Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:17
Aktualisiert
30.11.17, 15:17
Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände)

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 / Ma TOP Drs.-Nr.: 687.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 28.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt, der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:  Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes (siehe Anlage 1) - mit dem Vorhabenträger Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen.  Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der Kolpingstadt Kerpen vorzustellen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 18 gez. Schwister gez. Habicht Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz l Beschlussvorlage 687.17 Seite 2 Begründung: Die Deutsche Reihenhaus AG (DRH) hat mit Schreiben vom 14.09.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einen Bebauungsplanes für das Vorhaben Kerpen – Türnich, Maximilianstraße - ehemaliges BOWA – Gelände, gestellt. Die Verwaltung hatte zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.17 zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 zur Beschlussfassung, eine Vorlage (Drs.- Nr.524.17) mit folgendem Beschlussvorschlägen erstellt: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:  die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 16.01.2018/Stadtrat am 30.01.2018 vorzubereiten  entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger (Verpflichtungsvertrag/ggf. Erschließungsvertrag/Infrastrukturkostenbeteiligung) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 die o.g. Beschlüsse nicht gefasst, sondern die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Planung der Deutschen Reihenhaus fachlich und inhaltlich zu bewerten und die Qualifizierung der Planung dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beratung bzw. Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen Anlage 1 - Qualifizierung des Projektes Anlage 2 - Konzeptbeschreibung Anlage 3 - Städtebauliches Konzept Beschlussvorlage 687.17 Seite 3