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Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung PA 05.12.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
318 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17

Inhalt der Datei

lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 8.2 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung 1 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 2 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 6.2 Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. 25.10.2016 TOP 7.1 314.17 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir 20.06.2017 TOP 5.4 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des Antrages der CDU Buir die Entwicklung des Grundstückes der alten Schule unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: - Es soll ein Investor gefunden werden, der ein reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert. - Lässt sich kein Investor für beide Projekte in Kombination finden, soll das Grundstück geteilt 3 4 Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Hierzu auch DrsNr. 313.17 Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am Schicksacker“ Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in Bearbeitung. 16, 18 In Bearbeitung. 16.1 Die Offenlage wird vom 20.11.2017-22.12.2017 durchgeführt. 16.1 In Bearbeitung. lfd. Nr. 5 Drucksachen Nr. / Betreff 650.16 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 06.12.2016 TOP 7.7 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen Kindergartens verwendet werden. Auf der verbleibenden Restfläche soll weiter seniorengerechtes Wohnen realisiert werden. Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Die Flurbereinigungsbehörde konnte mit Elsdorf eine Einigung über eine mögliche neue Grenzziehung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Elsdorf erzielen. Dieser Vorschlag liegt der Verwaltung Kerpen seit dem 20.10.17 vor. Zurzeit wird seitens der Kolpingstadt Kerpen verwaltungsintern geprüft, ob dieser Vorschlag die Interessen der Kolpingstadt Kerpen berücksichtigt. Ergibt die Prüfung, dass aus Sicht der Verwaltung Kerpen kein Nachteil bei einer Grenzverlegung - so wie von der Flurbereinigungsbehörde und Elsdorf vorgeschlagen entsteht, wird dieser Vorschlag dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sollte der Rat der Kolpingstadt beschließen, dass der Vorschlag der Stadt Elsdorf seitens Kerpen nicht akzeptiert wird, bleibt es bei der Grenze zwischen Elsdorf lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 6 21.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauG 07.02.2017 TOP 5.2 7 22.17 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 07.02.2017 TOP 5.7 A B Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) folgendes zu beschließen: A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Federführung / Amt 16.1 16.1 Bearbeitungsstand und Kerpen, so wie sie zur Zeit besteht. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung. Der Beschluss wird seitens der Kolpingstadt Kerpen aufgehoben. Eine erneute (verkürzte) Veröffentlichung ist in Vorbereitung. lfd. Nr. 8 Drucksachen Nr. / Betreff 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 07.02.2017 TOP 5.8 B 9 10 117.17 Landschaftsschutz um die Villa Trips im Stadtteil Horrem, Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von Bebauungsplänen 404.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A 04.04.2017 TOP 8.4 05.09.2017 TOP 8.5 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes darstellt. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Der Bebauungsplan Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße /Zum lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 11 427.17 Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim 05.09.2017 TOP 8.3 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor. - den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB. 1. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Der Beschlusstext entspricht dem der Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung: Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur Sitzung des Stadtrates behoben werden. A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. Federführung / Amt Bearbeitungsstand Wasserwerk", ist rechtskräftig. Die Veröffentlichung erfolgte am 23.10.2017. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wird vom 30.10.2017-30.11.2017 durchgeführt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben. 2. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu entwickeln. 3. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 5 NeinStimmen (5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz gegeben sind. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wird vom 30.10.201730.11.2017 durchgeführt. B 12 439.17 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss 05.09.2017 TOP 8.4 lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung gem. § 2 (1) BauGB Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bearbeitungsstand - 13 420.17 Beschluss über das Handlungsprogramm Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus 10.10.2017 TOP 5.5 14 481.17 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss 10.10.2017 TOP 6.1 der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Einstimmige Empfehlung an den Rat das in der Anlage der Vorlage beigefügte und gemäß Antrag der SPD-Fraktion zu den Pkt. 2.5 und 2.7 geänderte Das „Handlungsprogramm Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus“ zu beschließen und Auftrag an die Verwaltung, die in dem Konzept ausführlich erläuterten Ziele und dargestellten Verfahrensweisen im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Personalressourcen mit sofortiger Wirkung konsequent umzusetzen. Den Antrag zur Schaffung der dazu benötigten personellen Ressourcen lehnt der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr ab. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Federführung / Amt 18.1 Das „Handlungsprogramm Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus“ wurde im Stadtrat am 07.11.2017 gemäß der ursprünglichen Verwaltungsvorlage einstimmig beschlossen. 16.1 Der Wirksamkeitsbeschluss wurde am 07.11.2017 vom Stadtrat gefasst. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff 15 534.17 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecycling-anlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB 16 524.17 Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem ehemaligen BOWA - Gelände hier Antrag der Deutschen Reihenhaus Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 10.10.2017 TOP 6.2 10.10.2017 TOP 6.3.2   17 498.17 Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher hier: Anfrage Ortsvorsteher 10.10.2017 TOP 9.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen ManheimDer Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: -die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 16.01.2018/Stadtrat am 30.01.2018 vorzubereiten -entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger (Verpflichtungsvertrag/ggf. Erschließungsvertrag/Infrastrukturkostenbeteiligung) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten. Auftrag an die Verwaltung, nach Abschluss der Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3 erfolgen. Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 vorzubereiten. 16.1 Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.11.2017 vom Stadtrat gefasst. 16.1 Der TOP wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.11.2017 abgesetzt und wird erneut in Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beraten. 16.1 Die entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 gefertigt.