Daten
Kommune
Kerpen
Größe
129 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
01.12.17, 13:16
Aktualisiert
01.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten
und zentrale Vergabestelle
Bearbeiter/in: Silke Keune
TOP
Drs.-Nr.: 292.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
02.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vergabebericht für das Jahr 2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtrat nehmen den Vergabebericht für das Jahr 2016
zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Gruppenleiterin Abteilungsleiterin
gez.
Keune
gez.
Schilling
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent II
Mitzeichnung
Dez. III
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Canzler
gez.
Schwister
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Rechtslage:
Nach der gültigen Vergabeordnung der Kolpingstadt Kerpen werden in der zentralen
Vergabestelle Ausschreibungen ab einer geschätzten Auftragssumme von 10.000,00 € netto
durchgeführt.
Aufträge bis 10.000,00 € netto werden im Rahmen des Bestellscheinverfahrens
eigenverantwortlich von den Fachämtern abgewickelt.
Aktuelle Vergabewertgrenzen:
bei Bauleistungen:
- öffentliche Ausschreibungen ab 1.000.000,00 € netto
- beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000,00 € netto
- freihändige Vergaben bis 100.000,00 € netto
und bei Dienst- und Lieferleistungen:
- öffentliche Ausschreibungen ab 100.000,00 € netto
- freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis 100.000,00 € netto
Schwellenwert:
Die aktuellen Schwellenwerte zur Grenze von nationalen zu europaweiten Vergabeverfahren
liegen zurzeit bei:
Liefer- und Dienstleistungen: 209.000,- € netto
Bauleistungen: 5.225.0000,- € netto
Reformierung des Vergaberechts:
Die am 18. April 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Modernisierung des Vergaberechtes
musste bis 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Aufgrund dessen wurden zum 18. April 2016 folgende Maßnahmen zur Umsetzung des EURechtes getroffen:
Reformierung Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Die VOB/A sowie die VOB/A EU wurden überwiegend redaktionell ohne größere rechtliche
Auswirkungen angepasst.
Reformierung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des Schwellenwertes
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen im Abschnitt 2 (VOL/A EG) ist mit
Wirkung vom 18. April 2016 vollständig weggefallen. Die Regelungen zur Ausschreibung
von Liefer- und Dienstleistungen wurde durch die neugefasste VGV in Verbindung mit dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) neugefasst. Änderungen sind hier stark
auf die einzuführende „eVergabe“ fokussiert.
Wegfall der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Die VOF ist mit Wirkung vom 18. April 2016 außer Kraft gesetzt worden. Freiberufliche
Leistungen oberhalb des Schwellenwertes sind durch die Vergabeverordnung (VGV)
erfasst. Unterhalb des Schwellenwertes ist zurzeit keine gesetzliche Regelung zur
Ausschreibungspflicht existent. Durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll eine
Wettbewerbsvergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb des Schwellenwertes jedoch
wieder aufgegriffen werden.
Reformierung des Tariftreue und Verpflichtungsgesetz (TVgG) April 2017
Beschlussvorlage 292.17
Seite 2
Mit Wirkung vom 1. April 2017 wurde das TVgG neugefasst, wesentliche Änderungen sind
hierbei:
Wegfall der Binnenmarktrelevanz
Anpassung des Mindestlohns an das Mindestlohngesetz (MiLoG):
der bisherige vergaberechtliche Mindestlohn entfällt, dieser wird durch den Mindestlohn
nach MiLoG ersetzt. Die Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns wird durch die
Zollbehörde vorgenommen.
Änderung vergaberechtlichen Prüfung im Umgang mit den ILO Kernarbeitsnormen:
Die Verpflichtungserklärungen der Unternehmen zur Verwendung von Materialien nach
ILO-Standards sind weggefallen. Stattdessen wurden seitens der Auftraggeber zu
prüfenden Verwendung von Produktzertifikaten eingeführt. Diese Zertifikate sind
aufwendig durch die Vergabestelle zu recherchieren und bei den Auftragnehmern
anzufordern.
Einführung des Bestbieterprinzips
Verpflichtungserklärungen und Zertifikate werden nicht mehr mit den
Vergabeunterlagen angefordert. Die Unterlagen dürfen nach Abschluss der
vergaberechtlichen Prüfung nur noch vom Bestbieter verlangt werden. Sofern diese
nicht in der gesetzten Frist vorgelegt werden, muss der Bieter ohne weitere Erinnerung
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Aussicht Unterschwellenvergabeordnung
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde bereits im Januar 2017 über den
Bundesanzeiger veröffentlicht. Da die Anwendungsbestimmungen des Landes NordrheinWestfalen jedoch noch nicht vollständig angepasst wurden, ist die UVgO in NordrheinWestfalen noch nicht in Kraft gesetzt worden. Es ist davon auszugehen, dass die
Inkraftsetzung in Kürze vorgenommen wird.
eVergabe
Aus der o.a. EU Richtlinie geht die Pflicht zur Umsetzung der eVergabe hervor. Diese ist seit
Oktober 2017 auch zur Einreichung der Angebote bei europaweiten Vergaben verpflichtend.
Viele Unternehmen, insbesondere mittelständige Handwerksbetriebe, sind mit der Einführung
der elektronischen Vergabe nicht vertraut. Da die Auftragslage in der Baubranche derzeit
boomt, werden die Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber nur spärlich mit Angeboten
bedacht.
Um die Unternehmen an die eVergabe heranzuführen und auf diesem Weg mitzunehmen, hat
die Vergabestelle in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ausschreibungsblatt im Juni 2017
eine Informationsveranstaltung zum Thema eVergabe und deren Ablauf organisiert. Die
Veranstaltung wurde sehr gut angenommen, es konnten ca. 60 Gäste aus unterschiedlichen
Branchen begrüßt werden.
Vergabeverfahren 2016 in der Kolpingstadt Kerpen
EU-weite Ausschreibungsverfahren
Im Jahr 2016 wurde ein Ausschreibungsverfahren EU-weit durchgeführt.
Dabei handelte es sich um die Lieferung von 2 Rettungswagen TYP C nach DIN EN 1789.
Übersicht über die in 2016 durchgeführten Auftragsvergaben und
geschlossenen Architekten-/Ingenieurverträge
Die einzelnen Vergaben und Architekten-/Ingenieurverträge sind in den als Anlage beigefügten
Tabellen dargestellt. Um die Veränderungen gegenüber den Vorjahren zu veranschaulichen,
wurden die Daten seit 2012 mit aufgeführt.
Vergabestatistik
In der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, dass nach einem auftragsreichen Jahr 2012 die
Aufträge in den Folgejahren im Durchschnitt bei 65 Vergaben sowie 30 Nachträgen jährlich
lagen. Im Jahr 2016 stieg die Anzahl der Aufträge drastisch auf 134 Vergabeverfahren sowie
72 Nachträge an, so dass hier mehr als doppelt so viele Verfahren und Nachträge als
Beschlussvorlage 292.17
Seite 3
durchschnittlich üblich umgesetzt wurden. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Höhe
der Auftragssummen und der Anzahl der öffentlichen Ausschreibungen wider.
Dieser Trend zeichnet sich im laufenden Vergabejahr ebenfalls ab. Die Vergabetermine sind
bereits bis Februar nächsten Jahres belegt, da aufgrund der personellen Kapazitäten
Verfahren gestreckt werden müssen und Termine bereits weit im Voraus reserviert werden.
Hinzu kommt die enorm steigende Zahl der Nachträge, die weder zeitlich noch in der Anzahl
planbar sind und sowohl durch die fachliche Prüfung als auch durch die Beschlusspflicht bei
Auftragsvergaben über 100.000,00 € brutto sehr arbeitsintensiv sind.
Beschlussvorlage 292.17
Seite 4