Daten
Kommune
Kerpen
Größe
235 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:17
Aktualisiert
28.11.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 637.17
Datum: 20.11.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Dieken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
2.
das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
3.
den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen
4.
die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch den Zentralen Grünzug
im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n
im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht
bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der
Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps
3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die
Zielsetzung ein „Seniorendorf“ zu schaffen, planungsrechtlich gesichert.
Beschlussvorlage 637.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 637.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“
als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.
Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf
eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf
vermarktet.
Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch
eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung
beschränkt(Bungalow),
Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern
gekennzeichnet.
Der v.g. Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer
barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige
Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung insbesondere
von Familien mit Kindern nachgefragt wird.
Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl
von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der
Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen.
Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke nach sorgfältiger Überprüfung der
Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der
Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert.
Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung
des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp
3)berücksichtigen wird.
Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen
Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3
planungsrechtlich abgesichert werden.
2.
Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
In der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 wird die Festsetzung des Bautyps 1 (1 ½
geschossige Bauweise) herausgenommen und es wird künftig nur der Bautyp 3
(Bungalow) zulässig sein.
Alle anderen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 254 bleiben weiterhin
bestehen.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die
Voraussetzungen gem. § 13 (1) Nr. 1 und 2 BauGB gegeben sind, wird ein vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Beschlussvorlage 637.17
Seite 4
4.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss PA 05.12.2017 Rat 19.12.2017
5.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 637.17
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