Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
121 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33
Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 644.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 14.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil KerpenManheim hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez.: H. Fuhs gez.: Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez.: Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez.: Spürck gez.: Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. die Aufhebung des durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen am 04.07.2017 Wirksamkeitsbeschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage mit der Begründung Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Die erneute öffentliche Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAAAnlage Haus Forst“ gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Da durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, beschränkt sich die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Nach § 4 a Absatz 3 können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend angemessen verkürzt, hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,5 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind. Der Geltungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha. Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren. Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.4 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043.planungsrechtlich gesichert werden. Beschlussvorlage 644.17 Seite 2 Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird. Erreicht der Verfüllfortschritt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig. Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für diesen Bereich wieder in den Vordergrund. Beschlussvorlage 644.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Die Firma Remex beabsichtigt eine erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig zusätzlich Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlacke-lager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortierund Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben. 2. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren. Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.4 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043.planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird. Erreicht der Verfüllfortschritt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig. Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für diesen Bereich wieder in den Vordergrund. 3. Aufhebung des Beschlusses vom 04.07.2017 Nach Vorlage der 76. Änd. d. FNP mit den erforderlichen Nachweisen an die Bezirksregierung mit der Bitte um Genehmigung gem. § 6 (1) BauGB (Schreiben der Kolpingstadt Kerpen vom 09.10.2017) bat die Bezirksregierung die Verwaltung fernmündlich am 09.11.2017 um einen Gesprächstermin, der am 13.11.2017 unter Teilnehme des Städtebaudezernats und der Bezirksplanungsbehörde stattfand. Seitens der Bezirksregierung wurde dargelegt, dass eine befristete Darstellung im FNP an die Deponienutzung verknüpft sein sollte und diese in die zeichnerische Darstellung übernommen werden sollte. Die Befristung zum Planfeststellungsverfahren der Wiederaufnahme des Deponiebetriebes Haus Forst könnten durch entsprechende Verfahren eventuell geändert oder ergänzt werden. Das Ziel der FNP-Änderung sollte jedoch eine endgültige Rekultivierung des Deponiegeländes nach Ablauf der Frist am 31.12.2043 und der damit verbundene Rückbau aller Anlagen sein. Dies sei nur durch die Aufnahme einer festgesetzten Befristung in der Darstellung des FNP möglich. Es wurde weiterhin ausgeführt, dass die Aufnahme im Rahmen eines Verfahren erfolgen muss, hier: den Wirksamkeitsbeschluss (Feststellungsbeschluss) durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen aufzuheben, Beschlussvorlage 644.17 Seite 4 - eine erneute (verkürzte) öffentlich Auslegung mit einer eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen durchzuführen, die Befristung in der Plandarstellung zum FNP aufzunehmen und den jetzigen Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung zurückzuziehen. Des Weiteren sei die Befristung ebenfalls im parallel aufgestellten Bebauungsplan aufzunehmen, aber auch noch Änderungen in der Planzeichnung vorzunehmen, wie zum Beispiel: - Darstellung der 23. Änderung des FNP (Abgrabungskonzentrationzone östlich), Darstellung der 39. Änderung des FNP Grünvernetzung), Abgrenzung/Randsignatur LSG, LB, Unterscheidungen zwischen Darstellungen, nachrichtlichen Übernahmen, Vermerken und Kennzeichnungen in der Legende. Entsprechend des Gesprächsergebnisses musste dementsprechend der Erläuterungs- und Umweltbericht überarbeitet werden. In der Planzeichnung wurde die Darstellung der 39. Änderung (Grünvernetzung) und der 23. Änderung (Abgrabungskonzentrationszone östlich der Deponie) übernommen. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen, wie z. B. Streichung verschiedener Rechtsgrundlagen, nachrichtliche Darstellungen etc. vorgenommen. 4. Lage des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich der 76. Änderung wird wie folgt grob begrenzt: - durch die Deponie Haus Forst im Norden, - durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, - durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst der Wirkungsbereich die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Geltungsbereiches ist dem Übersichtplan zu entnehmen. 4. Bisheriges Verfahren Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstadt Kerpen: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Beteiligung der Behörden: Offenlegungsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstadt Kerpen: Wirksamkeitsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstad Kerpen: Vorlage Genehmigungsunterlagen an die Bezirksregierung 5. 21.06.2016 05.07.2016 14.07.2016 - 23.08.2016 08.07.2016 - 23.08.2016 07.02.2017 21.02.2017 07.06.2017 04.07.2017 09.10.2017 Vorschlag der Verwaltung Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den politischen Gremien den Wirksamkeitsbeschluss aufzuheben, den Beschluss zu einer erneuten (verkürzten) öffentlichen Auslegung zu fassen und ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden durchzuführen. Aufhebung d. Wirksamkeitsbeschlusses: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr (gepl.): 05.12.2017 Beschlussvorlage 644.17 Seite 5 Rat der Kolpingstad Kerpen (gepl.): Öffentliche Auslegung und Beteiligung der TÖB und Behörden: 6. 19.12.2017 Januar 2018 Anlagen Anlage 1 - Geltungsbereich der 76. Änderung des FNP Anlage 2 - derzeitige Fassung des Flächennutzungsplanes Anlage 3 - 76. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 - Erläuterungs- mit Umweltbericht und den Änderungen Beschlussvorlage 644.17 Seite 6