Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:17
Aktualisiert
28.11.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Planungsanlass
Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als
letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.
Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine
Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet.
Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch
eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung
beschränkt(Bungalow),
Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern
gekennzeichnet.
Der v.g. Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer
barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise
(Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit
Kindern nachgefragt wird.
Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von
Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, aber nicht der Zielgruppe, dem
Personenkreis 55+ entsprechen.
Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke -nach sorgfältiger Überprüfung der
Zielgruppenkonformität- mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3
realisiert werden darf- veräußert.
Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des
Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3) berücksichtigen
wird.
Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen
Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3
planungsrechtlich abgesichert werden.
2.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch den Zentralen Grünzug
im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
im Norden durch die Lärmschutzwand der K 39n
im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht
bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
3.
Vorhandenes Planungsrecht
3.1
Regionalplan
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht
somit den Vorgaben des Regionalplanes.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
3.2
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Flächennutzungsplan
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme KerpenSindorf. Die Bebauungsplanänderung ist damit gem. § 8 (2) BauGB aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
3.3
Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplan SI 254. Dieser Bebauungsplan setzt
für diesen Bereich „Allgemeines Wohngebiet“ fest.
4.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit
der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des
Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann.
5.
Ökologie und Umweltbelange
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (3) BauGB
wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB
und von der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, abgesehen.
Auf eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann hier verzichtet werden. Der schon vorhandene
Artenschutzbeitrag des Bebauungsplanes SI 254 wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
überarbeitet.
Kerpen im November 2017
Jörg Mackeprang
Abteilungsleiter 16.1