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Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II - Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II
- Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes -) Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' Teilbereich II
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0116TBII 20.10.2015 457/2015 Betreff Bebauungsplan 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Präsentation des Konzeptes Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des in der Sitzung präsentierten Entwurfs. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16 Teilbereich II 'Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), im Süden vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der Drucksache 457/2015 Seite - 2 – östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: zu I: Im Anschluss an die bereits erfolgten Diskussionen im PSTA am 08.06.2015 zu den Themen Erschließung, ruhender Verkehr, Lärmimmissionen sind zwischenzeitlich qualifizierte Untersuchungen erfolgt. Die Ergebnisse und ihre Auswirkungen auf die Planung werden durch die Gutachter präsentiert. zu II: Zur Sicherung der Bauleitplanung werden kleinere Flächen in den Planumgriff hinzugenommen. Hierüber werden Flächen gesichert, die ggf. für die Erschließung (Zufahrtsstraße zu Tanzsportzentrum, Kreuzungsbereich mit Bonnstraße) oder für städtebauliche Maßnahmen wichtig werden können, deren genaue Abgrenzung derzeit aber noch nicht bekannt ist. Darüber hinaus sind - gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 26.01.2010 - Teilflächen des Friedhofes hinzugekommen, die als Erweiterungsflächen nicht mehr benötigt werden. Anlage(n): (1) Übersichtsplan