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Beschlussvorlage (Verwertung des Grundstücks Burgunder Straße - sozialer Wohnungsbau in Eigenregie; hier: Antrag der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 14:33
Aktualisiert
28.11.17, 14:33
Beschlussvorlage (Verwertung des Grundstücks Burgunder Straße - sozialer Wohnungsbau in Eigenregie;
hier: Antrag der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Verwertung des Grundstücks Burgunder Straße - sozialer Wohnungsbau in Eigenregie;
hier: Antrag der Linksfraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.2 / Wohnungsmanagement Bearbeitung: Herr Vaaßen TOP Drs.-Nr.: 667.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 21.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verwertung des Grundstücks Burgunder Straße - sozialer Wohnungsbau in Eigenregie; hier: Antrag der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr / der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Vaaßen gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde bereits vom Büro Dr. Jansen ein Sachstandsbericht zum beauftragten Handlungsprogramm Wohnen vorgelegt. Nach Rücksprache mit dem Büro ist mit der Fertigstellung des Konzepts Mitte Februar 2018 zu rechnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Vorlage des “Handlungskonzeptes Wohnen 2030“ abzuwarten bevor die Entscheidung zur weiteren Verwendung (vollständige Nutzung für den sozialen Wohnungsbau) der Grundstücke, die sich im städtischen oder im Eigentum der GEV befinden, was für das im Antrag genannte Grundstück nicht gilt, getroffen wird. Dieses Vorgehen gibt der Verwaltung / GEV die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit des angeführten Vorhabens, in Ergänzung zu der im Haupt- und Finanzausschuss am 12.09.2017 vorgestellten Berechnungen, zu vervollständigen. Außerdem sollte jeder Standort daraufhin betrachtet werden, ob es sinnvoll erscheint, diesen in vollem Umfang mit öffentlich geförderten Wohnungen zu bebauen. Da das Förderfenster 2017 für die öffentlichen Mittel Ende November 2017 ausläuft und erst Mitte Februar 2018 mit der Überarbeitung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 zu rechnen ist, ergeben sich auch keine Auswirkung auf mögliche Fördermittel. Beschlussvorlage 667.17 Seite 2