Daten
Kommune
Kerpen
Größe
135 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.12.17, 11:58
Aktualisiert
04.12.17, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeitung: Frau Breuer
TOP
Drs.-Nr.: 648.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
15.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gebührenbedarfsberechnung über die Abfallentsorgung der Kolpingstadt Kerpen für das
Jahr 2018
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen stellt die beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 fest.
Sachbearbeitung
gez. Breuer
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schaaf
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abfallgebühren ist § 6 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG NRW). Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine
Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen
dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung
oder Anlage in der Regel decken.
Die Abfallgebühren wurden letztmalig durch die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen vom 13.12.2016 ab dem
01.01.2017 geändert (Drs.-Nr. 503.15).
1. Entwicklung der Abfallmengen
Aufgrund der Entwicklung der Abfallmengen seit der letzten Kalkulation rechnet die Verwaltung für
2018 mit einer in der Summe leicht zurückgehenden Abfallmenge:
Abfallfraktion
Hausmüll
Sperrgut
Bioabfall
Grünabfall
Summe
Kalkulation
2017
12.400 t
2.750 t
7.800 t
975 t
23.925 t
Kalkulation
2018
12.400 t
2.900 t
7.350 t
975 t
23.625 t
Differenz
150 t
- 450 t
- 300 t
Istwert
2016
12.353 t
2.952 t
7.603 t
939 t
23.847 t
Mittelwert
2012-2016
12.276 t
2.694 t
7.441 t
969 t
23.380 t
Anmerkung:
Beim Bio- und Grünabfall sind die Werte im Jahresvergleich witterungsbedingt Schwankungen
unterworfen.
2. Entwicklung der Kosten
2.1 Vergütung an den Entsorgungsunternehmer
Es wird insgesamt mit einem Rückgang der Unternehmervergütung um rund 48.000,00 € von rund
1.957.800,00 € auf rund 1.909.800,00 € (-2,45%) gerechnet. Diese Erwartung ist begründet in der
prognostizierten Entwicklung der Menge. Der Unternehmer hat eine Steigerung der
Vergütungssätze nicht beantragt. Der Öl-/Benzinpreis ist nach wie vor niedrig.
Für eine detailliere Entwicklung der Vergütung für die Leistungen bezogen auf die verschiedenen
Abfallfraktionen wird auf die Aufschlüsselung in Anlage III zur Vorlage verwiesen. Danach sind
sowohl Rückgänge wie auch Steigerungen in den einzelnen Leistungssegmenten zu erkennen.
Die Kostenreduzierungen im Bereich Papier und Grünabfall stellen mit rund 53.850,- € den
größten Posten dar. Hier ist erneut auf die Witterungsabhängigkeit in Bezug auf den Grünabfall
hinzuweisen. Die Steigerungen kommen größtenteils durch die Segmente Restmüll und den
Wertstoffhof zustande und liegen in Summe bei rund 7.400,00 €.
2.2 Deponiegebühren an den Rhein-Erft-Kreis
Dem Kreistag des Rhein-Erft-Kreises soll folgender Vorschlag bezüglich der Abfallgebühren
(Deponiekosten) vorgelegt werden:
Beschlussvorlage 648.17
Seite 2
Abfallfraktion
Hausmüll
Sperrgut
Bioabfall
Grünabfall
Gebühr in €/t 2017 Gebühr in €/t 2018e Differenz in €/t Differenz in %
158,85
160,00
1,15
0,72
158,85
160,00
1,15
0,72
60,72
66,00
5,28
8,70
42,20
44,00
1,80
4,27
Diese Preise bewirken in Verbindung mit den kalkulierten Mengen eine Steigerung der zu
entrichtenden Deponiegebühren in Höhe von rund 54.600,00 € von rund 2.920.000,00 € auf rund
2.970.000 € (+1,87%). Diese Erhöhungen entstehen größtenteils durch die Bereiche Hausmüll,
Biomüll und Sperrgut, wie im Einzelnen auch in der Aufstellung in der Anlage III zur Vorlage
ablesbar ist.
2.3 Kosten für die Beseitigung von „Wildem Müll“ und die Unterhaltung und Anschaffung von
Straßenpapierkörben
Leider ist nicht mit einer Verringerung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung wilder
Müllkippen und für die Unterhaltung und Anschaffung von Straßenpapierkörben zu rechnen.
Entsprechend der IST-Zahlen der Vorjahre wird mit einem Anstieg der Kosten um 37.700,00 € von
310.000,00 € auf 347.700,00 € gerechnet (12,16 %).
Die Bevölkerung ist noch stärker zu sensibilisieren, dass sie in der Gesamtheit der
Gebührenzahler Fehlverhalten anderer über die Abfallgebühren finanziert. Insgesamt macht dieser
Kostenblock schon mehr als 5% der umlegungsfähigen Gesamtkosten in der Abfallbeseitigung
2018 aus, wobei diese Kosten sich schon seit Jahren überproportional nach oben entwickelt
haben. Vor sechs Jahren lag der Kostenansatz hierfür noch bei knapp 201.000 €.
2.4 Nachkalkulation 2016
Die Nachkalkulation für 2016 hat einen Überschuss ergeben in Höhe von 172.667,85 €. Aus den
Nachkalkulationen der Vorjahre stehen keine Überschüsse mehr zur Verfügung.
Es ist aus Sicht der Verwaltung positiv zu bewerten, dass sich das Ergebnis 2016 nahe Null
bewegt, lediglich 0,5% der berücksichtigungsfähigen Kosten der Abfallbeseitigung 2016
ausmacht. Dies bedeutet, dass die Prognosen der Verwaltung vom Ergebnis insgesamt
eingetreten sind und die Lasten für die Gebührenzahlenden nahezu exakt in richtiger Höhe
vorausgerechnet wurden. Dies ist aufgrund von Unabwägbarkeiten nicht in jedem Jahr mit dieser
Genauigkeit erreichbar.
Nach den Vorschriften des KAG sind Überschüsse nach spätestens vier Jahren in der
Gebührenkalkulation Kosten mindernd zu berücksichtigen, gehen der Gebührenzahlenden in ihrer
Gesamtheit also nicht verloren.
In den Kalkulationen 2016 und 2017 konnten infolge größerer Überschüsse der Vorjahre ein
Betrag in Höhe von 200.000 € (2016) bzw. in Höhe von 150.213,11 € (2017) Kosten mindernd
berücksichtigt werden. Somit tritt in der Kalkulation 2018 insoweit eine systembedingte
„Verbesserung“ in Höhe von ca. 22.000 € (= ca. 15 %) ein.
Es sei darauf hingewiesen, dass für die Kalkulation 2019 nur mit dem noch zu ermittelnden
Ergebnis des Jahres 2017 lediglich ein Jahr auszugleichen ist.
2.5 Verwaltungskosten
Bei den Verwaltungskosten wird aufgrund der Annahme, dass die Personalkosten generell um ca.
2 % steigen werden, im Ergebnis mit einem marginalen Anstieg der Gebühren relevanten Kosten
im Bereich Abfallentsorgung für 2018 um ca. 1.000,-€ (+0,29%) gerechnet.
Beschlussvorlage 648.17
Seite 3
Alle genannten Kosten und auch die restlichen Positionen (z. B. Sachkosten
Ordnungswidrigkeiten, Voll-Service, usw.) sind im Kostenvergleich in Anlage III dargestellt.
3. Gebührenvorschlag
Die Entwicklung der Kosten und die vorgeschlagene Verwendung des Überschusses haben auf
eine Kosten deckende Behälter- und die Leerungsgebühr folgende Auswirkungen:
3.1 Behältergebühren
Maßgeblich für die Berechnung der Behältergebühr sind alle Kosten mit Ausnahme der
Aufwendungen für die Restmüllentsorgung.
Hier wirken sich somit die Entwicklungen aus, die zuvor bei den Kosten in den Punkten 2.1 bis 2.5
skizziert worden sind.
Die über die Behältergebühr zu refinanzierenden Kosten steigen im Vergleich zu 2017 um rund
10.000,00 € von rund 2.616.000,00 € auf 2.626.000,00 € (+0,38 %).
Eine Kosten deckende Behältergebühr würde im Vergleich zum Vorjahr zu Erhöhungen für alle
Behältergrößen um 0,22% (240-l-Behälter) bis 0,34% (5.000-l-Behälter) führen.
3.2 Leerungsgebühren
Die durch die Leerungsgebühr zu finanzierenden Kosten steigen leicht um rund 18.000,00 € von
2.755.000,00 € auf 2.773.000,00 € (+0,65%).
Hiermit werden ausschließlich die Kosten für
Deponiegebühren für den Restabfall abgedeckt.
die
Leerung,
den
Transport
und
die
Eine Kosten deckende Leerungsgebühr würde im Vergleich zum Vorjahr zu Senkungen bei den
1.100-l- bis 10.000.l-Gefäßen von 0,13 % bis 0,29 % führen. Für die 06-l- bis 240-l-Gefäße würde
es keine Veränderung geben.
3.3 Gesamtbetrachtung
Die Gesamtkosten ändern sich nur marginal um ca. 29.500,- €. Im Ergebnis stünde bei Änderung
eine Steigerung der Erträge aus der Behältergebühr von 3.119,00 € einer Senkung der Erträge
aus der Leerungsgebühr von 2.513,50 € gegenüber.
Die Verwaltung empfiehlt daher auf eine Veränderung der Abfallgebühren zu verzichten.
(vgl. im Einzelnen: Gebührenkalkulation in Anlage II).
.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
I.
II.
III.
Betriebsabrechnungsbogen -BABGebührenkalkulation
Kostenvergleich 2017-2018
Beschlussvorlage 648.17
Seite 4