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Beschlussvorlage (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 11:58
Aktualisiert
04.12.17, 11:58
Beschlussvorlage (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 688.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 29.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, zur Sicherstellung einer dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind. Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 23 gez. Stingl gez. Jung gez. Stein gez. Canzler gez. Findeisen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Zum Stellenplan 2012 hat der Stadtrat die Einrichtung von 30 sog. „Auslagerungsstellen“ für den Bereich der Kindertageseinrichtungen beschlossen. Hintergrund dieses Beschlusses war die Sicherstellung einer kontinuierlichen Personalbesetzung in den Kindertageseinrichtungen. Diese „Auslagerungsstellen“ können ausschließlich mit Beschäftigten aus Kindertageseinrichtungen besetzt werden, deren Dauerarbeitsverhältnis befristet ruht (z.B. Elternzeit, Rente auf Zeit etc.) Mit dieser Regelung ist es in diesen Fällen möglich, bei Nachfolgebesetzungen Dauerarbeitsverhältnisse anzubieten. Dadurch wird die Personalgewinnung deutlich vereinfacht. Grundsätzlich besteht zwar die Gefahr, dass dadurch eine Überbesetzung entstehen könnte. In der Praxis ist dieser Fall aber noch nicht eingetreten, da im Bereich der Kindertageseinrichtungen immer eine hohe Personalfluktuation stattfindet. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Maßnahme bewährt hat und zusätzliche Kosten dadurch nicht entstanden sind. Von dem Beschluss nicht erfasst sind Vertretungsregelungen für Beschäftigte, die auf Grund einer Erkrankung längerfristig ausfallen. Auch hier ist eine Nachbesetzung zur Sicherstellung der Personalbesetzung erforderlich. In diesen Fällen kann potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern ausschließlich ein befristet Beschäftigungsverhältnis als Krankheitsvertretung angeboten werden, dessen Dauer zum Einstellungszeitpunkt nicht festgelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Personalgewinnung als schwierig bzw. unmöglich, so dass die Stellen der langfristig erkrankten Beschäftigten für die Dauer der Erkrankung unbesetzt bleiben und Personalausfälle nicht kompensiert werden können. Die mit Vorlage 291.17 beschlossenen 3 Springerstellen werden voll umfänglich für die Vertretung bei kurzfristigen Erkrankungen benötigt und können daher nicht für die Vertretung von langfristig erkrankten Beschäftigten herangezogen werden. Diese Situation könnte über eine Erweiterung der Stellenbesetzung auf den Auslagerungsstellen zur Begründung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen auch in Fällen einer langfristigen Erkrankung vermieden werden. Für die Dauer der Vertretung würden keine zusätzlichen Personalkosten entstehen, da eine Vertretung frühestens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (in der Regel 42 Kalendertage) eingestellt würde. Die Gefahr einer Überbesetzung und die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten ist in diesen Fällen höher, da ein Endzeitpunkt der Vertretung zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht absehbar ist und erkrankte Beschäftigte ggf. kurzfristig aus der Arbeitsunfähigkeit zurückkehren können. Vor dem Hintergrund der hohen Personalfluktuation im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist dieses Risiko jedoch gut händelbar. Zudem soll mit der beabsichtigten Erweiterung der Nutzung der Auslagerungsstellen keine „automatische“ Vertretung aller Erkrankungen über 42 Kalendertage erfolgen, sondern im Einzelfall auf Basis der vorliegenden Informationen zur erwarteten Dauer der Erkrankung entschieden werden. Die Verwaltung schlägt aus v.g. Gründen vor, zur Sicherstellung einer dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind. Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden. Beschlussvorlage 688.17 Seite 2