Datum: 02. Februar 2016 Quelle Titelbild : © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 2 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Inhalt 01. Einführung 4 02. Lage im Raum 5 03. Nutzungsstruktur 6 04. Infrastruktur 8 05. Grün-/Freiraumstruktur 10 06. Bebauungsstruktur 12 07. Abgängige Gebäude 15 08. Erschließung 16 09. Eindrücke 18 10. Planungsrechtliche Ausgangssituation 19 11. Planungsrelevante Umweltbelange 23 12. Informelle Planung 28 13. Schwächen 28 14. Potenziale 32 15. Zwischenresümee 34 16. Strukturkonzepte 35 17. Mögliche weitere Schritte 42 18. Resümee 43 3 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 01. Einführung Die Stadt Kerpen liegt in der Peripherie des Oberzentrums Köln. Die wirtschaftliche Verflechtung mit der Domstadt lässt sich anhand der hohen Auspendlerquote ablesen (knapp 70 % laut IT-NRW 2014). Durch die Nähe und die gute Anbindung an Köln ist Kerpen somit ein beliebter Wohnort. Der Druck auf den Wohnungsmarkt findet Ausdruck in schrumpfenden Baulandreserven. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Stadtteil Horrem, welcher durch seinen Bahnhaltepunkt und den Anschluss an das Autobahnnetz eine besondere Lagegunst aufweist. Im Rahmen einer Bauflächenpotenzialerhebung als Teil des Strategiepapieres „Leitbild Stadtteil Horrem“ der Stadt Kerpen wurde das untersuchte Gebiet als eine der letzten Potenzialflächen für den Wohnungsbau innerhalb des Stadtteils Horrem dargestellt. Die vorliegende Entwicklungsstudie überprüft die Rahmenbedingungen, Restriktionen und Potenziale einer möglichen wohnbaulichen Überplanung und Nachverdichtung des Gebietes und bewertet diese. Darauf aufbauend erfolgt eine Überprüfung der Ergebnisse anhand erster Struktur- und Erschließungskonzepte. Plangebiet u. Umgebung | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 4 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 02. Lage im Raum Kartenausdruck Das Plangebiet befindet sich in Horrem, dem nord-östlichsten Stadtteil, der dem RheinErft-Kreis angehörigen Stadt Kerpen. In etwa 6 km Entfernung befindet sich das Zentrum von Kerpen. Nach Köln sind es 20 km, nach Aachen und Bonn 50 km und nach Düsseldorf 60 km. Durch den Anschluss an die Bundesstraße B 55 und die Bundesautobahnen A 1, A 4 und A 61 besteht eine gute Anbindung für den motorisierten Individualverkehr an die wichtigen Zentren der Region. Auch der Bahnhaltepunkt Horrem bietet in dieser Hinsicht einen großen Vorteil. Mit den hier verkehrenden Regionalzügen und S-Bahnen ist Köln in 15 Min., Bergheim in 10 Min. und Aachen in 40 Min. zu erreichen. Darüber hinaus verknüpfen verschiedene Buslinien den Stadtteil mit allen wichtigen Zielen innerhalb Kerpens und des Rhein-Erft-Kreises. PULHEIM RB KÖLN BERGHEIM Horrem A4 FRECHEN /S /RE B R A1 KERPEN A6 1 ca. 1 : 100000 Lage im Raum | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 5 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 03. Nutzungsstruktur Im nördlichen Teil des Gebietes befinden sich mehrere gewerbliche Nutzungen, die jedoch immer wieder durch Wohnbebauung unterbrochen werden. Im Süden befinden sich Flächen, bei denen die Wohnnutzung gemischt mit einer in Teilen gewerblichen Erdgeschossnutzung vorliegt. Der westliche und östliche Rand ist jeweils durch Wohnbebauung geprägt. Die Nutzung im Untersuchungsgebiet erweist sich als heterogen, wobei eine deutliche Tendenz zur Wohnnutzung erkennbar ist, zumal der Großteil an gewerblich geprägten Flächen brachliegt. Südlich der Kreuzung mit der Rathausstraße zeichnet sich entlang der Hauptstraße das Zentrum des Stadtteils anhand einer größeren Ladendichte ab. Östlich der Plangebietes befindet sich die brach gefallene Fläche eines ehemaligen Reifenlagers. 6 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Wohnen Mischnutzung (Wohnen überwieget) Gewerbe Kultur Parken Burg Hemmersbach Abraumhalde Grünfläche/Wald Plangebiet Hauptstraße Bahnhof Nutzungsstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 7 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 04. Infrastruktur In der Umgebung des Untersuchungsgebietes befinden sich Infrastruktureinrichtungen, die die Versorgung des Standortes gewährleisten. Der vorhandene Lebensmitteleinzelhandel dient der Nahversorgung. Darüber hinaus befinden sich soziale Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, eine Kindertageseinrichtung, Kinderspielplätze sowie ein Seniorenzentrum in der Nähe des Plangebietes. Die nahegelegenen Landschafts- und Naturschutzgebiete dienen der Naherholung. Gastronomisches Angebot und die Burg Hemmersbach befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Das Vorhandensein mehrerer Park- and Ride-Anlagen unterstreicht die Bedeutung des nur 500 m entfernten Horremer Bahnhofs als Verkehrsknotenpunkt, insbesondere für den Pendlerverkehr. Im Norden befindet sich an der Hauptstraße, direkt angrenzend an das Untersuchungsgebiet, die Bushaltestelle Graf-Berghe-von-Trips-Ring, von der aus die wichtigsten Orte innerhalb Kerpens und des Rhein-Erft-Kreises erreicht werden können. 8 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 < BERGH EIM 5 km B <B ergheim Altenheim Bushaltestelle Schule/Berufskolleg H 38 RB min 10 H 55 Köln 17 km > Kindergarten / Kita Essen + Trinken Kinderspielplatz Burg Hemmersbach Burg Wald/Park P+R Supermarkt DB Bahnhof chen P+R Medizinische Einrichtung P+R Park & Ride - Anlage A <A DB E in R m 40 , 38 B R , 1/9 Köln /19 3 2/1 S1 n> mi 5 1 P+R Bf. Horrem Stadtteilzentrum Infrastruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 9 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 05. Grün-/ Freiraumstruktur Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Nähe des Siedlungsrandes und weist demzufolge eine große Nähe zu Natur- und Freiflächen auf. So liegen innerhalb weniger hundert Meter große Landschafts- und Waldgebiete, die teilweise unter Landschafts- bzw. Naturschutz stehen. Innerhalb des untersuchten Gebietes liegen vier Bereiche, in denen größere, zusammenhängende Vegetationsbestände bestehen. Im Rahmen einer, die wohnbauliche Entwicklung begleitenden Freiraumplanung könnten diese Flächen als Anknüpfungspunkte aufgegriffen werden. Durch den Horremer Sprung und dessen restriktiven Eigenschaften hinsichtlich einer Bebaubarkeit, besteht das Potenzial, einen durchgehenden Grünzug im Osten des Gebietes zu entwickeln. 10 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Landschaft/Wald Vegetationsbestand potenzielle Grünfläche (Horremer Sprung) Anknüpfungspotenzial Plangebiet Grünstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 11 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 06. Bebauungsstruktur Im direkten Umfeld des Untersuchungsgebietes befindet sich überwiegend Wohnbebauung. Diese liegt weitestgehend in einer aufgelockerten, zweigeschossigen Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vor. Auch im Untersuchungsgebiet dominiert diese Art von Bebauung. Grundlegend werden die Ränder des Untersuchungsgebietes durch eine nahezu geschlossene, eine Flucht bildende Bebauung definiert. Hierbei ist jedoch eine Verdichtung hinsichtlich der baulichen Höhe, als auch der Geschlossenheit der Bebauung in Richtung des südlich gelegenen Horremer Stadtteilzentrums zu bemerken. Abweichend von der relativ homogenen Bebauungsstruktur im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung, stellt die großformatige, langgezogene, zwischen einer Drei- und Fünfgeschossigkeit variierende Reihenbebauung westlich der Hauptstraße einen Maßstabssprung dar. Die relativ isoliert vorliegenden, gewerblich geprägten Gebäude wie Lagerhallen oder Ladenlokale weisen typischerweise große Grundflächen bei einer Eingeschossigkeit auf und stellen somit Abweichungen von der vorherrschenden, umliegenden Bebauungsstruktur dar. Darüber hinaus stehen viele dieser Gebäude leer, eine Fortführung der wirtschaftlichen Nutzung ist fraglich. Des Weiteren besteht, umgeben von der blockrandartigen Bebauung im Süden des Gebietes, ein Blockinnenbereich, der sich aufgrund seiner Mindernutzung von der umliegenden Bebauungsstruktur abhebt. 12 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Graf-Berghe-von-Trips-Ring II II II II II II II II II II II II II II II II II II V II II Gas- k wer II II IV II V Lager II V Gewerbe II II II MOBAU II V II Potenzialfläche II III II I I I I II II II I I I II II I II Plangebiet I II Blockinnenbereich II II II I I II III geplante Bebauung II I I IV V IV II I ehem. ALDI Bebauung außerhalb I I V Bebauung II II II II IV II II Waldweg II III Anzahl Vollgeschosse II II III II Alte Kartbahn II II II III II II II II II Bebauungsstruktur | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 13 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 07. Abgängige Gebäude Im Plangebiet befinden sich von Leerstand betroffene Gebäude. Insbesondere nicht reaktivierbare gewerbliche Strukturen (Gaswerk, Aldi, ...) sind als abgängig zu bezeichnen. Darüber hinaus sind im Plangebiet Gewerbebetriebe ansässig, deren Entwicklungspotenziale an diesem Standort perspektivisch nicht mehr gegeben sind (z.B. Mobau) sowie weitere Gebäude, deren perspektivischer Erhalt in Frage zu stellen sind. 14 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 X X X X X X abgängige Bebauung Plangebiet Bausubstanz | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 15 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 08. Erschließung Motorisierter Individualverkehr Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über die Hauptstraße, die den Stadtteil Horrem in Nord-Süd Richtung durchquert. Im Norden gelangt man auf der Straße, bevor man nach Bergheim kommt, zur Bundesstraße B 55, die ins Kölner Zentrum, auf die A 1 bzw. auf die A 61 führt. Im Süden stellt die Hauptstraße die Verbindung in Richtung Kerpen her. An der Rathausstraße in Horrem abknickend gelangt man darüber hinaus auf die A 4, die eine wichtige Verbindung nach Aachen und Köln darstellt. Nördlich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Kreisverkehr (1), der die Verkehrsströme der Hauptstraße, der Straße Zur Alten Kartbahn (Nahversorgungszentrum und Wohngebiete) und Graf-Berghe-von-Trips-Ring (Wohngebiet) aufnimmt. Fuß- und Radverkehr Entlang der umliegenden Straßen verlaufen Gehwege, entlang der Hauptstraße verläuft ein markierter Fahrradschutzstreifen. Zudem stellen Waldweg und Paulshau zusammen eine ruhige Fuß- und Radwegverbindung dar. Innerhalb des Untersuchungsgebietes besteht im südlichen Teil eine Fußwegerschließung des blockähnlichen Innern. Mit der Anbindung an die teils verkehrsberuhigte Straße Am Wingertsberg besteht eine fußläufige Verbindung zum Bahnhof, die jenseits der großen Straßen verläuft. Östlich wird das Plangebiet von zwei kleineren Straßen flankiert. Der Waldweg und die Paulshau sind bisweilen nicht verbunden (3), außerdem ist die Straße Paulshau nur auf den ersten 100 m befahrbar, südlich davon handelt es sich lediglich um einen Fuß- und Radweg. Mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HO 351 soll die Paulshau verbreitert werden, womit sie auf ihrer gesamten Länge befahrbar würde (2). Eine Verbindung zwischen Waldweg und Paulshau wird für den MIV bei der Planung dennoch nicht angestrebt. Zu begründen ist diese Entscheidung damit, dass sich die in der Verlängerung befindende Königsdorfer Straße als Bindestück zwischen Waldweg und Hauptstraße nicht eignet. Aufgrund ihres schmalen Querschnitts vermag sie es nicht, ein zusätzliches Verkehrsaufkommen aufzunehmen (4). 16 Haan, 18. August 2016 BERGHEIM/ B55 n Zur Alten Kartbah 1 rkehr Kreisve Pau lsha u ISR - Stadt und Raum 2 Aluasnbuanug in P Hauptstraße 3 kbeinindeung weg Wald unterirdische Regenrückhaltung Ver Kanal Fußweg Fuß-/Radweg 4 Wohnstraße Hauptverkehrsstraße ge Kapa ringe zität besond. Abschnitt Umgrenz. Plangebiet KERPEN/ A4 Bestehende Erschließung | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 17 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 09. Eindrücke Impressionen Plangebiet | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 18 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 10. Planungsrechtliche Ausgangssituation Regionalplan Köln Im Regionalplan Köln wird das Untersuchungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Für die etwa 300 m östlich und 500 m südlich verlaufenden Eisenbahnstrecken (AachenKöln-Neuss) stellt der Regionalplan Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr bzw. Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr dar. Die rd. 300 m nördlich des Plangebietes gelegene Bundesstraße B 55 wird im Regionalplan als bestehende Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Westlich der Allgemeinen Siedlungsbereiche, von denen das Untersuchungsgebiet ein Teil ist, befindet sich rund um die Hemmersbacher Burg eine als Waldbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Natur dargestellte Fläche. Die angestrebten Wohnbauflächen können aus den Darstellungen des Regionalplanes entwickelt werden. Regionalplanausschnitt | Bezirksregierung Köln, bearbeitet ISR GmbH 19 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen bestehen für das Untersuchungsgebiet verschiedene Darstellungen. Im südlichen Teil werden Wohnbauflächen dargestellt, die Teile des historischen Ortskerns umfassen. Daran schließen Flächen an, die als Mischgebiet und im weiteren Verlauf als gemischte Baufläche dargestellt werden. Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Gaswerk dar. Die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung lässt sich in Teilen aus den Darstellungen des FNP für Wohnbauflächen entwickeln. In den als Mischgebiet bzw. Gemischte Bauflächen dargestellten Bereichen kann das Wohnen keine übergeordnete Funktion einnehmen, da aus diesen Darstellungen nur gemischte Baugebiete wie Mischgebiete oder Kerngebiete entwickelt werden können, die eine Nutzungsmischung implizieren. Andernfalls muss in diesen Bereichen eine Anpassung des FNP hinsichtlich eines höheren Wohnnutzungsanteils erfolgen. Flächennutzungsplanausschnitt | Stadt Kerpen, bearbeitet ISR GmbH 20 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Bebauungspläne Das Plangebiet liegt weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, noch eines im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes. Für die angrenzenden Gebiete existieren vier rechtskräftige und ein im Verfahren befindlicher Bebauungsplan. In der überwiegenden Mehrheit zielen die Festsetzungen dieser Pläne auf eine wohnbauliche Nutzung ab. Ho, 27 Zur Verwirklichung des planerischen Ziels einer wohnbaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ho, 290C Ho, 290A Ho, 351 Ho, 9 Ho, 31 H Ho, 296 Ho, 239 Ho, 26 Ho, 294 Ho, 293 Ho, 3 Ho, 235 Ho, 295 Ho, 3a Ho, 218 Ho, 5 Ho, 12a Ho, 34 Übersichtskarte Bebauungspläne in Horrem | Stadt Kerpen 21 Ho, 7 Haan, 18. August 2016 Bebauungsplan HO 31 > Mischgebiete (MI) > geschlossene Bauweise > Zahl der Vollgeschosse III Bebauungsplan HO 290 A > Allgemeine Wohngebiete (WA) > offene Bauweise > First- und Traufhöhen entsprechend einer zweigeschossigen Bebauung Bebauungsplan HO 239 > Allgemeine Wohngebiete (WA) > Zahl der Vollgeschosse II-IV > Park & Ride - Anlagen Ansichten und Schnitte nur als Hinweis, ohne Festsetzungscharakter. Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan HO 351 „Waldweg“ KENNZEICHNUNG Altlast Im Jahr 1982 gerieten auf dem Gelände gelagerte Altreifen in Brand. Die hierdurch verursachte Kontaminierung wurde bereits im Jahr 2003 weitestgehend saniert. Restkontaminationen mussten nutzungsbedingt auf der Fläche verbleiben, die ebenso wie der Untergrund einer angrenzenden Werkstatthalle zwischenzeitig untersucht wurden. Änderungen in den textlichen Festsetzungen nach der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 (2) BauGB werden fett und kursiv bzw. durchgestrichen dargestellt. In der Planzeichnung wurde nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die geplante Leitungsumlegung der Gasfernleitung nachrichtlich angepasst. Ebenso wurde bei der nun mit - GL festgesetzten Fläche ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger ergänzt. 1 Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB erstreckt sich über die überbaubar und nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksflächen bzw. die privaten Grün- bzw. Verkehrsfläche sowie die öffentliche Verkehrsfläche und umfasst folgende Flurstücke: - Gemarkung Horrem, Flur 2: 1621 (tw.), 1668 (tw.), 1669 (tw.), 1902 (tw.), 1906 (tw.) und 1907 (tw.) Die nachstehenden Teilflächen - Gemarkung Horrem, Flur 22 Flur 2: 1620 (tw.), 1621 (tw.), 1668 (tw.), 1669 (tw.), 1902 (tw.), 1906 (tw.) und 1907 (tw.) - Gemarkung Horrem, Flur 25: 268 (tw.), 767, 768 (tw.), 821 (tw.), 822 (tw.), 856 (tw.), 858 (tw), 859, 860 (tw.) und 876 (tw.) - Gemarkung Horrem, Flur 28: 213 (tw.), 214 (tw.). 215 (tw.) und 647 (tw.) die außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen, werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB zur Sicherung bzw. Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. 2 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB In den allgemeinen Wohngebieten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen unzulässig. Bedingte Festsetzung Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB sind in den allgemeinen Wohngebieten im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. leitu ng ÜBERSICHTSKARTE Gas fern M. 1 : 5000 Die vorliegende Plangrundlage ist z.T. eine Abzeichnung - Vergrößerung der Katasterflurkarte. Die Flurkarte ist entstanden im Jahre........... im Maßstab ...................... durch ..................... Uraufnahme - vereinfachte - Teil Neuvermessung. Die Plangrundlage enthält außerdem die Ergebnisse von Ergänzungsvermessungen (z.B. Gebäude). Die vorliegende Plangrundlage wurde z.T. neu kartiert, nach einwandfreien Fortf. Vermessungen (Nr.55 FA II) - nach einer Teilneuvermessung und unter Verwendung von Fortf. - Vermessungen (vereinfachte Neuvermessung) - nach einer Neuvermessung gem. Erg. - Best. und Vermessungspunktanweisung. Die Darstellung entspricht dem Zustand vom April 2014 .................................................. .................................................................... Ö.b.Verm. Ausfertigung Dieser Plan ist die Ausfertigung, die der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung vom ......................... gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen hat. ...................................................... Bebauungsplan HO 290 C > WA im Nordosten > MI im Westen und Süden > überwiegend offene Bauweise > First- und Traufhöhen entsprechend einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung .................................................................... Ö.b.Verm. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS 1548) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. d. Bek. v. 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013, (BGBl. I S. 1548). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990, (BGBl. I 1991, S. 58) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS 1509) Bauordnung für das Land Nordrhein-West-falen Landesbauordnung - (BauO NW) v. 01.03.2000 (GVBI. 2000, S. 256) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863, 975) Gesetz über Naturschutz und Landschafts-pflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) v. 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes v. 07 August 2013 (BGBI. I S. 3154. Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) i.d.F. der Bek. v. 24.02.2010 (BGBI. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i.d.F. d. Bek. v. 14.07.1994 (GV NW S. 270), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S.878). trei fen Rechtsgrundlagen Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. M. 1 : 500 utzs Plangrundlage * Unzutreffendes streichen Sch ISR - Stadt und Raum Leitungsumlegung nachrichtlich Kerpen, den ......................... ..................................................................... Bürgermeisterin 4.2 Lage der Baukörper Die im Vorhaben- und Erschließungsplan ausgewiesenen Baukörper können in der Lage bis zu den festgesetzten Baugrenzen abweichen. Die Ausdehnung der Gebäudekörper kann von den ausgewiesenen Außenkanten jeweils um bis zu 1,5 m vergrößert und/oder verkleinert werden, wenn die festgesetzten Baugrenzen nicht überschritten werden. M. 1 : 250 Koordinatenliste zur Festsetzung der Baufenster 1 32338993.5 2 32339049.9 3 32338996.8 4 32339053.2 5 32339005.9 6 32339018.7 7 32339013.9 8 32339026.6 9 32339027.4 10 32339040.1 11 32339037.1 12 32339049.8 13 32339048.9 14 32339061.6 15 32339059.8 16 32339072.5 17 32339072.2 18 32339085.0 19 32339083.6 20 32339096.3 21 32339034.1 22 32339084.7 23 32339108.4 24 32339033.8 25 32339087.5 26 32339114.1 ................................................................... Bürgermeisterin Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde entworfen und angefertigt vom Amt 16 „Planen, Bauen, Wohnen und Umweltschutz“, Abteilung 16.1 „Stadtplanung“ der Stadt Kerpen. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Eine erneute Offenlage gem. § 4a (3) Satz des BauGB am 28.02.2014 ortsüblich 3 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB, zu den bekannt gemacht worden. Änderungen bzw. Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung erfolgte vom ......................... bis ........................ . Ort und Dauer der erneuten Auslegung wurden am ......................... gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Kerpen, den 24.08.2015 Kerpen, den ......................... .................................................................... Bürgermeisterin .................................................................... Bürgermeisterin * Die Unterrichtung der Bürger sowie die Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in der Zeit vom 10.03.2014 bis 04.04.2014 stattgefunden. Kerpen, den 24.08.2015 ..................................................................... Bürgermeisterin Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde unter Mitwirkung folgender Fachplaner erstellt: Stadtplanung Zimmermann GmbH Linzer Straße 31 50939 Köln Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind: Textliche Festsetzungen Diesem Bebauungsplan sind eine Begründung und folgende Anlagen zur Begründung beigefügt: - Artenschutzrechtliche Prüfung - Baugrund-/ Bodenuntersuchung - Standsicherheitsuntersuchungen der Böschungen - Schalltechnisches Fachgutachten - Versickerungsuntersuchung- bzw. Planung - Verkehrsplanung p Böschung private St Dieser Plan ist gem. § 10 (1) BauGB vom Rat der Stadt Kerpen am ........................ als Satzung beschlossen worden. tstraße Priva Gem. Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom ....................... wurde gem. § 3 (1) Nr. 1, 2 BauGB von der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB abgesehen. Kerpen, den 24.08.2015 ..................................................................... * Dieser Plan hat gem. § 3 (2) BauGB gem. Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 23.06.2015 in der Zeit vom 31.08.2015 bis 02.10.2015 öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 21.08.2015 gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Verletzungen von Rechtsvorschriften werden nicht geltend gemacht. Zu diesem Plan gehört die Verfügung vom ....................... AZ ........................... . Kerpen, den 24.08.2015 Köln, den ......................... .................................................................... Bürgermeisterin .................................................................... Bezirksregierung Köln im Auftrag * Änderungen bzw. Ergänzungen gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB nach der öffentlichen Auslegung erfolgten gem. Beschlussfassung des Rates der Stadt Kerpen vom ........................... . Der Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme sind gem. § 10 (3) BauGB am ....................... bekannt gemacht worden. Kerpen, den ....................... Kerpen, den ......................... ..................................................................... Bürgermeisterin .................................................................... Bürgermeisterin 2 max. FH: 95,0 m ü.NHN max. TH: 90,8 m ü.NHN 1 Kerpen, den ......................... .................................................................... Bürgermeisterin Dieser Plan wurde gem. § 10 (2) des BauGB am ....................... zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung der Bezirksregierung sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme sind gem. § 10 (3) BauGB am ....................... bekannt gemacht worden. Kerpen, den 24.08.2015 Kerpen, den ......................... Kerpen, den ......................... ................................................................. Bürgermeisterin .................................................................... Bürgermeisterin ................................................................... Bürgermeisterin p 4 17 3 WA 0,5 St 5 13 SD 9 private St GL max. FH: 95,5 m ü.NHN max. TH: 91,3 m ü.NHN 8 11 Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 14 BauGB Innerhalb der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „private Stellplätze“ sind auch Versickerungsanlagen für die angrenzenden Böschungen sowie für die angrenzende Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Privatstraße“ in den im Vorhaben- und Erschließungsplan dementsprechend gekennzeichneten Bereichen zulässig. 7 Bepflanzung und Naturschutz § 9 Abs. 1 Nr. 25 und § 9 Abs. 1a BauGB 7.1 Private Grünfläche Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Böschung“ sind die für die Standsicherheit der Böschungen notwendigen Gabionen bzw. Stützmauern zulässig. Innerhalb der privaten Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Böschung“ und Spielplatz sind ausschließlich Baum- und Straucharten der unter Punkt 7.3 stehende Gehölzlisten zulässig. 7.2 Baumstandorte Für die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume sind ausschließlich Einzelbäume der unter Punkt 7.3 stehende Gehölzlisten zulässig. Die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume können in der Lage um bis zu 3,0 m von dem festgesetzten Standort abweichen. 7.3 Pflanzliste Standortgerechte Baum- und Straucharten Stieleiche (Quercus robur) Traubeneiche (Quercus petraea) Hainbuche (Carpinus betulus) Winterlinde (Tilia cordata) Espe (Populus tremula) Salweide (Salix caprea) Hundsrose (Rosa canina) Weissdorn (Crataegus monogyna) Hartriegel (Cornus alba) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Liguster (Ligustrum vulgare) Gemeine Heckenkirche (Lonicera xylosteum) Steinweichsel (Prunus mahaleb) Hundsrose (Rosa canina) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) 12 private St BAULEITPLANUNG KOLPINGSTADT KERPEN Artenschutz Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG ist zum Schutz der Fauna eine Baufeldräumung nur in der Zeit vom 30. September bis 1. März 1. Oktober bis 28. Februar zulässig. 2 Bergwerksfeld Das Plangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Fischbach a". Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Im Bereich der Planmaßnahme ist jedoch kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen. 3 Bodenmaterialien Falls bei Aushubarbeiten belastete Bodenmaterialien festgestellt werden, so ist die Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreis umgehend zu benachrichtigen. Die Entsorgung dieser Materialien bedarf der Zustimmung der Unteren Wasser-, Abfallwirtschaftsund Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungssachen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen ist. 4 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, geologische Untergrundklasse S gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland. Im Hinblick auf die weitere Planung, insbesondere die Statik der Gebäude, wird auf die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ verwiesen. Entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 5 Erftsprung Das geplante Bauvorhaben befindet sich östlich an der Grenze des Erftsprungs (Grenze zwischen Erftscholle und Kölner Scholle). 6 Gasfernleitung L018/014/013 Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche verläuft die Gasfernleitung L018/014/013, Bl. 1 mit einer Schutzstreifenbreite von 4,0 m (2,0 m links und rechts der Leitungsachse) der Thyssengas GmbH. Die genaue Lage ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Gasfernleitung ist bei sämtlichen Bauund Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 7 Grundwasser Das Grundwasser ist im Plangebiet durch Braunkohlenbergbau abgesenkt. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Durch tiefer liegende Tone kann sich jedoch nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen ein „schwebendes“ Grundwasserstockwerk ausbilden. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Es wird für die Umsetzung der Planung empfohlen, der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. 8 Kampfmittel Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Es wird nach Rodung der Fläche vor Beginn der Erschließung seitens des KBD eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche erfolgen. AMT 16 "PLANEN, BAUEN UND UMWELTSCHUTZ" Legende Vorhabenbezogener Bebauungsplan WA 0,5 max FH: ... m ü.NHN max TH: ... m ü.NHN SD Allgemeines Wohngebiet Grundflächenzahl maximale Firsthöhe in Metern über Normalhöhennull maximale Traufhöhe in Metern über Normalhöhennull nur Satteldach zulässig Baugrenze Überschreitungsmöglichkeit für Terrassen siehe TF Nr. 4.1 Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen, öffentlich Privatstraße private St Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Privatstraße Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: private Stellplätze Bäume zum Anpflanzen Gasfernleitung (mit 2,0 m Schutzstreifen) p private Grünflächen Zweckbestimmung: Spielplatz Böschung GL Zweckbestimmung: Böschung Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (tektonische Störzone) Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen Grenze des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO 351 Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kennzeichnung Altlasten Vorhaben- und Erschließungsplan Städtebauliches Konzept 9 Polizeiliche Beratungsstelle Es wird auf das Angebot der polizeilichen Beratungsstellen hingewiesen werden. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von der Polizei durchgeführt. Heiztechnikzentrale Stellplätze Garagen 10 Vorbelastung Das Plangebiet ist durch Schienenverkehrslärm vorbelastet. Stützmauer Gabbione 11 Quellen der Normen, Richtlinien und Regelwerke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden beim Amt 16 Planen, Bauen, Wohnen, und Umweltschutz der Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 12 Geometrische Eindeutigkeit Die Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche (Straßenbegrenzungslinie) wird bestimmt durch die Straßenplanung des Ingenieurbüro IGP, Köln: Projektnummer 13105, Datum 04.03.2015. Die endgültige Lage der Straßenbegrenzungslinie ergibt sich aus der katastertechnischen Einmessung. Versickerungsfläche Wege St Stellplätze für Besucher ohne Zuordnung zu Wohngebäuden St Stellplätze für Besucher mit Zuordnung zu Wohngebäuden Hinweise zu fällende Bäume, die nach Baumschutzstzung geschützt sind zu fällende Bäume 9 Örtliche Bauvorschriften § 86 BauO NRW 20 19 15 HINWEISE 1 Bebauungsplan HO 351 > Allgemeine Wohngebiete (WA) > Doppel- und Reihenhäuser > First- und Traufhöhen entsprechend einer zweigeschossigen Bebauung Alle auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer müssen auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Für die Versickerungsanlagen des anfallenden Niederschlagswassers ist gemäß §§ 8 bis 10, 13 und 18 Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Es muss sichergestellt sein, dass kein Niederschlagswasser, auch bei 30-jährigen Starkregenereignissen gemäß DIN 1986-100, oberflächlich auf die öffentliche Fläche abgeleitet wird. max. FH: 95,5 m ü.NHN max. TH: 91,3 m ü.NHN 9.1 Dachform Im allgemeinen Wohngebiet sind auf Hauptbaukörpern ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von höchstens 45° zulässig. Für Nebenanlagen, z. B. Garagen gilt diese Festsetzung nicht. Hier sind auch Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer zulässig. 16 private St private St 21 6 Mindestpflanzqualität: Laubbäume: Hochstamm, min. 3x verpflanzt., mit Ballen, StU min. 18-20 cm max. FH: 96,0 m ü.NHN max. TH: 91,8 m ü.NHN max. FH: 95,5 m ü.NHN max. TH: 91,3 m ü.NHN 5643536.5 5643551.0 5643523.7 5643538.3 5643514.5 5643517.9 5643484.3 5643487.7 5643520.2 5643523.5 5643483.6 5643487.0 5643525.8 5643529.2 5643484.5 5643487.8 5643532.0 5643535.4 5643489.1 5643492.4 5643471.5 5643470.2 5643481.7 5643458.3 5643456.9 5643469.8 5 Stellplätze und Garagen § 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO i. V. m § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wird festgesetzt, dass innerhalb der allgemeinen Wohngebiete Stellplätze, Carports und Garagen ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen zulässig sind. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan als „Stellplätze für Besucher ohne Zuordnung zu Wohngebäuden“ festgesetzten Stellplätze sind ausschließlich für Besucherstellplätze zulässig, eine Zuordnung zu Wohngebäuden ist unzulässig. 8 Niederschlagswasser § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB 6 7 18 14 10 24 * Die Einholung von Stellungnahmen der Dieser Plan ist gem. § 2 (1) BauGB durch Betroffenen gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB zu Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom der (den) Änderung(en) bzw. 18.02.2014 aufgestellt worden. Ergänzung(en) nach der öffentlichen Auslegung erfolgte vom ....................... bis ....................... . 4 Überbaubare und nichtüberbaubare Grundstücksflächen § 23 BauNVO 4.1 Überschreitung durch Terrassen Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb der allgemeinen Wohngebiete Terrassen die in der Planzeichnung gekennzeichneten Baugrenzen um bis zu 3,5 m überschreiten dürfen. Verfahren Dieser Plan stimmt mit dem Urkundsplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein. Dieser Plan ist Urkundsplan. 3 Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf in dem allgemeinen Wohngebiet (WA) die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO nur bis zu einer Grundflächenzahl von 0,65 überschritten werden. Im Bereich der südlichen Anbindung der Privatstraße an den Waldweg ergab sich zur Feststellung der abschließenden Sanierung weitergehender Untersuchungsbedarf. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen wird die abschließende Sanierung für die Bereiche der allgemeinen Wohngebiete sowie der Großteile der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „private Stellplätze“ im Vorfeld der Baureifmachung erfolgen. Im Bereich der geplanten Straßenwie in Restflächen der Stellplatzflächen müssen für den Straßenaufbau Großteile der belasteten Böden aufgenommen werden. In Teilbereichen ist es jedoch möglich, dass Restkontaminationen im Boden verbleiben können, so dass diese Teilflächen vorsorglich in der Planzeichnung als Altlastenfläche gekennzeichnet werden. Die Restkontaminationsflächen werden durch die Privatstraße bzw. Stellplätze dauerhaft versiegelt. max. FH: 95,5 m ü.NHN max. TH: 91,3 m ü.NHN private St 9.2 Dachaufbauten Dachaufbauten und Dachgauben sind unzulässig. 23 25 Stadtteil Horrem 26 22 WA 0,5 SD p Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan HO 351 "Waldweg" M. 1 : 500 Stand 25.11.2015 22 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 11. Planungsrelevante Umweltbelange Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Kerpen enthält Festsetzungen für Flächen in der Umgebung, jedoch nicht für das Untersuchungsgebiet selbst. So sind die westlich der Hauptstraße gelegene Waldfläche an der Burg Hemmersbach mit der Verlängerung durch die Wald- und Wiesenflächen zwischen dem nördlich gelegenen Schloss Frens und der Pliesmühle als Naturschutzgebiete festgesetzt. Weitere Grün- und Landwirtschaftsflächen zwischen der Burg und dem Siedlungsrand Horrems bzw. westlich der Burg, bis nach Sindorf sind als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Zusammen stellen diese geschützten Gebiete einen regionalen Grünzug dar, der entlang der Erftaue bis nach Kerpen-Türnich verläuft. Auch im Osten, jenseits der Bahnstrecke bestehen auf der ehemaligen Abraumhalde Fischbachhöhe Festsetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet. Das Untersuchungsgebiet wird von den Festsetzungen des Landschaftsplans nicht berührt. Jedoch bringen diese die Ausstattung der direkten Umgebung des Plangebietes mit unterschiedlichen Freiräumen als große Qualität zum Ausdruck. Landschaftsplan Kerpen | Stadt Kerpen 23 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Kartenausdruck Bodenschutz Im Untersuchungsgebiet und angrenzend daran liegen teilweise schutzwürdige Böden vor. Der nördliche und der südliche Teil des Gebietes werden von unterschiedlichen Parabraunerden flankiert. Die Schutzwürdigkeit der nördlichen Parabraunerde wurde nicht bewertet, der Anteil am Gebiet ist jedoch nur marginal, darüber hinaus ist der Bereich bereits bebaut und versiegelt. Die südliche Parabraunerde wird aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bzw. ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig bewertet. Auch in diesem Bereich besteht bereits ein hoher Anteil an Bebauung/Versiegelung. Im Untersuchungsbereich liegen teilweise schutzwürdige Böden vor. Demgegenüber besteht allerdings ein hoher Anteil an Bebauung und Versiegelung in diesen Bereichen, weshalb die Böden ohnehin schon anthropogen überformt sind. www.tim-online.nrw.de Bodeneinheit L5106 L321 ohne Bewertung Parabraunerde Bodeneinheit L5106 B721 schutzwürdige tiefgründige Sand- oder Schuttböden (Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte) Braunerde Bodeneinheit L5106 L331 schutzwürdige fruchtbare Böden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit) Parabraunerde Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Bodenschutzkarte | © Geologischer Dienst NRW, bearbeitet GmbH Keine amtlicheISR Standardausgabe ca. 1 : 5000 26.1.2016 17:10 24 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Geologie Durch das Untersuchungsgebiet verläuft eine tektonische Störzone, der sog. Horremer Sprung, der Teil des Erftsprungs ist. Darüber hinaus besteht ein Anstieg des Geländes nach Osten, die eine Ost-West Befahrbarkeit des Gebietes problematisch macht. Die Überbaubarkeit des Horremer Sprungs ist zu überprüfen, an dieser Stelle bieten sich andere Nutzungen wie Freiraum oder Stellplätze an. Aufgrund des Geländeanstiegs ist eine Anbindung der Erschließung an die Ostseite unwahrscheinlich. nicht befahrbar eingeschränkt befahrbar Hanglagen | © Deutsche Geophysikalische Gesellschaft, bearbeitet ISR GmbH Plangebiet Horremer Sprung | © RWE, bearbeitet ISR GmbH Hanglagen | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 25 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Altlastenverdacht Nach Aussage der Stadt Kerpen besteht aufgrund der Plangebietshistorie (gewerbliche Nutzungen, Brandfälle, ...) der Verdacht auf Bodenverunreinigungen. Ein Schwerpunkt dieser Verdachtsmomente soll im Norden, auf den Flächen des ehemaligen Gaswerkes, liegen. Richtung Süden sollen die Verdachtsmomente abnehmen . Im Zuge einer wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen sind die Verdachtsmomente zu untersuchen und zu verifzieren. DGK5 | © Geologischer Dienst NRW, bearbeitet ISR GmbH ca. 1 : 5000 26 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 NRW Umweltdaten vor Ort - Startseite http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de NRW Umweltdaten vor Ort - Startseite http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de Lärmimmissionen Das Untersuchungsgebiet liegt zwischen einer Regionalverkehrsstrecke der Deutschen Bahn und einer Hauptverkehrsstraße, weshalb mit einer Beeinträchtigung durch Lärm zu rechnen ist. Zudem sind aufgrund der in der Umgebung befindlichen und angrenzenden gewerblichen Nutzungen ggf. gewerbliche Geräuschimmissionen zu berücksichtigen. Mit Hilfe der Immissionsdaten auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (www. uvo.nrw.de), lassen sich erste Aussagen treffen, die jedoch im Rahmen weiterer Planungen einer Überprüfung durch ein schalltechnisches Gutachten bedürfen. Den Online-Umweltdaten entsprechend, auf der nebenstehenden Karte ablesbar, besteht im untersuchten Gebiet ein 24h-Lärmpegel zwischen 55 und 60 dB (A), der durch den Schienenverkehr ausgelöst wird. An den westlichen Rändern besteht ein 24h- Lärmpegel zwischen 55 und 65 dB (A), der durch den Straßenverkehr der Hauptstraße ausgelöst wird. HBF N 5643647,588 E 339029,142 (ETRS89 / UTM zone 32N) Maßstab: 1:4.514 ©N Schienenlärm (24 h) | www.uvo.nrw.de, bearbeitet ISR GmbH 0 50 100m 1 von 1 18.01.2016 16:29 N 5643665,502 E 338742,503 (ETRS89 / UTM zone 32N) Maßstab: 1:4.514 0 50 100m ©N Straßenlärm (24 h) | www.uvo.nrw.de, bearbeitet ISR GmbH 27 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 12. Informelle Planungen Einzelhandelskonzept Für die Stadt Kerpen existiert ein Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008. Der Ortsteil Horrem weist ein rechnerisches Defizit von derzeit (2008) 938 m² Verkaufsfläche auf. Insgesamt kann das Angebot weder als ausreichend noch als ausgewogen bezeichnet werden. Zudem ist die räumliche Verteilung der Anbieter im Ort unbefriedigend. EInzelhandel in Horrem| Stadt Kerpen 28 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Rahmenplanung Die Rahmenplanung der Stadt Kerpen zeigt die grundlegenden Eigentümerstrukturen im Untersuchungsgebiet, Ansätze für eine Bebauung im Norden, die Planung für einen Grünzug entlang der Flächen des Horremer Sprungs sowie eine Aufwertung des Straßenraums der Hauptstraße durch Gehölze. Rahmenplanung | Stadt Kerpen 29 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 13. Schwächen - Horremer Sprung als tektonische Störzone - Verkehrslärmimmissionen durch Schiene und Straße - heterogene Struktur mit möglichen Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung - Gefahr der Abwertung durch Leerstand und Brachliegen - unmaßstäbliche Bebauung westlich der Hauptstraße - fehlende Anbindungsmöglichkeit im Südosten des Gebietes 30 ISR - Stadt und Raum Leerstand/Brachfläche Haan, 18. August 2016 V Konfliktpotenzial Wohnen/Gewerbe Straße mit geringer Leistungsfähigkeit aufgelockerte, zweigeschossige Bebauung V unmaßstäbliche Bebauung V Geschossigkeit Horremer Sprung V Lärmimmissionen defizitäres städtebauliches Pendant Plangebiet Schwächen | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 31 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 14. Potenziale + umgebende Wohnquartiere als städtebauliche Legitimierung + Potenzialflächen zur Nachverdichtung vorhanden + Anknüpfungsmöglichkeiten an bestehende Erschließung + gute Versorgung mit Freiraum und Natur + bestehende Vegetationsstrukturen als Anknüpfungspunkte bei der Freiraumplanung + familienfreundliche Versorgungsinfrastruktur + gute Anbindung an Autobahnen und Bundesstraße + Bahnhaltepunkt Horrem als wichtige Anbindung an die Region und Köln + Vorgaben aus übergeordneter Planung (Regional-, und Flächennutzungsplan) ermöglichen wohnbauliche Entwicklung + mögliche Pontenzialflächen zur Stärkung des Einzelhandels 32 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 + + + + v potenzielle Grünfläche (Horremer Sprung) + v Versorgungsinfrastruktur Potenzial für Einzelhandel bestehende Erschließung potentielle Anbindung Freiraum/Natur + Wohnbebauung Bestand Potenzialfläche Vegetation, erhaltenswert Plangebiet + + + + Potenziale | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 33 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 15. Zwischenresümee + + umgebende Wohnquartiere als städtebauliche Legitimierung + Potenzialflächen zur Nachverdichtung vorhanden + Anknüpfungsmöglichkeiten an bestehende Erschließung + gute Versorgung mit Freiraum und Natur + bestehende Vegetationsstrukturen als Anknüpfungspunkte bei der Freiraumplanung + familienfreundliche Versorgungsinfrastruktur + gute Anbindung an Autobahnen und Bundesstraße + Bahnhaltepunkt Horrem als wichtige Anbindung an die Region und Köln + Vorgaben aus übergeordneter Planung (Regional-, und Flächennutzungsplan) ermög- - - Horremer Sprung als tektonische Störzone - Verkehrslärmimmissionen durch Schiene und Straße - heterogene Struktur mit möglichen Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenut- zung - Gefahr der Abwertung durch Leerstand und Brachliegen - unmaßstäbliche Bebauung westlich der Hauptstraße - fehlende Anbindungsmöglichkeit im Südosten des Gebietes lichen wohnbauliche Entwicklung + mögliche Pontenzialflächen zur Stärkung des Einzelhandels 34 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 16. Strukturkonzepte Die Strukturkonzepte zeigen für das Plangebiet Nutzungsschwerpunkte sowie Anbindungspunkte auf, die sich aus der vorangegangenen Analyse ergeben haben. Es ergeben sich drei Strukturkonzepte, die jeweils die vorhandenen Strukturen berücksichtigen. Jedes dieser drei Konzepte wird zusätzlich in zwei Stufen dargestellt, die sich auf die unterschiedlichen Zeithorizonte kurz- bis mittelfristig und mittel- bis langfristig beziehen. Allen drei Strukturkonzepten gemein ist ein hoher Anteil an Wohnnutzung, eine Erschließung ausgehend von der Hauptstraße, das Ziel durch eine neue, maßstäbliche städtebauliche Kante entlang der Hauptstraße einen gefassten Straßenraum zu erzeugen sowie die Entwicklung der Flächen des Horremer Sprungs zum Freiraum. 35 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept A Dem Strukturkonzept A liegt die Intention einer wohnbaulichen Entwicklung zugrunde. Über drei Anschlüsse an die Hauptstraße wird das Quartier erschlossen. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung der einzelnen Zeilenbebauung zu ermöglichen. Bei den gezeigten Zeilen lassen sich verschiedene Variationen realisieren, so sind Einzel-, Doppel-, Reihen- oder Kettenhäuser denkbar. Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln. In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante A1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen. In der mittel- bis langfristig angelegten Variante A2 wird durch eine Überplanung die östlich an die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickelt werden. 36 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept A Variante A1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH Variante A2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 37 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept B Im Strukturkonzept B wird die angestrebte wohnbauliche Entwicklung durch drei Anschlüsse an die Hauptstraße ermöglicht. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung vor allem von Einzelhäusern zu ermöglichen. Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln. In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante B1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen. In der mittel- bis langfristig angelegten Variante B2 wird durch eine Überplanung die östlich an die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickelt werden. 38 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept B Variante B1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH Variante B2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 39 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept C Im Strukturkonzept C wird die angestrebte wohnbauliche Entwicklung durch drei Anschlüsse an die Hauptstraße ermöglicht. Abgehend davon führen weitere Stichstraßen ab, um die Erschließung vor allem von Einzelhäusern zu ermöglichen. Die gegebene Restriktion durch den Horremer Sprung wird als Potenzial aufgegriffen, wodurch ein Grünzug entstehen kann. Entlang der neuen Straße in der Mitte des Gebietes lässt sich durch Freiraumelemente wie Straßenbäume eine Grünvernetzung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickeln. In der kurz- bis mittelfristig angelegten Variante C1 wird entlang der Hauptstraße lediglich eine vorhandene Baulücke genutzt, um die städtebauliche Kante zu stärken und der westlich der Hauptstraße liegenden Bebauung ein Pendant entgegenzusetzen. In der mittel- bis langfristig angelegten Variante C2 wird durch eine Überplanung die östlich an die Hauptstraße grenzende Bebauung ersetzt und durch eine geschlossenere städtebauliche Kante, mit entsprechendem Maßstab der westlichen Bebauung entgegengesetzt. Die Nutzung dieser Gebäude könnte in Richtung Süden zugunsten einzelner Ladenlokale einen gemischten Charakter erhalten. Zusätzlich kann durch eine frei zulassende Bebauungslücke eine zweite Grünverbindung zwischen dem neuen Grünzug und den Wald- und Wiesenflächen an der Burg Hemmersbach entwickelt werden. 40 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 Strukturkonzept C Variante C1 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH Variante C2 | © Geobasis NRW, bearbeitet ISR GmbH 41 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 17. Mögliche weitere Schritte Auf Grundlage der erarbeiteten Studie und den Nutzungsszenarien soll die Abstimmung mit der Verwaltung und den Fachämtern der Stadt Kerpen durchgeführt werden. Im Anschluss sollte ein Rahmenplan ausgearbeitet werden, welcher Grundlage für die Einleitung von Bauleitplanverfahren sein soll. 42 ISR - Stadt und Raum Haan, 18. August 2016 18. Resümee + > Die Umgebung weist einige Wohnungsbauprojekte neueren Datums auf, die eine städtebauliche Entwicklungsrichtung im Horremer Norden vorgeben und für eine wohnbauliche Entwicklung des Gebietes sprechen. > Im untersuchten Gebiet liegen bereits erschlossene Potenzialflächen mit vorhandener Infrastruktur vor. Darüber hinaus besteht eine sehr gute Anbindung an das Autobahnnetz, über den Bahnhof eine sehr guter Anschluss an das regionale Schienennetz. Eine Nachverdichtung an dieser Stelle wäre ganz im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden. - > Aufgrund von Lärmeinwirkungen und einer abschirmenden Bebauung entlang der westlichen Hauptstraße empfiehlt sich die Ausbildung eines städtebaulichen Pendants mit einer entsprechenden Raumkante. Möglich wäre auch ein Entgegenkommen durch größere Höhen (bspw. III-Vollgeschosse). > Der Bereich des Horremer Sprungs ist von einer Bebauung freizuhalten. > Die heterogene Struktur, in der Wohnnutzung und Gewerbe gemischt vorliegen, beinhaltet ein Konfliktpotenzial, das durch eine Nutzungstrennung ausgeschlossen würde. > Der Bereich des Horremer Sprungs kann zur Entwicklung von einem zusammenhängenden Freiraum genutzt werden. Dabei können bestehende Vegetationsstrukturen als Ansatzpunkte in Betracht gezogen und integriert werden. > Leerstände und Brachen erzeugen ein unattraktives Bild und bergen die Gefahr einer Abwertung des Wohnungsbestandes. Daher sollten die Entwicklungspotenziale ausgeschöpft werden. > Durch nahegelegene Landschafts- und Waldbereiche besteht eine gute Versorgung mit Freiraum und Naherholung, von der neue Bewohner profitieren können. > Aufgrund der Hanglage im Gebiet ist eine Anbindung an die östlichen Straßen Waldweg und Paulshau unwirtschaftlich. Die südöstlich gelegene Königsdorfer Straße bietet sich wegen ihres schmalen Querschnitts nur untergeordnet zum Anschließen an. Die Erschließung muss daher überwiegend über die Hauptstraße abgewickelt werden. > Die Vorgaben aus der übergeordneten Planung (Regional-, und Flächennutzungsplan) ermöglichen prinzipiell eine wohnbauliche Entwicklung. Potenzial zur wohnbaulichen Entwicklung und Nachverdichtung ist grundsätzlich gegeben. Das Plangebiet ist in Teilen mit Restriktionen belegt (Städtebauliche Maßstäblichkeit, Topographie, Erschließung, Altlastenverdachtsflächen, Grundstücksverfügbarkeiten, ...) die der weiteren Prüfung und Abstimmung bedürfen. 43