Daten
Kommune
Brühl
Größe
173 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 70/02
25.11.2015
548/2015
Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung
in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
RPA
Team Haushalt
Dez. I
Freytag
i.V. Schiffer
Dartsch
Hilger
Kuhl
Jülich
Schiffer
Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung
in der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Wegen der flächendeckenden Einführung der Biotonne zum 1.1.2016
Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl zu überarbeiten.
ist
die
Aus Vereinfachungsgründen (bisher 21 Änderungssatzungen) wird vorgeschlagen, die
Satzung insgesamt neu zu beschließen.
1. In § 1 Absatz 2 sind die Gebührenätze für die Müllgroßbehälter 2.500l und 5.000l
entfallen, da diese Behältergrößen nicht mehr angeboten werden. Des weiteren entfällt
wegen der flächendeckenden Einführung der Biotonne die spezielle Gebührenpflicht für
Biomüllgefäße.
2. § 1 Abs. 2 letzter Satz: Die Bürgerinnen und Bürger, welche eine fachgerechte
Eigenkompostierung betreiben möchten, müssen ihre Fachkunde nachweisen und
erhalten dafür einen Gebührenabschlag in Höhe von 37,50 pro Jahr bei ihrem
Restmüllgefäß.
3. § 2: Hierbei ist die Größenangabe für den Müllsack Restmüll von 70 l auf 80 l zu ändern.
Drucksache 548/2015
Seite - 2 –
4. § 2 a Abs. 1: Der gesamte Passus über Gebühren für die Entsorgung schadstoffhaltiger
Abfälle aus Kleingewerbe ist zu streichen, da nur noch Privathaushalte schadstoffhaltige
Abfälle über das Schadstoffmobil kostenfrei entsorgen dürfen.
In der Folge erhält der Inhaltlich unveränderte § 2 b die Bezeichnung § 3, die Bezeichnung
der folgenden §§ ändert sich entsprechend.
5. in den §§ 4 und 5 (vormals 3 und 4) wurden die Gesetzesgrundlagen aktualisiert.
Weitere Änderungen enthält die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung nicht.
Anlage(n):
(1) Gebührensatzung Abfall