Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:17
Aktualisiert
30.11.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 / Ma
TOP
Drs.-Nr.: 687.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
28.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Qualifizierung von Investorenprojekten - Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges
BOWA Gelände
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und
empfiehlt, der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:
Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung
des Konzeptes (siehe Anlage 1) - mit dem Vorhabenträger Gespräche/Verhandlungen
aufzunehmen.
Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der Kolpingstadt Kerpen vorzustellen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Mackeprang
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 18
gez. Schwister
gez. Habicht
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
l
Beschlussvorlage 687.17
Seite 2
Begründung:
Die Deutsche Reihenhaus AG (DRH) hat mit Schreiben vom 14.09.2017 einen Antrag auf
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einen Bebauungsplanes für das Vorhaben Kerpen –
Türnich, Maximilianstraße - ehemaliges BOWA – Gelände, gestellt. Die Verwaltung hatte zur
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.17 zur Vorberatung und dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen am 07.11.2017 zur Beschlussfassung, eine Vorlage (Drs.- Nr.524.17)
mit folgendem Beschlussvorschlägen erstellt:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 16.01.2018/Stadtrat am 30.01.2018
vorzubereiten
entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger
(Verpflichtungsvertrag/ggf. Erschließungsvertrag/Infrastrukturkostenbeteiligung) zur
Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 die o.g. Beschlüsse nicht
gefasst, sondern die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Planung der Deutschen Reihenhaus
fachlich und inhaltlich zu bewerten und die Qualifizierung der Planung dem Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beratung bzw.
Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
Anlage 1 - Qualifizierung des Projektes
Anlage 2 - Konzeptbeschreibung
Anlage 3 - Städtebauliches Konzept
Beschlussvorlage 687.17
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