Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.2 / Wohnungsmanagement
Bearbeitung: Herr Vaaßen
TOP
Drs.-Nr.: 667.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
21.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verwertung des Grundstücks Burgunder Straße - sozialer Wohnungsbau in Eigenregie;
hier: Antrag der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr / der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Vaaßen
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde bereits vom Büro Dr. Jansen ein
Sachstandsbericht zum beauftragten Handlungsprogramm Wohnen vorgelegt. Nach Rücksprache
mit dem Büro ist mit der Fertigstellung des Konzepts Mitte Februar 2018 zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vorlage des “Handlungskonzeptes Wohnen 2030“ abzuwarten
bevor die Entscheidung zur weiteren Verwendung (vollständige Nutzung für den sozialen
Wohnungsbau) der Grundstücke, die sich im städtischen oder im Eigentum der GEV befinden,
was für das im Antrag genannte Grundstück nicht gilt, getroffen wird.
Dieses Vorgehen gibt der Verwaltung / GEV die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit des
angeführten Vorhabens, in Ergänzung zu der im Haupt- und Finanzausschuss am 12.09.2017
vorgestellten Berechnungen, zu vervollständigen.
Außerdem sollte jeder Standort daraufhin betrachtet werden, ob es sinnvoll erscheint, diesen in
vollem Umfang mit öffentlich geförderten Wohnungen zu bebauen.
Da das Förderfenster 2017 für die öffentlichen Mittel Ende November 2017 ausläuft und erst Mitte
Februar 2018 mit der Überarbeitung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 zu rechnen ist,
ergeben sich auch keine Auswirkung auf mögliche Fördermittel.
Beschlussvorlage 667.17
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