Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fördermittelabruf für Infrastrukturprojekte; hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
13.12.17, 14:11
Aktualisiert
13.12.17, 14:11
Beschlussvorlage (Fördermittelabruf für Infrastrukturprojekte;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Fördermittelabruf für Infrastrukturprojekte;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeitung: M. Sasgen TOP Drs.-Nr.: 698.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 11.12.2017 Bemerkungen 19.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Fördermittelabruf für Infrastrukturprojekte; hier: Anfrage der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Sasgen gez. Habicht gez. Vaaßen Zuständiger Dezernent i.V. gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zu Frage 1 bis 3: Eine Übersicht aller laufenden Fördermaßnahmen aus Dezernat III mit Förderhöhe, -quote und Mittelabrufen liegt als Anlage bei. Zu Frage 4: Eine Priorisierung bei Fördermaßnahmen existiert nicht. Alle Maßnahmen werden fristgerecht ausgeführt, bzw. die entsprechenden Mittel nach Baufortschritt abgerufen. Genauere Förderbestimmungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Teil II („Schulsanierungsprogramm“) liegen noch nicht vor. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen soll im Dezember 2017 beraten und beschlossen werden. Beschlussvorlage 698.17 1. Ergänzung Seite 2