Daten
Kommune
Kerpen
Größe
318 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 8.2
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
1
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
2
529.16
Stadtplanerische
Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 6.2
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
25.10.2016
TOP 7.1
314.17
Entwicklung
alte Schule (Eichemstraße) im
Stadtteil Buir
20.06.2017
TOP 5.4
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des
Antrages der CDU Buir die Entwicklung des
Grundstückes der alten Schule unter
Berücksichtigung folgender Bedingungen:
- Es soll ein Investor gefunden werden, der ein
reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die
Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit
einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert.
- Lässt sich kein Investor für beide Projekte in
Kombination finden, soll das Grundstück geteilt
3
4
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im
Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Hierzu auch DrsNr. 313.17
Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter
Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am
Schicksacker“
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Aufstellungsbeschluss ist
in Bearbeitung.
16, 18
In Bearbeitung.
16.1
Die Offenlage wird vom
20.11.2017-22.12.2017
durchgeführt.
16.1
In Bearbeitung.
lfd.
Nr.
5
Drucksachen Nr. /
Betreff
650.16
Flurbereinigungsverfahren
Hambach Ost, Änderung der
Stadtgrenze
hier: Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom
11.12.2012
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
06.12.2016
TOP 7.7
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen
Kindergartens verwendet werden. Auf der
verbleibenden Restfläche soll weiter
seniorengerechtes Wohnen realisiert werden.
Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu
beschließen:
Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss
(Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem
Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige
Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf
zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt
Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen,
nicht zu folgen.
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Die Flurbereinigungsbehörde
konnte mit Elsdorf eine
Einigung über eine mögliche
neue Grenzziehung zwischen
der Kolpingstadt Kerpen und
der Stadt Elsdorf erzielen.
Dieser Vorschlag liegt der
Verwaltung Kerpen seit dem
20.10.17 vor. Zurzeit wird
seitens der Kolpingstadt
Kerpen verwaltungsintern
geprüft, ob dieser Vorschlag
die Interessen der
Kolpingstadt Kerpen
berücksichtigt. Ergibt die
Prüfung, dass aus Sicht der
Verwaltung Kerpen kein
Nachteil bei einer
Grenzverlegung - so wie von
der Flurbereinigungsbehörde
und Elsdorf vorgeschlagen entsteht, wird dieser
Vorschlag dem Rat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sollte der
Rat der Kolpingstadt
beschließen, dass der
Vorschlag der Stadt Elsdorf
seitens Kerpen nicht
akzeptiert wird, bleibt es bei
der Grenze zwischen Elsdorf
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
6
21.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359
"Hahner Äcker West" im
Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauG
07.02.2017
TOP 5.2
7
22.17
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauGB
07.02.2017
TOP 5.7
A
B
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen)
folgendes zu beschließen:
A Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger
sowie die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen
Sindorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“
und seine Begründung ist auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher
Belange und Behörden sind zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung
des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus
Federführung / Amt
16.1
16.1
Bearbeitungsstand
und Kerpen, so wie sie zur
Zeit besteht.
Der Satzungsbeschluss
wurde gefasst.
Die Veröffentlichung ist in
Vorbereitung.
Der Beschluss wird seitens
der Kolpingstadt Kerpen
aufgehoben.
Eine erneute (verkürzte)
Veröffentlichung ist in
Vorbereitung.
lfd.
Nr.
8
Drucksachen Nr. /
Betreff
23.17
Bebauungsplan MA 360
"RAA-Anlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauGB
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
07.02.2017
TOP 5.8
B
9
10
117.17
Landschaftsschutz um die
Villa Trips im Stadtteil Horrem,
Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von
Bebauungsplänen
404.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 254 A
04.04.2017
TOP 8.4
05.09.2017
TOP 8.5
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus
Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die
Träger öffentlicher Belange und die Behörden
sind zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus
Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360
„RAA-Anlage Haus Forst“ und seine
Begründung ist auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg
Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung
zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes darstellt.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Satzungsbeschluss ist in
Vorbereitung.
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Der Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorfer Straße /Zum
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
"Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk",
Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem.
§ 10 BauGB
11
427.17
Bebauungsplan BL 270/3.
Änderung "Am Lechenicher
Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB
B Aufhebung des
Bebauungsplanes BL 270 "Am
Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
05.09.2017
TOP
8.3
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)
auszuräumen.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der
Bürger liegen nicht vor.
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254
A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als
Satzung gem. § 10 BauGB.
1. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung
folgendes zu beschließen:
Der Beschlusstext entspricht dem der
Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung:
Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur
Sitzung des Stadtrates behoben werden.
A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3.
Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil
Blatzheim
1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3
(1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem.
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
Wasserwerk", ist
rechtskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgte
am 23.10.2017.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
wird vom
30.10.2017-30.11.2017
durchgeführt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
§ 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim
1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher
Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung
des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben.
2. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung
folgendes zu beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des
Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich
im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu
entwickeln.
3. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 5 NeinStimmen (5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1
Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu
beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des
Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen
Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren
Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz
gegeben sind.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die Aufstellung der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“,
Stadtteil Horrem
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
wird vom 30.10.201730.11.2017 durchgeführt.
B
12
439.17
73. Änderung des
Flächennutzungsplans "Am
Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss
05.09.2017
TOP 8.4
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
gem. § 2 (1) BauGB
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bearbeitungsstand
-
13
420.17
Beschluss über das
Handlungsprogramm
Sozialgerechtes
Bodenmanagement Kerpen
plus
10.10.2017
TOP 5.5
14
481.17
77. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Kindertagesstätte
Mastenweg“ Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
10.10.2017
TOP 6.1
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat das in der
Anlage der Vorlage beigefügte und gemäß Antrag
der SPD-Fraktion zu den Pkt. 2.5 und 2.7 geänderte
Das „Handlungsprogramm Sozialgerechtes
Bodenmanagement Kerpen plus“ zu beschließen
und Auftrag an die Verwaltung, die in dem Konzept
ausführlich erläuterten Ziele und dargestellten
Verfahrensweisen im Rahmen der jeweils zur
Verfügung stehenden Personalressourcen mit
sofortiger Wirkung konsequent umzusetzen.
Den Antrag zur Schaffung der dazu benötigten
personellen Ressourcen lehnt der Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr ab.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3
(1) BauGB liegen nicht vor.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
die Wirksamkeit der 77. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Federführung / Amt
18.1
Das „Handlungsprogramm
Sozialgerechtes
Bodenmanagement Kerpen
plus“ wurde im Stadtrat am
07.11.2017 gemäß der
ursprünglichen
Verwaltungsvorlage
einstimmig beschlossen.
16.1
Der Wirksamkeitsbeschluss
wurde am 07.11.2017 vom
Stadtrat gefasst.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
15
534.17
83. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Bauschuttrecycling-anlage"
Haus Forst im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur
Aufstellung gem. § 2 (1)
BauGB
16
524.17
Aufstellung eines
Bebauungsplanes auf dem
ehemaligen BOWA - Gelände
hier Antrag der Deutschen
Reihenhaus
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
10.10.2017
TOP 6.2
10.10.2017
TOP 6.3.2
17
498.17
Bebauungsplan
Friedhofsweg / Im Gücher
hier: Anfrage Ortsvorsteher
10.10.2017
TOP 9.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen:
Gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 83.
Änderung des Flächennutzungsplanes
„Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen ManheimDer Aufstellungsbeschluss ist
gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
-die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr am 16.01.2018/Stadtrat
am 30.01.2018 vorzubereiten
-entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit
dem Vorhabenträger (Verpflichtungsvertrag/ggf.
Erschließungsvertrag/Infrastrukturkostenbeteiligung)
zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen
vorzubereiten.
Auftrag an die Verwaltung, nach Abschluss der
Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
vorzubereiten. Die Erarbeitung des
Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3
erfolgen.
Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche
Änderung des Flächennutzungsplanes für die
nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Verkehr am 05.12.2017 vorzubereiten.
16.1
Der Aufstellungsbeschluss
wurde am 07.11.2017 vom
Stadtrat gefasst.
16.1
Der TOP wurde in der
Sitzung des Stadtrates am
07.11.2017 abgesetzt und
wird erneut in Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr
beraten.
16.1
Die entsprechende Vorlage
wird für die Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 05.12.2017 gefertigt.