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Beschlussvorlage (Projektliste Abteilung 16.1)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung:J.Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 683.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 24.11.2017 Bemerkungen 05.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Projektliste Abteilung 16.1 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez.Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: 1. Neuaufnahmen in die 3. Priorität Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen, nachfolgende Projekte in die höchste Priorität (3) aufzunehmen: Stadtteil Kerpen Nr. 17 + 18 „Vinger Weg“ Stadtteil Horrem Nr. 5 –Gleisdreieck Nr. 6 - Horremer Straße Stadtteil Türnich Nr. 29+30 – Friedhofsweg Stadtteil Blatzheim Nr. 34 + 35 Lechenicher Weg Stadtteil Buir Nr. 42 und 43 Blatzheimer Weg – Hinweis: Aufgrund des Regelungsbedarfs für das angrenzende Gewerbegebiet muss parallel das Projekt 41 „ Gewerbeentwicklung Buir – Ost“ ebenfalls in die höchste Priorität aufgenommen werden Stadtteil Sindorf Nr. 16 Stadtentwicklung Sindorf – Mitte Gesamtstadt Nr. 50 Gewerbeflächenkonzept Die Projekte wurden in der aktuellen Projektliste in die Priorität 3 aufgenommen. 2. Projektstände Der Ausschuss hat am 10.10.2017 die Verwaltung beauftragt, zukünftig im IV. Quartal eines jeden Jahres eine Liste mit dem Stand der Umsetzungen der laufenden Projekte und den Planungen für das Folgejahr dem Ausschuss vorzulegen und die Projekte in der Liste den einzelnen Stadtteilen zuzuordnen. Die aktuellen (politischen) Beratungsstände sind den Projekten zugeordnet worden, ebenso wurden alle stadtteilbezogenen Projekte dem betroffenen Stadtteil zugeordnet. Die aktuellen Umsetzungsstände können dem Bericht der Verwaltung (Drs.- Nr. 519.17) entnommen werden. 3. Planungen 2018 ff. Um eine Jahresplanung belastbar und verbindlich erstellen zu können, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden: 1) Laufzeit eines Bauleitplanverfahrens (siehe Anlage 2) 2) Anzahl der Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Verfahrensschritten, die von einem Mitarbeiter zu einer Sitzung gefertigt werden können. Beschlussvorlage 683.17 Seite 2 3) Berücksichtigung des Personalstands – derzeit sind in der Abteilung 16.1 drei Ingenieure im Bereich Bauleitplanung tätig, wovon ein Kollege im April 2018 in den Ruhestand gehen wird. Nach Ermittlung der o.g. Parameter kann eine Jahresplanung vorgenommen werden. Die Verwaltung wird hierzu als vorrangige Projekte, die derzeit laufenden Projekte (Aufstellungsbeschluss) mit der höchsten Priorität 3 in die Jahresplanung aufnehmen. Die Planungen für die Folgejahre wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vorlegen. 4. Prioritätenliste Durch den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr oder einen einzurichtenden Arbeitskreis sollte unter Berücksichtigung der unter 3. genannten Parameter eine für die Ratsfraktionen und Verwaltung verbindliche Priorisierung der zu bearbeitenden Projekte vorgenommen werden. Die Projekte werden dann seitens der Verwaltung von Planungsausschuss zu Planungsausschuss systematisch abgearbeitet Anlage:   1. 2 Projektliste 16.1 – Stand v. 24.11.2017 Dauer Bauleitplanverfahren Beschlussvorlage 683.17 Seite 3