Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 11:58
Aktualisiert
04.12.17, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 688.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
29.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, zur Sicherstellung einer
dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“
auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber
längerfristig erkrankt sind.
Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der
Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 23
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
gez. Canzler
gez. Findeisen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Zum Stellenplan 2012 hat der Stadtrat die Einrichtung von 30 sog. „Auslagerungsstellen“ für den
Bereich der Kindertageseinrichtungen beschlossen. Hintergrund dieses Beschlusses war die
Sicherstellung einer kontinuierlichen Personalbesetzung in den Kindertageseinrichtungen. Diese
„Auslagerungsstellen“ können ausschließlich mit Beschäftigten aus Kindertageseinrichtungen
besetzt werden, deren Dauerarbeitsverhältnis befristet ruht (z.B. Elternzeit, Rente auf Zeit etc.) Mit
dieser Regelung ist es in diesen Fällen möglich, bei Nachfolgebesetzungen
Dauerarbeitsverhältnisse anzubieten. Dadurch wird die Personalgewinnung deutlich vereinfacht.
Grundsätzlich besteht zwar die Gefahr, dass dadurch eine Überbesetzung entstehen könnte. In
der Praxis ist dieser Fall aber noch nicht eingetreten, da im Bereich der Kindertageseinrichtungen
immer eine hohe Personalfluktuation stattfindet. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die
Maßnahme bewährt hat und zusätzliche Kosten dadurch nicht entstanden sind.
Von dem Beschluss nicht erfasst sind Vertretungsregelungen für Beschäftigte, die auf Grund einer
Erkrankung längerfristig ausfallen. Auch hier ist eine Nachbesetzung zur Sicherstellung der
Personalbesetzung erforderlich. In diesen Fällen kann potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern
ausschließlich ein befristet Beschäftigungsverhältnis als Krankheitsvertretung angeboten werden,
dessen Dauer zum Einstellungszeitpunkt nicht festgelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund
gestaltet sich die Personalgewinnung als schwierig bzw. unmöglich, so dass die Stellen der
langfristig erkrankten Beschäftigten für die Dauer der Erkrankung unbesetzt bleiben und
Personalausfälle nicht kompensiert werden können.
Die mit Vorlage 291.17 beschlossenen 3 Springerstellen werden voll umfänglich für die Vertretung
bei kurzfristigen Erkrankungen benötigt und können daher nicht für die Vertretung von langfristig
erkrankten Beschäftigten herangezogen werden.
Diese Situation könnte über eine Erweiterung der Stellenbesetzung auf den Auslagerungsstellen
zur Begründung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen auch in Fällen einer langfristigen
Erkrankung vermieden werden.
Für die Dauer der Vertretung würden keine zusätzlichen Personalkosten entstehen, da eine
Vertretung frühestens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (in der Regel 42 Kalendertage)
eingestellt würde.
Die Gefahr einer Überbesetzung und die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten ist in
diesen Fällen höher, da ein Endzeitpunkt der Vertretung zu Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses nicht absehbar ist und erkrankte Beschäftigte ggf. kurzfristig aus der
Arbeitsunfähigkeit zurückkehren können. Vor dem Hintergrund der hohen Personalfluktuation im
Bereich der Kindertageseinrichtungen ist dieses Risiko jedoch gut händelbar. Zudem soll mit der
beabsichtigten Erweiterung der Nutzung der Auslagerungsstellen keine „automatische“ Vertretung
aller Erkrankungen über 42 Kalendertage erfolgen, sondern im Einzelfall auf Basis der
vorliegenden Informationen zur erwarteten Dauer der Erkrankung entschieden werden.
Die Verwaltung schlägt aus v.g. Gründen vor, zur Sicherstellung einer dauerhaften
Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die
Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig
erkrankt sind. Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der
Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden.
Beschlussvorlage 688.17
Seite 2