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Beschlussvorlage (Vergabebericht für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
129 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
01.12.17, 13:16
Aktualisiert
01.12.17, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle Bearbeiter/in: Silke Keune TOP Drs.-Nr.: 292.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 02.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vergabebericht für das Jahr 2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtrat nehmen den Vergabebericht für das Jahr 2016 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Gruppenleiterin Abteilungsleiterin gez. Keune gez. Schilling Amtsleiter Zuständiger Dezernent II Mitzeichnung Dez. III Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Canzler gez. Schwister gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Rechtslage: Nach der gültigen Vergabeordnung der Kolpingstadt Kerpen werden in der zentralen Vergabestelle Ausschreibungen ab einer geschätzten Auftragssumme von 10.000,00 € netto durchgeführt. Aufträge bis 10.000,00 € netto werden im Rahmen des Bestellscheinverfahrens eigenverantwortlich von den Fachämtern abgewickelt.  Aktuelle Vergabewertgrenzen: bei Bauleistungen: - öffentliche Ausschreibungen ab 1.000.000,00 € netto - beschränkte Ausschreibungen bis 1.000.000,00 € netto - freihändige Vergaben bis 100.000,00 € netto und bei Dienst- und Lieferleistungen: - öffentliche Ausschreibungen ab 100.000,00 € netto - freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis 100.000,00 € netto  Schwellenwert: Die aktuellen Schwellenwerte zur Grenze von nationalen zu europaweiten Vergabeverfahren liegen zurzeit bei:  Liefer- und Dienstleistungen: 209.000,- € netto  Bauleistungen: 5.225.0000,- € netto  Reformierung des Vergaberechts: Die am 18. April 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Modernisierung des Vergaberechtes musste bis 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund dessen wurden zum 18. April 2016 folgende Maßnahmen zur Umsetzung des EURechtes getroffen:  Reformierung Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Die VOB/A sowie die VOB/A EU wurden überwiegend redaktionell ohne größere rechtliche Auswirkungen angepasst.  Reformierung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des Schwellenwertes Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen im Abschnitt 2 (VOL/A EG) ist mit Wirkung vom 18. April 2016 vollständig weggefallen. Die Regelungen zur Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen wurde durch die neugefasste VGV in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) neugefasst. Änderungen sind hier stark auf die einzuführende „eVergabe“ fokussiert.  Wegfall der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Die VOF ist mit Wirkung vom 18. April 2016 außer Kraft gesetzt worden. Freiberufliche Leistungen oberhalb des Schwellenwertes sind durch die Vergabeverordnung (VGV) erfasst. Unterhalb des Schwellenwertes ist zurzeit keine gesetzliche Regelung zur Ausschreibungspflicht existent. Durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll eine Wettbewerbsvergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb des Schwellenwertes jedoch wieder aufgegriffen werden.  Reformierung des Tariftreue und Verpflichtungsgesetz (TVgG) April 2017 Beschlussvorlage 292.17 Seite 2 Mit Wirkung vom 1. April 2017 wurde das TVgG neugefasst, wesentliche Änderungen sind hierbei:  Wegfall der Binnenmarktrelevanz  Anpassung des Mindestlohns an das Mindestlohngesetz (MiLoG): der bisherige vergaberechtliche Mindestlohn entfällt, dieser wird durch den Mindestlohn nach MiLoG ersetzt. Die Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Zollbehörde vorgenommen.  Änderung vergaberechtlichen Prüfung im Umgang mit den ILO Kernarbeitsnormen: Die Verpflichtungserklärungen der Unternehmen zur Verwendung von Materialien nach ILO-Standards sind weggefallen. Stattdessen wurden seitens der Auftraggeber zu prüfenden Verwendung von Produktzertifikaten eingeführt. Diese Zertifikate sind aufwendig durch die Vergabestelle zu recherchieren und bei den Auftragnehmern anzufordern.  Einführung des Bestbieterprinzips Verpflichtungserklärungen und Zertifikate werden nicht mehr mit den Vergabeunterlagen angefordert. Die Unterlagen dürfen nach Abschluss der vergaberechtlichen Prüfung nur noch vom Bestbieter verlangt werden. Sofern diese nicht in der gesetzten Frist vorgelegt werden, muss der Bieter ohne weitere Erinnerung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.  Aussicht Unterschwellenvergabeordnung Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde bereits im Januar 2017 über den Bundesanzeiger veröffentlicht. Da die Anwendungsbestimmungen des Landes NordrheinWestfalen jedoch noch nicht vollständig angepasst wurden, ist die UVgO in NordrheinWestfalen noch nicht in Kraft gesetzt worden. Es ist davon auszugehen, dass die Inkraftsetzung in Kürze vorgenommen wird.  eVergabe Aus der o.a. EU Richtlinie geht die Pflicht zur Umsetzung der eVergabe hervor. Diese ist seit Oktober 2017 auch zur Einreichung der Angebote bei europaweiten Vergaben verpflichtend. Viele Unternehmen, insbesondere mittelständige Handwerksbetriebe, sind mit der Einführung der elektronischen Vergabe nicht vertraut. Da die Auftragslage in der Baubranche derzeit boomt, werden die Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber nur spärlich mit Angeboten bedacht. Um die Unternehmen an die eVergabe heranzuführen und auf diesem Weg mitzunehmen, hat die Vergabestelle in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ausschreibungsblatt im Juni 2017 eine Informationsveranstaltung zum Thema eVergabe und deren Ablauf organisiert. Die Veranstaltung wurde sehr gut angenommen, es konnten ca. 60 Gäste aus unterschiedlichen Branchen begrüßt werden. Vergabeverfahren 2016 in der Kolpingstadt Kerpen  EU-weite Ausschreibungsverfahren Im Jahr 2016 wurde ein Ausschreibungsverfahren EU-weit durchgeführt. Dabei handelte es sich um die Lieferung von 2 Rettungswagen TYP C nach DIN EN 1789.  Übersicht über die in 2016 durchgeführten Auftragsvergaben und geschlossenen Architekten-/Ingenieurverträge Die einzelnen Vergaben und Architekten-/Ingenieurverträge sind in den als Anlage beigefügten Tabellen dargestellt. Um die Veränderungen gegenüber den Vorjahren zu veranschaulichen, wurden die Daten seit 2012 mit aufgeführt.  Vergabestatistik In der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, dass nach einem auftragsreichen Jahr 2012 die Aufträge in den Folgejahren im Durchschnitt bei 65 Vergaben sowie 30 Nachträgen jährlich lagen. Im Jahr 2016 stieg die Anzahl der Aufträge drastisch auf 134 Vergabeverfahren sowie 72 Nachträge an, so dass hier mehr als doppelt so viele Verfahren und Nachträge als Beschlussvorlage 292.17 Seite 3 durchschnittlich üblich umgesetzt wurden. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Höhe der Auftragssummen und der Anzahl der öffentlichen Ausschreibungen wider. Dieser Trend zeichnet sich im laufenden Vergabejahr ebenfalls ab. Die Vergabetermine sind bereits bis Februar nächsten Jahres belegt, da aufgrund der personellen Kapazitäten Verfahren gestreckt werden müssen und Termine bereits weit im Voraus reserviert werden. Hinzu kommt die enorm steigende Zahl der Nachträge, die weder zeitlich noch in der Anzahl planbar sind und sowohl durch die fachliche Prüfung als auch durch die Beschlusspflicht bei Auftragsvergaben über 100.000,00 € brutto sehr arbeitsintensiv sind. Beschlussvorlage 292.17 Seite 4