Daten
Kommune
Kerpen
Größe
262 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.11.17, 15:29
Aktualisiert
17.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 590.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
23.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2018
hier: Entwurf Stellenplan 2018
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Arbeitskreis Personal / Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen
1. den als Anlage beigefügten Entwurf des Stellenplans 2018 unter Einbeziehung der
Erläuterungen der Verwaltung als Stellenplan 2018 zu beschließen und
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
2. für 2019 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:
4 Stadtinspektoranwärter/innen
3 Verwaltungsfachangestellte
1 Elektroniker/in
1 Fachinformatiker/in
3. für 2018 zusätzlich 4 Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter/innen zu Verfügung zu stellen.
Beschlussvorlage 590.17
Seite 2
Begründung:
Die Vorlage für den Stellenplan 2018 ist wie folgt gegliedert:
I. Grundsätzliches
II. Im Stellenplanentwurf 2018 enthaltene, zahlenmäßige Veränderungen
III. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2019 bzw. 2018
(Notfallsanitäter/innen)
I. Grundsätzliches
Organisationsuntersuchung Rödl & Partner und INSO
Die Organisationsuntersuchung der Fa. Rödl & Partner ist abgeschlossen und die Ergebnisse
wurden in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2017 vorgestellt. Im
vorliegenden Entwurf des Stellenplanes ist ausschließlich die Erweiterung der Stellen im Amt 16
(+2,2 Stellen) berücksichtigt, da hierzu bereits ein Beschluss des Stadtrates vorliegt.
Auch die Organisationsuntersuchung im Jugendamtsbereich der Fa. INSO ist inzwischen
abgeschlossen. Im vorliegenden Entwurf sind die Ergebnisse nicht berücksichtigt.
Die stellenplanrelevanten Ergebnisse beider Untersuchungen bzw. deren Umsetzung werden in
separaten Vorlagen dargestellt.
Neue Entgeltordnung zum TVöD
Die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung zum TVöD sind im Stellenplan 2018 eingearbeitet.
Neben der Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c wurde auch die
Entgeltgruppe N für Notfallsanitäter/innen eingeführt und berücksichtigt. In einigen Fällen eröffnete
die Überleitung in die neue Entgeltordnung Möglichkeiten zu Höhergruppierungen, die auf Antrag
der Beschäftigten umgesetzt werden mussten. Diese Anträge können noch bis zum 31.12.2017
gestellt werden. Bei Beurlaubungen gilt eine Frist von 12 Monaten nach Wiederaufnahme der
Tätigkeit. Durch die neue Entgeltordnung ausgelöste Änderungen der Eingruppierung können
daher auch in den Folgejahren noch stellenplanmäßige Auswirkungen haben.
Stellenentwicklung 2017-2018
Gegenüber dem Stellenplan 2017 steigt die Zahl der Stellen nach vorliegendem Entwurf um 21,88
Stellen (davon 20,71 Feuerwehr und Kitas). 1,65 kw-Vermerke sowie 3,0 ku-Vermerk fallen weg.
Bei 25 Stellen verändert sich der Stellenwert.
Beschlussvorlage 590.17
Seite 3
II. Im Stellenplanentwurf 2018 enthaltene, zahlenmäßige Veränderungen
Im Stellenplanentwurf wurden folgende bekannte oder zu erwartende, zahlenmäßige Änderungen
eingearbeitet:
1.
Abt. 11.2, EDV
Nach Personalfluktuation kann eine Stelle in der EDV-Abteilung wegfallen und der
bestehende KW-Vermerk umgesetzt werden, (-0,61 Stellen),
2.
Abt. 11.3.1, Springer/in
Nach Personalfluktuation kann eine Stelle im Springerbereich wegfallen und der bestehende
KW-Vermerk umgesetzt werden, (-0,39 Stellen),
3.
Amt 13, Feuerwehr
Umsetzung der Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes, Einrichtung einer
Rettungswache in Brüggen, s. auch 491.16, (+11 Stellen),
4.
Amt 16, Planen, Bauen und Umweltschutz
Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Fa. Rödl & Partner, s. auch
517.17, (+2,2 Stellen),
5.
Abt. 20.4 Beitragsangelegenheiten und Vergabestelle
Nach Personalfluktuation können Stellenanteile in die Abteilungen 20.3, Stadtkasse und 20.2,
Steuern und Abgaben verlagert werden und ein geringer Teil der Stelle wegfallen (-0,03
Stellen),
6.
23.4, Kindertagesbetreuung
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen wurden 3 Springerstellen
eingerichtet, s. auch 291.17 (+3,0 Stellen),
7.
Abt. 23.4, Kitabetreuung
Der Stellenbedarf des Kindergartenjahres 2017/2018 (+ 6,71 Stellen) ist berücksichtigt,
Beschlussvorlage 590.17
Seite 4
III. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang 2019 bzw. 2018
(Notfallsanitäter/innen)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.14 beschlossen, zukünftig im Zuge der
Stellenplanvorlage über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu beraten und zu beschließen
(V417.14). Dementsprechend ist der Bedarf an Ausbildungsplätzen für den Einstellungsjahrgang
2019 im Stellenplan 2018 darzustellen.
1. Rückblick auf die vergangenen Jahre:
In einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren wurden in der Kolpingstadt Kerpen insgesamt 43
Auszubildende in unterschiedlichen Berufen eingestellt.
Die o. g. Auszubildenden verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Ausbildungsberufe bzw
Einstellungsjahrgänge (EJ):
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Fachinformatiker
Landschaftsgärtner/in
Elektroniker/in
Gesamt
EJ
2014
4
4
0
2
0
10
EJ
2015
2
4
1
1
0
8
EJ
2016
4
3
0
3
1
11
EJ
2017
4
3
0
0
0
7
EJ
2018
4
3
0
0
0
7
Gesam
t
18
17
1
6
1
43
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, im Ausbildungsberuf Elektroniker/in 3 ½ Jahre.
Nach Bestehen der Ausbildung wurden die Auszubildenden wie folgt in ein
Beschäftigungsverhältnis übernommen:
DAV = Dauerarbeitsverhältnis
ZAV = Zeitarbeitsverhältnis
W = Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
Stadtinspektoranwärter/in
EJ
2014
4
Verwaltungsfachangestellte/r
4
Landschaftsgärtner/in
2
Ausbildungsberuf
Beschlussvorlage 590.17
Prüfung 2017
1 ausgeschieden wegen Nichtbestehen
der
Bachelorprüfung
3 DAV
2 DAV
2 W auf Wunsch nach Ende
Ausbildung
1 fristlose Kündigung während
Ausbildung durch AG
1 ZAV
Seite 5
2. Derzeitige Ausbildungssituation
Derzeit werden 35 Auszubildende (ohne Brandmeisteranwärter) in vier unterschiedlichen
Ausbildungsberufen ausgebildet:
13
13
Ende der
Ausb.
2018
1
4
Ende der
Ausb.
2019
4
3
Ende der
Ausb.
2020
4
3
Ende der
Ausb.
2021
4
3
4
0
1
1
0
0
3
0
1
0
0
0
0
0
0
insgesa
mt
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellt
e/r
Landschaftsgärtner/in
Fachinformatiker/in
Elektroniker/in
3. Bedarfsermittlung:
Bei den prognostizierten Bedarfszahlen ist zu beachten, dass sich diese ausschließlich auf die
Altersabgänge beziehen. Insbesondere im Verwaltungsbereich kommen hierzu noch
Personalbedarfe, die aus
Mutterschutz,
Elternzeit,
Beurlaubung sowie
Arbeitszeitreduzierungen
resultieren. Daneben häufen sich die Anfragen auf Beurlaubung bzw. Teilzeitbeschäftigung
aufgrund familiärer Pflegeverpflichtungen.
Gehobener Dienst
Jahrgang
1955
1955
1955
1955
1956
1956
1956
1956
1957
1957
1957
1957
1957
1958
1958
1958
1958
1958
1958
1958
Anzahl
MA
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
Beschlussvorlage 590.17
frühester Renten/Pensionsbeginn
05/2018
08/2018
10/2018
02/2019
10/2019
05/2021
04/2020
09/2021
02/2020
05/2020
06/2020
12/2020
12/2020
01/2021
02/2021
08/2021
09/2021
01/2023
05/2023
11/2023
spätester Renten/Pensionsbeginn
02/2021
08/2021
07/2021
05/2021
07/2021
03/2022
06/2022
07/2022
01/2023
04/2023
05/2023
11/2023
11/2023
01/2023
02/2023
08/2023
09/2023
01/2025
05/2025
11/2025
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
05/2020
03/2019
10/2018
02/2019
10/2019
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
04/2023
keine Angabe
keine Angabe
12/2020
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Seite 6
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2019
2020
2021
2022
3
1
5
3
5
11
17
12
Bedarf nach
Befragung
3
2
Keine Angaben
Keine Angaben
Anzahl
Ausbildungsende
4
4
4
4
Neben den Altersabgängen entstehen, wie dargestellt noch weitere Personalbedarfe. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass seit der Umstellung der Ausbildung auf den Bachelorstudiengang und den
damit einhergehenden restriktiveren Bedingungen in den letzten 6 Ausbildungsjahrgängen (2012 –
2017) insgesamt 3 Nachwuchskräfte wegen nicht bestandener Wiederholungsklausuren vorzeitig
aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden mussten.
Alle o.g. Faktoren (Altersabgänge, sonstige Personalbedarfe, Bachelorumstellung) sprechen dafür
die Höchstzahl an möglichen Ausbildungsplätzen im gehobenen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, 4 Ausbildungsstellen im gehobenen Dienst zur Verfügung zu
stellen.
Mehr als 4 Ausbildungsstellen sind aufgrund der starren Strukturierung des Studienverlaufs und
der Personalkapazität der im Studienverlauf vorgeschriebenen Ämter nicht ordnungsgemäß
ausbildbar.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die nunmehr für den Rentenbeginn in Frage kommenden
Geburtsjahrgänge 1957 ff. zahlenmäßig wesentlich stärker vertreten sind als die Jahrgänge davor.
Dies macht jedwede Prognose noch unsicherer, da die Spanne zwischen Minimal- und
Maximalbedarf entsprechend größer ist.
Mittlerer Dienst
Jahrgang
1953
1953
1954
1955
1955
1955
1956
1957
1958
1958
1958
Anzahl
MA
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
frühester Renten/Pensionsbeginn
08/2016
12/2016
11/2017
05/2018
10/2018
11/2018
07/2017
07/2020
01/2023
05/2023
11/2023
spätester Renten/Pensionsbeginn
03/2019
07/2019
07/2020
02/2021
07/2021
08/2021
11/2019
06/2023
01/2025
05/2025
11/2023
konkret genannter
Ausscheidezeitpunkt
keine Angabe
keine Angabe
11/2018
keine Angabe
10/2018
08/2021
11/2017
keine Angabe
Keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
Aus der Tabelle ergibt sich im o.g. Betrachtungszeitraum folgender Personalbedarf:
Jahr
Minimalbedarf
Maximalbedarf
2019
2020
2021
2022
3
1
3
0
7
5
4
1
Beschlussvorlage 590.17
Bedarf nach
Befragung
0
0
0
0
Anzahl
Ausbildungsende
3
3
3
3
Seite 7
Im Gegensatz zum Bereich des gehobenen Dienstes haben weniger der befragten Kolleginnen
und Kollegen einen konkreten Ausscheidezeitpunkt genannt. Insofern ist eine Vorhersage zum
Personalbedarf schwieriger. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, auch in 2019 wieder 3
Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte zur Verfügung zu stellen. Es sind vor allem
diese Nachwuchskräfte, die (im Rahmen der Ausbildungsanforderungen) flexibel einsetzbar sind,
und demnach immer wieder auch zur Bewältigung akuter Personalprobleme herangezogen
werden können.
Landschaftsgärtnerin/Landschaftsgärtner:
Am 22.03.2017 fand durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Überprüfung der
Anerkennung der Kolpingstadt Kerpen als Ausbildungsbetrieb mit folgendem Ergebnis statt:
Gemäß Verordnung über die Anerkennung als Ausbildungsstätte für den Ausbildungsberuf
Gärtnerin bzw. Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau vom 12.08.1997, muss ein
anzuerkennender Betrieb die Voraussetzungen zur Erstellung des landschafts-gärtnerischen
Gesamtwerkes unter Beachtung der einschlägigen Fachnormen bieten. Der Nachweis des
landschaftsgärtnerischen Gesamtwerkes, das zur Anerkennung als Ausbildungsstätte berechtigt,
erfolgt durch tatsächlich durchgeführte aktuelle Baustellen.
Der durch die Landwirtschaftskammer ermittelte Anteil an Pflegearbeiten beträgt mehr als
90 %. Da die fachgerechte Durchführung von Pflegemaßnahmen nur einen untergeordneten
Stellenwert im Ausbildungsplan einnimmt, hat die Landwirtschaftskammer festgestellt, dass die
Kolpingstadt Kerpen keine Voraussetzungen zur Vermittlung einer breit angelegten Ausbildung
gemäß Ausbildungsrahmenplan bietet.
Eine Fortführung der Anerkennung als Ausbildungsstätte wird nur bei Erfüllung folgender
Bedingungen ausgesprochen:
-
-
Die derzeit bei der Kolpingstadt Kerpen noch in Ausbildung befindlichen Auszubildenden
müssen mindestens 3 Monate pro Ausbildungsjahr in Kooperation mit anderen
Ausbildungsbetrieben ausgebildet werden.
Eine Genehmigung zur Einstellung von Auszubildenden für das Jahr 2017 wurde nicht
erteilt.
Einer Neueinstellung von Auszubildenden wird seitens der Landwirtschaftskammer nur
zugestimmt, wenn Neubauprojekte umgesetzt werden, die den Nachweis des
landschaftsgärtnerischen Gesamtwerkes erbringen.
Das heißt, es besteht das Erfordernis, Baumaßnahmen zu projektieren, die den Zeitraum
der Ausbildungsdauer abdecken und sicherstellen, dass eine kontinuierliche Anleitung
gegeben ist.
Da im Bereich der Grünflächen keine Baumaßnahmen durch eigenes Personal durchgeführt und
damit die Vorgaben der Landwirtschaftskammer nicht erfüllt werden, können derzeit keine
Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Elektroniker/in:
In diesem Ausbildungsberuf kann wieder ausgebildet werden, da seit Anfang 2015 ein Meister für
die Ausbildung zur Verfügung steht.
Der derzeit in Ausbildung befindliche Auszubildende wird seine Ausbildung Anfang des Jahres
2019 beenden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wieder einen Ausbildungsplatz zum Elektroniker der
Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorlage 590.17
Seite 8
Fachinformatiker/in:
In diesem Ausbildungsberuf kann ebenfalls wieder ausgebildet werden, da derzeit kein
Auszubildender beschäftigt ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wieder einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker der
Fachrichtung Systemintegration zur Verfügung zu stellen.
4. Fazit:
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, für 2019 folgende Ausbildungsplätze zur
Verfügung zu stellen:
Ausbildungsberuf
Stadtinspektoranwärter/in
Verwaltungsfachangestellte/r
Elektroniker/in
Fachinformatiker/in
Anzahl Plätze 2019
4
3
1
1
Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz
– NotSanG) vom 22. Mai 2013 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 sind zum 01.
Januar 2014 in Kraft getreten und haben das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und
des Rettungsassistenten (RettAssG) abgelöst. Eine Ausbildung zur/zum Rettungsassistentin/
Rettungsassistenten ist seit dem 31.12.2014 nicht mehr möglich.
In diesem Zusammenhang ist in NRW auf der Basis des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie
die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG
NRW) spätestens ab dem 01.01.2027 vom Träger des Rettungsdienstes sicherzustellen, dass die
geforderten Qualifikationen zur Fahrzeugbesetzung erfüllt werden. Hierzu sind gem. § 4 Abs. 3
RettG in der Notfallrettung Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen durch Notfallsanitäter
und Notfallsanitäterinnen zu ersetzen.
Um den beschriebenen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, ist seitens des Rhein-ErftKreises als Träger des Rettungsdienstes in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten
die Träger einer Rettungswachen sind, eine adäquate Personalvorhaltung zu gewährleisten, die
grundsätzlich über zwei Wege sichergestellt wird:
1. Weiterqualifizierung des Personals vom Rettungsassistenten/in zur/zum Notfallsanitäter/in; bis
zum 01.01.2021, erfolgt im Amt 13.
2. Dreijährige Vollausbildung zum Notfallsanitäter/in an einer staatlich anerkannten
Rettungsdienstschule.
Die Kosten für die dreijährige Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG sind i.V.m. Rd.Erl. des MGEPA vom 19.05.2015 – 234-0717.1.3.2 „Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung“
sind Kosten des Rettungsdienstes. Damit können die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung in
die kommunalen Gebührensatzungen der Träger der Rettungswachen einbezogen werden (ca.
90.000 € pro dreijährige Ausbildung).
Für die Kolpingstadt Kerpen sind, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages im
Dezember 2017 im Rahmen der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst, ab dem Haushaltsjahr
2018 jährlich vier Ausbildungsstellen für die Notfallsanitäterausbildung im Stellenplan einzurichten.
Der erste Ausbildungsbeginn ist voraussichtlich der 01.08.2018.
Beschlussvorlage 590.17
Seite 9