Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Svea Bach
TOP
Drs.-Nr.: 302.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
02.06.2017
Bemerkungen
28.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen;
hier: Antrag von OV Klingele
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
gez.
Bach
gez.
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 18
gez.
Schwister
gez.
Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.September 2010 über die
Neuverpachtung der städtischen Ackerparzellen beraten und beschlossen, dass die städtischen
Ackerflächen im gesamten Stadtgebiet generell auf 9 Jahre, mit Ausnahme von notwendigen
Einzelfällen, verpachtet werden.
Flächen, die in der Zwischenzeit erworben wurden, haben entweder aus Altverträgen
Restlaufzeiten oder werden von Jahr zu Jahr verpachtet.
In 2019 erfolgt mit Zustimmung der politischen Gremien eine Neuverpachtung aller städtischen
Ackerflächen.
Einzelfälle waren / sind z.B. Flächen, die für die Umsetzung des Grünvernetzungskonzeptes der
Kolpingstadt Kerpen benötigt wurden / werden oder Flächen die für anderweitige Planungen
(Friedhofs-/Ortserweiterung).kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen
wurden / werden zum Teil nur von Jahr zu Jahr (nach Rücksprache mit 16.1) verpachtet.
Da der Bedarf an Ausgleichsflächen in den letzten Jahren im Voraus nicht genau zu beziffern war,
konnten einige landwirtschaftliche Nutzflächen nicht längerfristig verpachtet werden. Somit konnte
die Kolpingstadt Kerpen in der Vergangenheit jedoch sicherstellen im Sinne der Stadtplanung und
des sich daraus ergebenden Ausgleichsdefizits, je nach Bedarf durch Zugriff auf städtische
Flächen, auch kurz- bis mittelfristig handlungsfähig zu bleiben.
Um einige der von Jahr zu Jahr verpachteten Flächen wieder längerfristig zur Verfügung stellen zu
können, hat die Verwaltung aktuell die seit 2004 erfolgten Eingriffe in den Naturhaushalt und den
seither entstandenen Ausgleichsbedarf quantitativ erfasst und ausgewertet. Anhand der
erhobenen Daten konnte wiederum eine flächenkonkrete Planung bis zum Jahr 2020 erarbeitet
werden, so dass einige Flächen von der Ausgleichsplanung in den nächsten vier Jahren
ausgeschlossen werden können.
Darüber hinaus wird die Verwaltung städtische Flächen, für die nur kurzfristige Pachtverträge
vorliegen (von Jahr zu Jahr), mit vorliegenden Planungen abgleichen um ggf. zusätzlich die
Pachtdauer auf einzelnen Flächen zu verlängern. Die Verwaltung wird sich dann mit den jeweils
betroffenen Landwirten direkt in Verbindung setzen.
Hinweis: Für das Projekt „Storchenwiese“ wurden der Landwirtschaft keine Flächen entzogen. Die
Flächen der jetzigen Storchenwiese im Marienfeld stammen aus der Flurbereinigung und waren in
den ursprünglichen Planungen schon als Ausgleichsflächen bzw. Grünflächen für den ehemaligen
Tagebau Frechen vorgesehen.
Beschlussvorlage 302.17
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