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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
235 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:17
Aktualisiert
28.11.17, 13:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 637.17 Datum: 20.11.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Dieken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. 2. das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. 3. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen 4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch den Zentralen Grünzug im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zielsetzung ein „Seniorendorf“ zu schaffen, planungsrechtlich gesichert. Beschlussvorlage 637.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 637.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich. Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet. Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch  eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung beschränkt(Bungalow),  Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,  und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern gekennzeichnet. Der v.g. Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird. Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen. Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke nach sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert. Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3)berücksichtigen wird. Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden. 2. Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB In der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 wird die Festsetzung des Bautyps 1 (1 ½ geschossige Bauweise) herausgenommen und es wird künftig nur der Bautyp 3 (Bungalow) zulässig sein. Alle anderen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 254 bleiben weiterhin bestehen. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Voraussetzungen gem. § 13 (1) Nr. 1 und 2 BauGB gegeben sind, wird ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Beschlussvorlage 637.17 Seite 4 4. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss PA 05.12.2017 Rat 19.12.2017 5. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 637.17 Seite 5