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Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:17
Aktualisiert
28.11.17, 13:17
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Inhalt der Datei

Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 1 von 2 Planungsanlass Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich. Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet. Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch  eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung beschränkt(Bungalow),  Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,  und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern gekennzeichnet. Der v.g. Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird. Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, aber nicht der Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen. Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke -nach sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität- mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf- veräußert. Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3) berücksichtigen wird. Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden. 2. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch den Zentralen Grünzug im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche im Norden durch die Lärmschutzwand der K 39n im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 3. Vorhandenes Planungsrecht 3.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht somit den Vorgaben des Regionalplanes. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 3.2 Seite 2 von 2 Flächennutzungsplan Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme KerpenSindorf. Die Bebauungsplanänderung ist damit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3.3 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplan SI 254. Dieser Bebauungsplan setzt für diesen Bereich „Allgemeines Wohngebiet“ fest. 4. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. 5. Ökologie und Umweltbelange Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Auf eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann hier verzichtet werden. Der schon vorhandene Artenschutzbeitrag des Bebauungsplanes SI 254 wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens überarbeitet. Kerpen im November 2017 Jörg Mackeprang Abteilungsleiter 16.1