Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
13.12.17, 14:11
Aktualisiert
13.12.17, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeitung: M. Sasgen
TOP
Drs.-Nr.: 698.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
11.12.2017
Bemerkungen
19.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Fördermittelabruf für Infrastrukturprojekte;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Sasgen
gez. Habicht
gez. Vaaßen
Zuständiger
Dezernent
i.V.
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Zu Frage 1 bis 3: Eine Übersicht aller laufenden Fördermaßnahmen aus Dezernat III mit
Förderhöhe, -quote und Mittelabrufen liegt als Anlage bei.
Zu Frage 4: Eine Priorisierung bei Fördermaßnahmen existiert nicht. Alle Maßnahmen werden
fristgerecht ausgeführt, bzw. die entsprechenden Mittel nach Baufortschritt abgerufen.
Genauere Förderbestimmungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Teil II
(„Schulsanierungsprogramm“) liegen noch nicht vor. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung
des Landes Nordrhein-Westfalen soll im Dezember 2017 beraten und beschlossen werden.
Beschlussvorlage 698.17 1. Ergänzung
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