Daten
Kommune
Kerpen
Größe
145 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
08.12.17, 13:16
Aktualisiert
08.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Dipl.-Kfm. Eric Ganss
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
KOLPINGSTADT KERPEN
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES
ZUM 31. DEZEMBER 2015
UND DES LAGEBERICHTES FÜR DAS JAHR 2015
24181 / 2015 / 3
AUSFERTIGUNG: 1
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
ANLAGENVERZEICHNIS
3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
4
I.
Prüfungsauftrag
5
II.
Grundsätzliche Feststellungen
6
1.
6
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
1.
2.
IV.
Allgemeines
Prüfungsinhalte
a.
Prüfungsstrategie und Prüfungsschwerpunkte
b.
Angaben der gesetzlichen Vertreter
8
8
9
9
11
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
12
1.
12
12
12
2.
3.
V.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verwaltungsvorstand
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
a.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
b.
Jahresabschluss 2015
c.
Inventur, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
d.
Lagebericht 2015
Gesamtaussage der Jahresabschluss
a.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschluss
b.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
a.
Vermögens- und Schuldenlage (Bilanz)
b.
Ertragslage (Ergebnisrechnung)
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
13
13
13
13
14
15
15
15
16
-2-
ANLAGENVERZEICHNIS
1.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015
Sondervereinbarung über die Begrenzung der Haftung im Rahmen der Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
1. Januar 2002
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
-3-
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
GemHVO NRW
Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IDW PS 450
IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen"
IKS
Internes Kontrollsystem
JA
Jahresabschluss
LB
Lagebericht
PH
Prüfungshinweis des IDW
PS
Prüfungsstandard des IDW
TEUR
Tausend Euro
WPH 2016
Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2016, Band I, 15. Auflage,
IDW-Verlag, Düsseldorf 2016
-4-
I.
Prüfungsauftrag
Die örtliche Rechnungsprüfung der
Kolpingstadt Kerpen,
Kerpen
- im Folgenden auch kurz "Stadt " oder "Kommune" genannt hat mich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 7. Mai 2015 beauftragt,
den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2015 und den dazugehörigen Lagebericht
gemäß § 103 Abs. 5 i.V.m. § 101 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO
NRW) zu prüfen.
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW sind der o.g. Jahresabschluss und der o.g. Lagebericht vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW bedient er sich der
örtlichen Rechnungsprüfung, die sich wiederum gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines sachverständigen Dritten bedienen kann.
Die Stadt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des § 95 GO
NRW aufgestellt.
Für die Durchführung des Auftrags und meine Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002" sowie
die ebenfalls beigefügte Sondervereinbarung über die Haftungsbegrenzung zugrunde.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden
Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450) erstellt wurde.
-5-
II.
Grundsätzliche Feststellungen
1.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verwaltungsvorstand
Der Verwaltungsvorstand beurteilt die Lage der Stadt in zusammengefasster Form wie folgt:
"Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von rund 7,5 Mio. € ab. In der Planung war
für das Jahr 2015 ein Verlust in Höhe von rund 19 Mio. € ausgewiesen. Es ist somit festzustellen, dass
das Ergebnis rund 26,5 Mio. € besser als die Planungen ausgefallen ist.
Insgesamt war sowohl bei den ordentlichen Erlösen (+30,8 Mio. €) als auch bei den ordentlichen Aufwendungen (+11,0 Mio. €) im Vergleich zum Plan erhebliche Steigerungen zu verzeichnen. Das Finanzergebnis zeigt sich um rund 3,6 Mio. € besser als geplant.
Als bedeutendste Verbesserung ist das Aufkommen bei der Gewerbesteuer zu bezeichnen: Nach etwas
mehr als 23,4 Mio. € Ertrag im Jahr 2014 (damit rund 10,6 Mio. € unter dem Planwert) erreichten die Gewerbesteuererträge 2015 das Rekordniveau von 43,4 Mio. € und damit rund 11,4 Mio. € mehr als geplant.
Hieran ist deutlich zu erkennen, wie wenig verlässlich diese Steuerart ist, dass die Planung schwierig und
hierbei Vorsicht geboten ist.
Unter Würdigung diverser Unsicherheiten (z.B. Forderungsbewertung) wird derzeit mit einem Jahresverlust 2016 von rund 7,5 Mio. € gerechnet.
Der Haushaltsplan 2017 sieht ein Defizit von rund 9,7 Mio. € vor. Unter anderem wurde die stabile Konjunktur in Gestalt von Gewerbesteuererträgen berücksichtigt. Ferner wurde durch den Rhein-Erft-Kreis
der Umlagesatz der Kreisumlage auf 40,5 v.H. abgesenkt.
Für das Jahr 2020 entfällt der Erhöhungsbetrag bei der Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des
Fonds Deutsche Einheit.
Insgesamt führen die günstigen Rahmendaten dazu, dass die Erreichung eines Haushaltsausgleichs im
Haushaltsplan 2017 für das Jahr 2020 dargestellt werden konnte.
Die Haushaltsbewirtschaftung 2017 lässt derzeit nicht erkennen, dass das Risiko eines höheren Jahresverlustes 2017 als geplant besteht. Vielmehr wird aktuell prognostiziert, dass ein ausgeglichenes Ergebnis gezeigt werden kann.
Der Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 erfolgt parallel zu der Feststellung diese Jahresabschlusses, so daß auf eine Berücksichtigung der Zahlen verzichtet werden muss, da bei Redaktionsschluss für dieses Dokument keine verlässlichen Erkenntnisse vorliegen
Nach den Finanzplanungen der Folgejahre 2017 bis 2019 erweist sich nach derzeitigem Kenntnisstand die
Aufstellung eines Ergebnisplanes ohne Defizit als nicht realistisch, so dass der Ergebnisplan jeweils nur
durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden kann. Hierdurch wird das Eigenkapital Jahr für Jahr aufgezehrt. Ziel muss es sein, den Ergebnisplan ohne Inanspruchnahme der Rücklage in den künftigen Jahren auszugleichen. Dies kann nur mit weiteren Kosteneinsparungen und Steigerung der Einnahmen erreicht werden. In den bisherigen Haushaltssicherungskonzepten aus den Jahren
2015 bis 2017 wird dargestellt, dass hierfür als Maßnahmen von besonderer Wichtigkeit hierfür zu nen-
-6-
nen sind:
Weitere Erhöhung der Grundsteuer B
Gründung von Stadtwerken mit Nutzung der steuerlichen Querverbundes, aber vor allem mit
Schaffung zusätzlicher Einnahmepotentiale
Untersuchung/Umsetzung der Zentralisierung und/oder quantitativen Reduzierung öffentlicher
Einrichtungen (beispielsweise Grundschulen, Kinderspielplätze)
Stärkerer Einbezug verschiedener Bevölkerungsgruppen in Form von Eigeninitiativen und Verlagerung von Aufgaben (beispielsweise Sportvereine, Patenschaften)
Die Umsetzung der Maßnahmen – mit Ausnahme der gestreckt beschlossenen ersten Stufe der Erhöhung
der Grundsteuer – muss zügiger erfolgen. Hier mahnte der Rhein-Erft-Kreis in seinen Genehmigungsverfügung des Jahres 2016 und 2017 bereits und sprach die Konkretisierung von Maßnahmen auch zur Reduzierung der Aufwendungen an.
Nicht verschwiegen werden soll, dass es bei der Planung des Haushalts 2017 durchaus auch positive Signale gibt, die entlastend für die Haushalte wirken:
So sind die Absenkung des Kreisumlagesatzes ab 2017, die Erhöhung des Umsatzsteueranteils für Kommunen und der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage als Beitrag zum Fonds Deutsche Einheit als
Schritt in die richtige Richtung zu betrachten.
Auch ist positiv zu sehen, dass das Land die Kommunen nun stärker bei der Finanzierung des Stärkungspaktes entlastet.
Bei der Umsetzung der gravierenden Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes muss noch abgewartet
werden, ob Bund und Land es in Summe mit entsprechender Erhöhung ihres Kostenanteils schaffen, eine
zusätzliche Belastung der Kommunen trotz erheblicher Ausweitung des Kreises der Leistungsempfänger
und des Bezugszeitraums zu vermeiden.
Auch im Kommunalen Finanzausgleich in NRW finden sich nicht nur aus Kerpener Sicht Möglichkeiten,
mit denen das Land den Kommunen die Bewirtschaftung ihrer Haushalte erleichtern könnte. Die Verbundmasse ist beispielsweise vor geraumer Zeit durch Verbundsatzsenkungen reduziert worden und seitdem nicht mehr auf ihr ehemaliges Niveau geführt worden.
Nichtsdestotrotz darf man sich in Kerpen nicht darauf verlassen, dass alle strukturellen Probleme alleine
durch Maßnahmen von Bund, Land und Kreis gelöst werden. Gerade auch bei den anstehenden erheblichen Investitionen hat man die Möglichkeit, wenn nicht im Rahmender Generationengerechtigkeit im
Hinblick auf die Folgekosten sogar die Verpflichtung, vernünftige und finanzierbare Wege einzuschlagen.
Gerade wegen des erheblichen Finanzierungsbedarfs einiger herausragender Projekte in den kommenden
Jahren muss klar sein, dass nicht alles gleichzeitig umgesetzt werden und nicht alles gleichzeitig finanziert werden kann. Letztlich muss spätestens 2025 wieder die Situation erreicht sein, dass alle Maßnahmen mit den Folgekosten zu großen Teilen durch Steuergelder der in Kerpen ansässigen Bürgerinnen,
Bürger und Unternehmen finanziert werden können. Das wird nach gesundem Ermessen nicht ohne Verzichte und Verschieben wünschenswerter Projekte möglich sein."
Auf der Grundlage der oben aufgeführten Annahmen, der von mir geprüften Unterlagen sowie
der von mir im Rahmen der Abschlussprüfung durchgeführten Analysen ergeben sich aus meiner Sicht keine Einwendungen gegen die Einschätzung des Verwaltungsvorstands zur Lage,
zum Fortbestand und zu der künftigen Entwicklung der Stadt.
-7-
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
1.
Allgemeines
Gegenstand der Abschlussprüfung sind gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW der Jahresabschluss
und der Lagebericht. Dabei sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht
über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und von dem Bürgermeister bestätigt. Der Kämmerer und der Bürgermeister sind somit für den Inhalt und die Ausgestaltung von Jahresabschluss und Lagebericht verantwortlich (§ 95 Abs. 3 GO NRW). Die mir von
der örtlichen Rechnungsprüfung übertragene Aufgabe ist es, auf Grundlage der durchgeführten
Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht 2015 abzugeben.
Die Prüfung ist unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der
GO NRW, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfungsbericht dargestellt sind,
in meinen Arbeitspapieren nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten.
Die Prüfung des o.g. Jahresabschlusses erfolgte dahingehend, ob sich ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckte sich weiterhin darauf, ob die rechnungslegungsbezogenen gesetzlichen Vorschriften
sowie die sie ergänzenden rechnungslegungsbezogenen Satzungen und ortsrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. In die Prüfung waren weiterhin die Buchführung, die Inventur,
das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf geprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt vermitteln. Dabei ist auch geprüft worden, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung hat sich auch auf die Feststellung von bestandsgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen sowie von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen rechnungslegungsbezogene Vorschriften und Bestimmungen erstreckt. Die gezielte Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen und Unterschlagungen, ist jedoch nicht Gegenstand der Abschlussprüfung gewesen.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob
alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war ebenfalls nicht Gegenstand
des Prüfungsauftrags.
Meine Prüfungsarbeiten wurden im August 2017 (Vorprüfung) und November/Dezember 2017
(Hauptprüfung) in den Diensträumen der Stadtverwaltung durchgeführt. Die örtliche Rechnungsprüfung war in allen Phasen des Prüfungsprozesses über den jeweiligen Sachstand informiert.
-8-
2.
Prüfungsinhalte
a.
Prüfungsstrategie und Prüfungsschwerpunkte
Meiner Prüfung lag folgende risikoorientierte Prüfungsstrategie zugrunde, die wesentlich auf
Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung aufbaut. Es sind die Grundsätze der Wesentlichkeit
und Wirtschaftlichkeit beachtet worden.
Im Rahmen der Abschlussprüfung habe ich Informationen über die Stadt und ihr Umfeld eingeholt und analysiert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem habe ich daraufhin untersucht, ob es
angemessen ausgestaltet ist, um wesentliche falsche Aussagen in Jahresabschluss und Lagebericht zu verhindern bzw. zu entdecken und zu berichtigen.
In der Folge habe ich die Risiken wesentlicher falscher Aussagen in der Rechnungslegung
(Fehlerrisiken) analysiert und bedeutsame Risiken sowie Risiken, bei denen aussagebezogene
Prüfungshandlungen zur Gewinnung hinreichender Sicherheit nicht ausreichen, gesondert festgestellt.
Aufgrund der im Rahmen der Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung gewonnenen Erkenntnisse habe ich das weitere Prüfungsvorgehen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
- Zu- und Abgänge bei den Sachanlagen, insbesondere Abgrenzung konsumtiver Massnahmen
von investiven Massnahmen
- Ansatz und Bewertung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau
- Bewertung der Finanzanlagen
- Ansatz und Bewertung der Forderungen und liquiden Mittel
- Bewertung der Sonderposten
- Vollständigkeit, Vorhandensein und Bewertung der Urlaubs-, Überstunden-, Altersteilzeit- und
Pensionsrückstellungen
- Bewertung der übrigen, gerade nicht genannten Rückstellungen
- Vollständigkeit der Verbindlichkeiten aus Krediten
- Bewertung und Ausweis der übrigen Verbindlichkeiten, insbesondere der "sonstigen Verbindlichkeiten" (siehe die folgenden Erläuterungen).
Im Rahmen der Abschlussprüfung 2014 hatte sich herausgestellt, daß vermutlich bei den sog.
"Sonstigen Verbindlichkeiten" Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 5,0 Mio € doppelt eingebucht
waren. Um die damalige Zeitschiene nicht zu gefährden, war seitens der Kämmerei auf eine
Klärung und buchhalterische Korrektur im Jahresabschluss 2014 verzichtet worden. Diese Klärung ist nunmehr erfolgt, die buchhalterische Korrektur erfolgte im Jahresabschluss 2015. Beides ist nicht zu beanstanden.
Für Routinepositionen habe ich im Wesentlichen Funktionsprüfungen vorgenommen. Im Übrigen habe ich auf einzelne Aussagen in der Rechnungslegung bezogene Prüfungshandlungen
durchgeführt.
-9-
Die auf einzelne Aussagen in der Rechnungslegung bezogenen Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen haben analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen umfasst. Die Einzelfallprüfungen sind in der Regel auf der Grundlage von Stichproben nach
einer bewussten Auswahl erfolgt. Aufgrund der Prüfungsnachweise sind Teilprüfungsergebnisse
für die einzelnen Prüfungsgebiete und in der Folge das Gesamtprüfungsergebnis festgestellt
worden.
Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmten sich durch die Einschätzung des Risikos
und der Wesentlichkeit. Davon abweichend habe ich aufgrund der kommunalen Besonderheiten
und der Umstellung von Kameralistik auf Doppik auch als unwesentlich einzustufende Prüffelder
geprüft (z.B. Aktive Rechnungsabgrenzung).
Der zeitliche Ablauf der Prüfung bestimmte sich durch die sachliche Prüfungsbereitschaft der
Verwaltung.
Insbesondere habe ich folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Für die Zu- und Abgänge bei den Sachanlagen habe ich die zutreffende Abgrenzung von investiven Massnahmen zu konsumtiven Massnahmen überprüft.
Für die Anlagen im Bau wurde die zutreffende Abgrenzung der fertigen Anlagen zu den Anlagen
im Bau abgeglichen.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde anhand der Jahresabschlüsse der Beteiligungen und
ggfs. weiteren Unterlagen überprüft.
Die Prüfung der Forderungsbewertung erfolgte durch umfangreiche Stichproben der am 31. Dezember 2015 offenen Posten und Abgleich mit dem aktuellen Forderungsbestand.
Der Bestand der liquiden Mittel wurde durch die Einholung von Bank-Saldenbestätigungen überprüft.
Die Überprüfung der Bewertung der Sonderposten geschah durch umfangreichen Abgleich mit
den innerjährlich erhaltenen Zuwendungen.
Die Prüfung der Vollständigkeit, des Vorhandenseins und der Bewertung der Urlaubs-,
Überstunden-, Altersteilzeit-, und Pensionsrückstellungen erfolgte durch stichprobenhaften Abgleich mit den zugrundeliegenden Arbeitsverträgen, Gehaltsabrechnungen, Personallisten, Zeiterfassungen etc.
Die Überprüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch die Einholung von Saldenbestätigungen.
Bereits bei der Abschlussprüfung des Haushaltsjahres 2012 hatte sich herausgestellt, daß die
Ermittlung des Rechnungsabgrenzungspostens für Grabnutzungsgebühren, die mittels jPAX
vorgenommen worden war, nicht nachvollzogen werden konnte. Die Kommunale Datenverarbeitunsgzentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) sah sich nicht in der Lage, darzustellen, wie die Bilanzwerte ermittelt worden waren.
Diese Problematik wurde bei der vorherigen Abschlussprüfung wieder aufgegriffen. Als Ergebnis einer ausführlichen Besprechung mit dem Fachamt war damals konstatiert worden, daß das
Programm jPAX offensichtlich nur dann Bilanzwerte liefern kann, wenn vorher mit umfangreichstem personellem Aufwand (erste Schätzungen gingen von 200 bis 250 Mannstunden aus)
grössere Datenbestände erfasst werden.
- 10 -
Vor diesem Hintergrund wird seitens der Stadtverwaltung daran gearbeitet, so schnell wie möglich mittels eigener Berechnungen den Bilanzwert zu ermitteln. Für das Jahr 2015 wird - analog
zum Vorjahr und wie im Anhang erläutert - ein Schätzwert angesetzt.
In Ergänzung zu den gerade genannten, nicht abschließend zu verstehenden Prüfungshandlungen erfolgten die Sichtung weiterer Unterlagen sowie Besprechungen mit Leitern und Mitarbeitern verschiedener Organisationseinheiten.
b.
Angaben der gesetzlichen Vertreter
Der Verwaltungsvorstand und die mir benannten Mitarbeiter haben die für meine Prüfung notwendigen Aufklärungen und Nachweise vollständig und bereitwillig erbracht. Nach der von dem
Bürgermeister schriftlich abgegebenen berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die ich zu meinen Akten genommen haben, sind in den mir vorgelegten Büchern und Unterlagen alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Risiken berücksichtigt. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2015 über die im Lagebericht erwähnten Ereignisse und Entwicklungen hinaus haben sich nach dieser Erklärung nicht ereignet.
Als Prüfungsunterlagen dienten mir die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der
Kreditinstitute sowie das Akten- und Schriftgut der Gesellschaft.
- 11 -
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
a.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das Rechnungswesen (Finanz- und Anlagenbuchhaltung) der Stadt erfolgt auf einer EDVAnlage der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) unter Verwendung
des Programms Infoma. Auskunftsgemäss wird die Ordnungsmässigkeit der verwendeten Software durch die KDVZ-eigene Rechnungsprüfung überprüft.
Hinweise darauf, dass die Software die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht erfüllt,
haben sich im Verlauf der Prüfung nicht ergeben.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, die Jahresabschluss einschließlich Anhang und die Lagebericht entsprechen grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften sowie den
sie ergänzenden rechnungslegungsbezogenen Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen.
Das von der Stadt eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht
dem Geschäftszweck angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle vor.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von mir geprüften Eröffnungsbilanz eröffnet und in der Folgezeit ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
b.
Jahresabschluss 2015
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind ordnungsmäßig aus
den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden; die Bilanz ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 41 GemHVO NRW) gegliedert. Die Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt,
bewertet und ausgewiesen.
Der Anhang ist klar und übersichtlich und enthält grundsätzlich die erforderlichen Angaben. Die
auf die Posten der Bilanz und die Positionen der Ergebnisrechnung angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden und die sonstigen Pflichtangaben sind vollständig und zutreffend in
den Anhang aufgenommen.
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechung sowie die Teilrechnungen und der Anhang entsprechen damit nach meinen Feststellungen grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
- 12 -
c.
Inventur, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Eine Inventur des beweglichen Sachanlagevermögens war im Berichtsjahr nicht vorgeschrieben
und wurde daher nicht durchgeführt.
Das Inventar ist ordnungsgemäß aus der Buchführung abgeleitet worden.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ist auf
Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt.
Inventur, Inventar und Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern entsprechen damit nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
d.
Lagebericht 2015
Der Lagebericht entsprich den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und den durch mich als Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt. Die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt sind im Lagebericht zutreffend dargestellt.
Die nach § 48 Satz 5 GemHVO vorgesehene Einbeziehung und Erläuterung der produktorientierten Ziele und Kennzahlen, soweit sie für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
Ertragslage bedeutsam sind, erfolgte nicht, da die Bildung entsprechender Kennzahlen bisher
noch aussteht.
Die übrigen nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen sind enthalten.
Ereignisse von besonderer Bedeutung, die nach dem 31. Dezember 2015 eingetreten sind, haben nach den mir erteilten Auskünften und meinen Erkenntnissen nicht vorgelegen, so dass
hierüber grundsätzlich nichts zu berichten gewesen ist.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
2.
Gesamtaussage der Jahresabschluss
a.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschluss
Meine Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt.
Im Übrigen verweisen ich hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und Ertragslage.
- 13 -
b.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten, vermindert um die nach § 35 GemHVO erforderlichen planmäßigen
Abschreibungen, bewertet worden.
Für Vermögensgegenstände, die bei der Eröffnungsbilanzierung zum 01.01.2008 nach vorsichtig geschätzten Zeitwerten bewertet wurden, gelten diese Werte gemäß § 92 GO in Verbindung
mit §§ 54 bis 57 GemHVO als Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen die örtlich festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde,
die auf Basis der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle für Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festgelegt wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden überwiegend gemäß § 33 Abs. 4
Satz 1 GemHVO im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei einem Wert bis zu 60,- EUR ohne Umsatzsteuer wurden die Vermögensgegenstände gemäß § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO unmittelbar als Aufwand verbucht.
Finanzanlagen
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei Finanzanlagen, die bei der Eröffnungsbilanzierung zum 01.01.2008 nach vorsichtig geschätzten Zeitwerten bewertet wurden, gelten diese
Werte gemäß § 92 GO in Verbindung mit §§ 54 bis 57 GemHVO als Anschaffungs- und Herstellungskosten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bilanziert. Wertberichtigungen wurden soweit erforderlich gebildet. Die in den Ausleihungen enthaltenen unverzinslichen Mitarbeiterdarlehen wurden nicht abgezinst.
Sonderposten für Zuwendungen
Erhaltene Zuwendungen für getätigte Investitionen (z.B. Landeszuschüsse, Spenden, Leistungen Dritter) wurden als Sonderposten erfasst und parallel zur Abschreibung des zuwendungsfinanzierten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und entsprechen den Beträgen der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Schulden
Die Schulden werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Aufwendungen und Erträge
Aufwendungen und Erträge werden dem Haushaltsjahr zugeordnet, in welchem sie wirtschaftlich entstanden sind.
- 14 -
3.
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
a.
Vermögens- und Schuldenlage (Bilanz)
Dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015, S. 38 ff. kann eine Entwicklung wichtiger Bilanzkennziffern im 5-Jahreszeitraum 2011 - 2015 entnommen werden.
Aus Vereinfachungsgründen wird auf diese Übersicht verwiesen.
b.
Ertragslage (Ergebnisrechnung)
Dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015, S. 41 ff. kann eine Entwicklung wichtiger Ergebniskennziffern im 5-Jahreszeitraum 2011 - 2015 entnommen werden.
Aus Vereinfachungsgründen wird auf diese Übersicht verwiesen.
- 15 -
V.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2015 und dem dazugehörigen Lagebericht der Kolpingstadt Kerpen unter dem
Datum vom 7. Dezember 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt,
der hier wiedergegeben wird:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Kolpingstadt Kerpen
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen und Anhang - der Kolpingstadt Kerpen zum 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Kolpingstadt Kerpen. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des o.g. Jahresabschluss und Lageberichts nach § 101 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung der durch die Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kolpingstadt Kerpen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Kolpingstadt Kerpen sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung der Jahresabschluss und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- 16 -
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kolpingstadt Kerpen. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar."
Solingen, den 7. Dezember 2017
Eric Ganss
Wirtschaftsprüfer
- 17 -