Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:17
Aktualisiert
30.11.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Deutsche Reihenhaus / Poller Kirchweg 99 / 51105 Köln
Beschreibung des Vorhabens Kerpen-Türnich,
Maximilianstraße
(Gemarkung Türnich, Flur 46, Nrn. 32, 33, 34, 35, 44, 45,
46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52)
Köln, den 14.09.2017
a.
Kontext des Vorhabens
Die Deutsche Reihenhaus AG (DRH) strebt die städtebauliche Entwicklung einer Fläche im
Kerpener Stadtteil Türnich als Reihenhaus-Wohnpark an sowie die Schaffung von
Bauflächen für Einzel- und Doppelhäuser sowie Geschosswohnungsbau. Das Plangebiet
liegt südlich der Maximilianstraße. Nach Norden, Osten und Westen hin ist es von
bewaldeten Flächen umgeben. Die südwestlich angrenzenden Gebiete werden durch
Wohnbebauung mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Das Grundstück
wurde in der Vergangenheit bergbaulich und seit den 1960er Jahren bis heute gewerblich
genutzt. Aktuell wird die Fläche in Teilen von der Buir Bliesheimer Genossenschaft
bewirtschaftet und es bestehen darüber hinaus Pachtverhältnisse. Insgesamt wird die
Fläche minder genutzt und liegt in Teilen brach. Aufgrund seiner Lage eignet sich der
Standort sehr gut für Wohnungsbau. Dies spiegelt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
des Flächenpools NRW aus dem Jahre 2016 wider.
Als deutschlandweit tätiger Bau- und Erschließungsträger ist die Deutsche Reihenhaus AG
im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung und der Reduzierung des
Flächenverbrauchs daran interessiert, die bereits weitgehend erschlossene Fläche einer
neuen Nutzung zuzuführen.
Die Planung sieht eine Wohnanlage mit 45 Reiheneigenheimen auf einer Fläche von ca.
13.200 qm vor, mit dem Ziel, einer breiten Bevölkerungsschicht und dabei insbesondere
jungen Familien, die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen. Ergänzt wird die
Reihenhausbebauung durch Geschosswohnungsbau sowie durch Flächen für Einzel- und
Doppelhausbebauung. Zudem soll das Bestandgebäude an der Maximilianstraße sowie
die umgebenden Grundstücksflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
aufgenommen werden, um eine Ergänzung des Bestandes nach Osten zu ermöglichen.
Der genaue Umfang muss mit den Eigentümern im weiteren Verfahren noch detailliert
abgestimmt werden. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 34.200 qm.
Die städtebauliche Konzeption bietet ein vielfältiges und attraktives Angebot an neuem
Wohnraum und berücksichtigt die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen.
Unseres Erachtens stellt die Umnutzung des Plangebiets im Sinne einer
Widernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen im städtischen Gebiet eine
sinnvolle städtebauliche Entwicklung dar; insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels
der vorrangigen Innenentwicklung und der Reduzierung der Neuinanspruchnahme von
Flächen.
-1-
Zur Realisierung des umfangreichen Vorhabens ist die Durchführung eines
Bebauungsplanverfahrens sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
b.
Nutzungskonzept der Reihenhaus-Wohnanlage
Generell erfolgt in den Wohnparks der DRH keine Realteilung, sondern es wird eine
Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) vollzogen. Die künftigen
Eigentümer aller Reihenhäuser bilden demnach eine Eigentümergemeinschaft auf einem
gemeinsamen Grundstück.
Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz werden von Beginn an Zuordnungen, Rechte und
Pflichten eindeutig geregelt sowie Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftseigentum
definiert. Die Zuwegungen zu den Reihenhäusern, die Abfallsammelplätze, die
Technikzentrale sowie die gemeinschaftlichen Grünflächen einschließlich des
Gemeinschaftsplatzes verbleiben im Besitz der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Dies hat den Vorteil, dass alle Eigentümer die Verantwortung für das
Gemeinschaftseigentum tragen, um das sich ein für die jeweilige Anlage eingesetzter
Verwalter kümmert. Hierdurch bleiben Pflege und Instandhaltung von Straßen und
Wegen, Pkw-Abstellflächen, Abfallsammelstellen und gemeinschaftliche Grünflächen in
Privatbesitz. In der Konsequenz entstehen der öffentlichen Hand weder Investitions- noch
Folgekosten und auch die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der privaten
Eigentümergemeinschaft.
c.
Bebauungs- und Gestaltungskonzept
Die DRH plant auf einer rund 13.200 qm großen Teilfläche der oben bezeichneten Fläche
die Errichtung von 45 Reiheneigenheimen in offener Bauweise. Es sind acht Häuser des
Haustyps „120 qm Wohntraum“ und 37 Häuser des Haustyps „145 qm Familienglück“
geplant.
Haus 120
Wohntraum
Haus 145
Familienglück
Wohnfläche 120 qm
2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss
Dachneigung 35,3°
Traufhöhe 6,37 m
Dachüberstand Traufe: 50 cm / Giebel: 19,5 cm
Firsthöhe 9,51 m
Gaube: Traufhöhe: 8,39 m / Breite: 1,89 m
Wohnfläche 145 qm
2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss
Dachneigung 35,3°
Traufhöhe 6,14 m
Dachüberstand Traufe: 50 cm / Giebel 19,5 cm
Firsthöhe 10,42 m
Gaube Traufhöhe 8,15 m / 1,89 m
Das Bauvorhaben liegt mit einer Grundflächenzahl von 0,25 und einer
Geschossflächenzahl von 0,40 deutlich unter den Obergrenzen des Maßes der baulichen
Nutzung für Allgemeine und Reine Wohngebiete gem. § 17 Abs. 1 BauNVO von 0,4 und 1,2.
Die insgesamt 13 Hausgruppen bestehen jeweils aus drei bis vier Reihenhäusern. Die
Häuser werden über eine Ringstraße sowie im nördlichen Bereich durch eine Stichstraße
-2-
erschlossen. Diese private Erschließung schließt sich dabei an eine von West nach Ost
durch das Plangebiet verlaufende öffentliche Erschließungsstraße an. Die öffentliche
Erschließung endet in einer Wendeanlage am östlichen Ende des Grundstücks.
Die Reihenhäuser sind mit der Eingangsseite jeweils zur privaten Ringerschließung
orientiert und bilden entlang dieser Raumkanten aus. Die Gärten weisen dadurch
entweder eine Ausrichtung nach Südosten oder nach Nordwesten auf.
Die am nördlichen Rand des Grundstücks gelegenen und über die Stichstraße
erschlossenen drei Hausgruppen, sind über Privatwege von Norden aus erschlossen und
verfügen über Gärten mit Südausrichtung.
Die geplanten Reihenhäuser weisen zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes
Dachgeschoss auf. Die Reihenhäuser werden mit Satteldach mit Gauben, die
Technikzentrale und die Garagen mit Flachdach ausgeführt.
Eine Unterkellerung der Reihenhäuser erfolgt generell bei der standardisierten Bauweise
der DRH nicht. Stattdessen sind ausreichende Abstellmöglichkeiten in den
Möblierungselementen der Freibereiche vorhanden. Der Vorbau im Eingangsbereich der
Reihenhäuser weist ein Vordach mit integriertem Vorgartenschrank mit einer Grundfläche
von über 3 qm auf. Im rückwärtigen Freibereich wird der Terrassenschrank mit ca. 2 qm,
der zusätzlich als Sichtschutz zum Nachbarn dient und die Gartenbox mit einer
Grundfläche von ebenfalls ca. 2 qm zur Verfügung gestellt. Die Dächer der Gartenboxen
und der Terrassenschränke werden standardmäßig begrünt.
Terrassenschrank
Vorgartenschrank
Gartenbox
Höhe: 2,34 m
Breite/Tiefe: 0,75 m
Länge: 2,60 m
Höhe: 2,58 m (inkl. Vordach)
Breite/Tiefe: 1,36 m
Länge: 2,48 m
Höhe: 1,20 m
Breite/Tiefe: 0,75 m
Länge: 2,60 m
Um ein einheitliches und harmonisches Gesamterscheinungsbild des Wohnparks zu
gewährleisten, übernimmt die DRH neben den Möblierungselementen der Freibereiche
auch die Herstellung der Einfriedung der Privatgrundstücke mittels Hecken und/oder
Zäunen.
Aufgrund der standardisierten Bauweise werden sowohl Gebäudehöhe wie auch
Dachform, -farbe und -neigung je Haustyp einheitlich ausgestaltet.
Als weiteres Gestaltungselement, das ebenfalls das Erscheinungsbild eines Wohnparks
entscheidend prägt, gilt die einheitliche Gestaltung der Fassaden der Reihenhausgruppen.
Das Farbkonzept dient dazu, einzelne Häuser abzubilden und den Wohnpark in einen
Gesamtzusammenhang zu stellen. Dazu werden die Wohneinheiten jeder Hausgruppe mit
verschiedenen Farbtönen der gleichen Familie gestrichen. Die einzelnen Zeilen wiederrum
werden im Wechsel mit helleren und/ oder kräftigeren Tönen versehen. Die Anbauten wie
Fahrradbox, Gartenbox und Terrassenschrank werden mit HPL-Platten verkleidet, die
-3-
entweder einen Kontrast zu den Putzfarben bilden oder als ergänzende Farbe kombiniert
wird.
Neben der Reihenhausbebauung beinhaltet das Konzept auch Flächen für weitere
Bebauungstypen, die nicht von der DRH umgesetzt werden. Im Osten des Plangebiets
nördlich der öffentlichen Erschließungsstraße sollen drei Mehrfamilienhäuser mit
insgesamt rund 20 Wohneinheiten entstehen. Hiervon steht ein Mehrfamilienhaus mit
sechs Wohneinheiten für sozial geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Die ehemalige
Wagenhalle, die sich in diesem Bereich des Grundstücks befindet, soll zu Teilen für
Wohnzwecke umgenutzt werden. Im südlichen Bereich des Plangebiets, der an die
bestehenden Bebauungsstrukturen grenzt, sind Flächen für Einzel- und Doppelhäuser
vorgesehen. Die privaten Außenbereiche sind vorwiegend nach Süden bzw. Südwesten
ausgerichtet. Mit der Ergänzung der Bestandbebauung an der Maximilianstraße werden
in dem Planbereich insgesamt rund 80 neue Wohneinheiten entstehen.
d.
Verkehrskonzept
Wie bereits beschrieben, erfolgt die verkehrliche Erschließung über eine Mischung aus
öffentlichen und privaten Erschließungsflächen. Sowohl die Einzel- und Doppelhäuser als
auch die Geschosswohnungsbauten sind entlang der öffentlichen Erschließungsstraße
angeordnet und werden über diese erschlossen. Die öffentliche Erschließungsstraße
zweigt auf Höhe der Otto-Hahn-Straße von der Maximilianstraße ab. Die private
Erschließung der Reihenhäuser ist als Ringerschließung konzipiert.
Als Wendemöglichkeiten für Entsorgungsfahrzeuge und insbesondere für die
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind am Ende der öffentlichen Erschließungsstraße sowie
am Ende der privaten Stichstraße im Norden Wendeanlagen vorgesehen. Die
Anforderungen von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen an die Befahrbarkeit werden
eingehalten. Die erforderliche Rettungswegelänge von weniger als 50 m von der
Aufstellfläche zur letzten Haustür ist im gesamten Plangebiet sichergestellt. Sämtliche
Erschließungsstraßen verfügen über eine Breite von sechs Metern und sind als
Mischverkehrsflächen konzipiert.
Zur Erbringung des für die Reihenhausbebauung erforderlichen Stellplatznachweises von
1,5 werden private Stellplätze senkrecht entlang der öffentlichen Erschließung und der
privaten Stichstraße im Norden vorgesehen. Ergänzt werden diese privaten Stellplätze
durch private Garagen mit vorgelagerten Stellplätzen, die an den Giebelseiten der
Reihenendhäuser angeordnet sind. Der erforderliche Stellplatznachweis wird vollständig
auf den privaten Grundstücken erbracht. Für die 45 Reihenhäuser werden 84 Stellplätze
nachgewiesen. Dies übertrifft die Zahl der erforderlichen 68 Stellplätze. Zudem werden
zahlreiche öffentliche Stellplätze im westlichen Eingangsbereich in das Plangebiet
vorgehalten.
Eine Anbindung an den ÖPNV wird durch die Bushaltestelle „Türnich Rathaus“ in ca. 500
Metern Entfernung gewährleistet.
-4-
e.
Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept der Reihenhauswohnanlage sieht neben den privaten, nicht
überbaubaren Freiflächen (Hausgärten) auch gemeinschaftliche Grünflächen in einer
Größenordnung von insgesamt etwa 1.500 qm vor. Diese Größe an
Gemeinschaftsgrünfläche beinhaltet einen Spielplatz von ca. 470 qm, der als Aufenthaltsund Spielmöglichkeit für die Bewohner, insbesondere die Kinder, des geplanten
Wohnparks hergestellt werden soll. Die Stellplatzanlagen werden in Form von
Baumanpflanzungen, Hecken und Bodendeckern durchgrünt.
Die Freiräume erhalten eine zeitgemäße Gestaltung, die sich in das Gesamtumfeld einfügt.
Ein wichtiger Ansatz für die Konzeption der Außenanlagen ist eine zukunftsorientierte,
nachhaltig angelegte Freiraumplanung. Diese wird erreicht durch eine klare Linienführung
der Wege, Beete und Grundstücke. Um zu gewährleisten, dass das Freiraumkonzept auch
nachhaltig bestehen bleibt, sind neben klaren Strukturen auch pflegeleichte Pflanzen mit
einer prägenden Wuchsform vorgesehen. Die verwendeten Materialien zeichnen sich
durch ihre Beständigkeit und Natürlichkeit aus. Der für den jeweiligen Wohnpark
eingesetzte Verwalter übernimmt die Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen
Grünflächen.
Neben den privaten bzw. gemeinschaftlichen Freiräumen sind im Plangebiet auch
großzügige öffentliche Grünflächen vorgesehen. Auf diese Weise kann ein Großteil der
bestehenden Vegetation erhalten werden. Es entstehen dabei zwei große
zusammenhängende Grünflächen im Plangebiet: eine im Südwesten (ca. 2.000 qm),
zwischen der geplanten Erschließung und dem Dammweg, und eine im Norden (ca. 3.400
qm), verlaufend von Westen nach Osten durch das komplette Plangebiet.
Sowohl die öffentlichen Grünflächen als auch die privaten, gemeinschaftlichen
Grünflächen sind durchzogen von einem Fußwegenetz, das die fußläufige Erschließung
des Plangebiets abseits der Straßen sichert. Ebenso wird das Plangebiet über mehrere
Fußwege allseitig an seine Umgebung angebunden. So soll beispielsweise im südlichen
Bereich eine direkte Fußwegeverbindung zwischen der neuen Erschließungsstraße und
der Ursfelder Straße entstehen.
In der nördlichen Hälfte des Plangebiets erstreckt sich von Westen nach Osten, in etwa
parallel zur geplanten öffentlichen Erschließungsstraße, die tektonische Störzone
„Erftsprung“. Zudem verläuft im Westen in ca. 16 m Tiefe der „Hoensbroichstollen“. Da
es im Einwirkungsbereich der Störzone bzw. des Stollens zu unterschiedlichen
bauwerksschädigenden Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann, werden
diese Bereiche von Bebauung freigehalten und für qualitativ hochwertige Grün- und
Freiflächen sowie Straßen und Stellplätze genutzt.
f.
Versorgungs- bzw. Energiekonzept
Die Versorgung der gesamten Reihenhaus-Wohnanlage mit Wärme, Strom und Wasser ist
über eine gemeinsame Technikzentrale mit Blockheizkraftwerk geplant. Diese wird an die
öffentlichen Leitungen angebunden. Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch
ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz zu den einzelnen
Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der Wohneinheiten befinden sich sogenannte
-5-
Hausübergabestationen zur dezentralen Trinkwarmwasserbereitung und Deckung der
Heizlast.
Dieses Versorgungssystem ist ökonomisch und ökologisch vorteilhafter als die
Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heizkessel bzw. eine Heiztherme
je Wohneinheit verzichtet werden kann. Hierdurch kann nicht nur wertvoller Wohnraum
in den Wohnhäusern gewonnen, sondern durch den Gleichzeitigkeitsfaktor in der
Bemessung der Heizanlage auch Kosten- und Energieeinsparungen erzielt werden.
g.
Abfallsammelanlage
Um auch bei der Gestaltung der gemeinschaftlich genutzten Abfallsammelanlagen der
DRH-Wohnanlage ein harmonisches Gesamterscheinungsbild zu erzielen, werden diese,
wie die Terrassenschränke und Gartenboxen mit HPL-Platten verkleidet. Es sind vier
zentral situierte Abfallsammelanlage vorgesehen, um eine gute Erreichbarkeit für alle
Bewohner zu gewährleisten.
Durch den gemeinschaftlich genutzten Abfallsammelplatz wird die Anordnung einer
Vielzahl von Einzeltonnen und damit einhergehend der Flächenverbrauch für das
Abstellen der Tonnen in den Vorgartenbereichen vermieden. Hierdurch wird ein
wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität und eines positiven äußeren
Erscheinungsbildes des geplanten Baugebietes geleistet.
h.
Planungsrechtliche Situation
Da die Bebauung nach § 34 BauGB nicht zulässig ist und für das Planungsgebiet derzeit
kein Bebauungsplan vorliegt, muss als planungsrechtliche Voraussetzung für die
angestrebte Maßnahme ein Bebauungsplanverfahren sowie eine Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Die Deutsche Reihenhaus stellt daher einen Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens. Als Antragsteller erklärt sich die Deutsche Reihenhaus bereit,
die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit
des Vorhabens verbunden sind und die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
veranlasst werden, im Rahmen einer Planvereinbarung zu tragen.
-6-