Daten
Kommune
Brühl
Größe
288 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Gast
10 60 15
23.11.2015
537/2015
Betreff
Raumbedarf Rathaus B
Aktualisierung Daten nach Einwohnerversammlung am 02.09.2015
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
FB 25
Rampe
Erken
Hilger
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Einwohnerversammlung am 02.09.2015 wurde der Raumbedarf der
Stadtverwaltung - unter Berücksichtigung der 3 Varianten aus der Machbarkeits-Studie
über einen möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B - ausführlich erläutert. In dieser
Vorlage wird nun eine Aktualisierung des Raumbedarfs sowie eine Fortschreibung der
Finanzdaten vorgenommen. Gleichzeitig wird zu den in der Einwohnerversammlung
aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen.
1. Raumbedarf
1.1. Vorbemerkung
In den Sitzungen des Hauptausschusses am 19.01.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 14/2015)
und am 23.02.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 50/2015) wurde der Raumbedarf für die
Stadtverwaltung in einem möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B dargestellt.
Dieser Raumbedarf wurde nun - unter Berücksichtigung, dass mit der Gründung einer
Anstalt des öffentlichen Rechtes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
„Gebäudemanagement“ in den bisherigen Räumlichkeiten bei den Stadtwerken verbleiben
und der Entwicklung des Personalbestandes in der Verwaltung im Jahr 2015 - aktualisiert.
Zur Ermittlung der Mitarbeiteranzahl wurden die jeweiligen Dienststellen (ohne
Gebäudemanagement) berücksichtigt, die je nach Variante im Rathaus B untergebracht
werden sollen. Die Mitarbeiteranzahl der Bücherei ist als Zahl an keiner Stelle aufgeführt,
Drucksache 537/2015
Seite - 2 –
da sie in der Nutzfläche für die Bücherei berücksichtigt wird und nicht zusätzlich verteilt
werden muss.
Hinweis: Diese Berechnungen und Planungen basieren auf theoretischen Überlegungen
unter Berücksichtigung der Aussagen der Studie zum Rathaus B. Die Gegebenheiten der
einzelnen Varianten der Studie sind in den vorherigen Vorlagen erläutert. Dies betrifft
unter anderem bei Variante 1 den Wegfall von voraussichtlich 3 Büros je Etage (insgesamt
12 Büros) durch den brandschutztechnischen und barrierefreien Umbau gemäß Entwurf
aus der „Studie Rathaus B“ und die Aussage, dass nicht detailliert festgelegt werden
konnte, welche Dienststellen einen größeren Raumbedarf je Büro wegen Publikum haben.
Erst durch eine tatsächliche Planung, unter Berücksichtigung der Anforderungen je
Dienststelle, kann detailliert und konkret ein Raumbedarf festgestellt werden. Unter
anderem erfolgten die Berechnungen von Verkehrsflächen nach Prozenten und die
Flächen für Sanitärräume nach den gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese Flächen
können sich je nach tatsächlicher Bauausführung verändern.
1.2. Fragen und Anregungen aus der Einwohnerversammlung am 02.09.2015
Ein Themenkomplex behandelte die Fragestellungen, wie sich unsere Gesellschaft in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die
Aufgaben und Aufgabenwahrnehmung einer städtischen Verwaltung haben wird.
Die grundsätzlichen Aussagen zur demographischen Entwicklung sollen hier nicht weiter
erläutert werden. Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft zunehmend älter wird und die
sich daraus ergebenden Veränderungen werden an vielen Stellen diskutiert und daher als
bekannt vorausgesetzt. Natürlich wird diese Entwicklung Einfluss nehmen auf die
zukünftigen Aufgaben einer Stadtverwaltung, z.B. in Hinblick auf die weitere Schaffung
von Beratungsangeboten für ältere Menschen sowie zu den Themenbereichen „Pflege“
und „Demenz“.
Exemplarisch sei ferner der prognostizierte Anstieg der Altersarmut genannt. Mehr
Rentner und Rentnerinnen bei sinkenden Durchschnittsrenten werden die bereits seit
Jahren zu beobachtende Zunahme von Grundsicherungsbeziehern nach dem SGB XII
und Wohngeldbeziehern fördern. Ob dies perspektivisch zu mehr Personalbedarf in der
Abteilung „Sozialhilfe und Wohngeld“ führen wird, hängt z.B. davon ab, ob der
Gesetzgeber hier reagiert und die immer wieder diskutierte bedarfsabhängige Grundrente
einführt. Mit einer solchen Lösung würde der Personalbedarf voraussichtlich sinken,
ausgehend davon, dass diese Leistung von den Rententrägern ausgezahlt würde.
Die aktuelle Situation um den Flüchtlingszuzug zeigt auf, wie sehr eine städtische
Verwaltung auch von äußeren Gegebenheiten abhängig ist, die sie selbst nicht
beeinflussen kann. Um dieser sicherlich außergewöhnlichen Situation Herr zu werden, ist
mit einer, teilweise befristeten, Personalaufstockung um mehrere Beschäftigten zu
rechnen, für die zusätzlicher Büroraum benötigt wird.
Mit der Einführung des SGB II haben wir vor 10 Jahren erlebt, dass eine Aufgabe auf eine
andere, neu geschaffene Behörde verlagert wurde und städtisches Personal in das
„Jobcenter Rhein-Erft“ abgeordnet wurde. Zwischenzeitlich sind jedoch alle Kollegen und
Kolleginnen wieder in die Kernverwaltung zurückgekehrt. Andererseits kann niemand
voraussagen, ob es nicht zukünftig neue gesetzliche Leistungen geben wird, die den
Kommunen zur Ausführung übertragen werden. Bei den ersten Überlegungen zur
Einführung des Elterngeldes wurde dies erörtert. Ebenso denkbar ist, dass Aufgaben, die
Drucksache 537/2015
Seite - 3 –
bislang an anderer Stelle erledigt werden, auf die Stadtverwaltung übertragen werden.
Dies könnte z.B. das bisher bei der Kreisverwaltung angegliederte Ausländeramt sein.
Sowohl im Sozial- als auch im Jugendhilfebereich ist mit der Verfolgung des Zieles
„ambulant vor stationär“ ein Mehrbedarf an Personal verbunden, da so Aufgaben von den
überörtlichen Trägern auf die örtlichen Träger übertragen werden.
Während die Stadtverwaltung bei den vorgenannten Aspekten eher abhängig ist von
äußeren Entwicklungen, kann sie mit den Themen „Interkommunale Zusammenarbeit“,
„Tele-/Heimarbeit“ und „Jobsharing“ den notwendigen Bürobedarf selbst beeinflussen.
Die Frage nach weiteren Arbeitsfeldern für eine „Interkommunale Zusammenarbeit“ wird
unter den Kommunen auf Kreisebene regelmäßig erörtert.
Derzeit verstärkt in den Fokus gekommen ist die Nachfrage nach „Tele/Heimarbeitsplätzen“. Unabhängig davon, dass hierzu in enger Kooperation mit dem
städtischen Personalrat eine Dienstanweisung auszuarbeiten ist, müssen die hierfür
notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, insbesondere was die Nutzung
vorhandener Software von außerhalb des Rathauses betrifft. Ob die Schaffung solcher
Angebote jedoch nennenswerten Einfluss auf den zukünftigen Bedarf an Büroflächen
haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Einrichtung ausschließlicher Heimarbeitsplätze
erscheint im Aufgabenportfolio einer Stadtverwaltung eher unwahrscheinlich.
„Jobsharing“ wird innerhalb der Stadtverwaltung bereits erfolgreich praktiziert. Nur in
wenigen Einzelfällen ist es jedoch bisher gelungen, die arbeitszeitlichen Interessen zweier
MitarbeiterInnen so zusammen zu bekommen, dass tatsächlich nur ein Arbeitsplatz
gemeinsam genutzt wird. Durch zahlreiche MitarbeiterInnen, die in Teilzeit tätig sind,
stehen nachmittags Büroflächen in größerem Umfang frei.
Zusammenfassend ist eine gesicherte Prognose über den Personalbedarf der
Stadtverwaltung mit Blick auf eine längere Zukunft nicht möglich, da zu viele Faktoren, die
von der Stadt Brühl nicht gesteuert werden können, Einfluss hierauf nehmen. Die oben
genannten Punkte sind nicht abschließend. Tendenziell ist trotz aller Überlegungen zu
„papierlosem Büro“, Einführung von Dokumentenmanagementsystemen, Jobsharing, Tele/Heimarbeit usw. eher von steigendem Bürobedarf in der Zukunft auszugehen.
1.3. Anzahl zu berücksichtigender Mitarbeiter
Es ist beabsichtigt, folgende Anzahl an Mitarbeitern im Rathaus B unterzubringen:
Variante 1 - Sanierung ohne Mehrnutzung: 109 (vorher 115/ Wegfall 11
Mitarbeiter/innen Gebäudemanagement; hinzu kommen unter anderem
Mitarbeiter/innen der Abteilung „Sozialhilfe und Wohngeld“, der Abteilung
„Demographie und Senioren“, Integrationslotsen und der Abteilung „Frühe Hilfen,
Familienzentren“)
Variante 2 + 3 - mit Servicecenter/ohne Bücherei: 118 (vorher 122/ Wegfall 11
Mitarbeiter/innen Gebäudemanagement; neben dem oben bei Variante 1
beschriebenen Mehrbedarf wurden unter anderem die Politessen vollständig
berücksichtigt und zusätzlich 2 neuen Politessen)
Variante 3 A – Auf diese Darstellung wird verzichtet, da dies eine weitere
Ausgestaltungsvariante eines Neubaus entsprechend Variante 3 ist. Diese Variante
3 A wurde in der Einwohnerversammlung nur als eine mögliche
Ausgestaltungsvariante angesprochen, aber nicht diskutiert.
Seite - 4 –
Drucksache 537/2015
1.4. mögliche Unterbringung von Mitarbeitern/innen
1.4.1. Variante 1
Bei Variante 1 können in einem sanierten Rathaus B theoretisch 103 Mitarbeiter/innen
untergebracht werden. Ursprünglich wurde von einer Anzahl von 102 Mitarbeiter/innen
ausgegangen. Aufgrund der im Sommer 2015 durchgeführten Umzüge wird das Büro in
der Rathausgalerie zusätzlich genutzt, daher kann 1 Mitarbeiter/in mehr untergebracht
werden.
Bei einer Gegenüberstellung der unterzubringenden Mitarbeiteranzahl aus Ziffer 1.2. von
109 Mitarbeitern, können in dieser Variante 6 Mitarbeiter/innen (vorher 13) nicht
untergebracht werden.
1.4.2. Varianten 2 und 3
Bei den Varianten 2 und 3 bleiben einige Büros im denkmalgeschützten Teil des
Rathauses B bestehen. Aufgrund verschiedener Gestaltungsvorschläge zwischen den
Varianten 2 und 3 in der „Studie Rathaus B“ bleibt eine unterschiedliche Anzahl an Büros
erhalten.
Bei Gegenüberstellung einer theoretisch möglichen Unterbringung von Mitarbeitern in
diesen bestehend bleibenden Büros ergeben sich folgende Berechnungen:
Variante
Mitarbeiteranzahl
aus Ziffer 1.2.
abzüglich
"theoretisch
maximale"
Bürobelegung im
denkmalgeschützten
Altbauteil
118
-59 (vorher 56*)
Verbleibende
Mitarbeiter, die im
„neuen“ Anbauteil
untergebracht
werden müssen
Variante 2 mit
59
Servicecenter/ohne
Bücherei
Variante 3 mit
118
-54 (vorher 52*)
64
Servicecenter/mit
Bücherei
*Gegenüber den vorherigen Berechnungen und Vorlagen verändert sich die Zahl der
„theoretisch maximalen“ Bürobelegung durch 2 zusätzliche Politessen und die Nutzung
des Büros in der Rathausgalerie (nur bei Variante 2).
1.5. Nutzflächen Neu-/Umbau
Die Berechnung der benötigen Nutzflächen (NF) je Variante wurde entsprechend der
vorherigen Vorlagen-Nr. aktualisiert. Es ergibt sich folgende Berechnung (hier ohne
Variante 1):
Nutzfläche (NF)
für
Keller
-denkmalgegeschützter
Altbau
-Neubauteil
Variante 2 – mit Variante 3 - mit
Servicecenter/ Servicecenter/
ohne Bücherei
mit Bücherei
201,41 m²
228,23 m²
Bemerkung
Die Keller sind vollständig mit Akten,
Fundsachen und Bedarf an
201,41 m² Hygieneartikeln belegt und werden
194,9 m² weiter benötigt.
Seite - 5 –
Drucksache 537/2015
Nutzfläche (NF)
für
Bürofläche
denkmalgeschützter Altbau
Servicecenter
Variante 2 – mit Variante 3 - mit
Servicecenter/ Servicecenter/
ohne Bücherei
mit Bücherei
728,34 m²
270 m²
Bücherei
Putzräume
0 m²
12 m²
Kopierräume
Teeküchen
12 m²
32 m²
Ausstellungsraum/
Rathausgalerie
Sanitärräume
Besprechungsräume
Mobiliar Lager
Trauzimmer
0 m²
77,2 m²
0 m²
0 m²
0 m²
NF Mitarbeiter
718,62 m²
zuzüglich
Verkehrsflächen
(VF)
143,72 m²
Bemerkung
Im denkmalgeschützten Gebäudeteil
bestehen bleibende Büros. Diese
530,61 m² Fläche wird hier ausgewiesen.
Mindestfläche Servicecenter = 250
m² zuzüglich 20 m² Aufenthaltsraum
270 m² Mitarbeiterinnen Servicecenter
Auf Basis der "Handreichung zu Bau
und Ausstattung Öffentlicher
Bibliotheken" wurde eine
Berechnung der notwendigen
1.008,73 m² Flächen vorgenommen.
12 m² Je Etage ist ein Raum für
Putzwagen und Kopierer notwendig.
Aus brandschutztechnischen
Gründen ist eine Aufstellung in
12 m² Fluren nicht möglich.
32 m² 1 „Teeküche“ je Etage (jeweils 8 m²)
Es wurde eine Fläche entsprechend
der Rathausgalerie berücksichtigt.
Bei Variante 2 ist die Fläche für
einen Ausstellungsraum bereits in
der "Bürofläche Denkmalteil"
98,44 m² berücksichtigt.
Bediensteten-WC´s und 1
Behinderten-WC (EG = 10 m²).
Gemäß ASR A4.1 beträgt die
notwendige Fläche je WC
mindestens 8,4 m² (4 Etagen x 2
77,2 m² (Damen + Herren)).
Nur bei der Varianten 3 werden
40 m² Besprechungs- und Lagerräume im
30 m² Rathaus B berücksichtigt.
Ist nur bei der Variante 3 zusätzlich
zu berücksichtigen, da hier der
Umbau des kompletten Erdgeschoss
vorgeschlagen wird. Bei Variante 2
ist es in den bestehend bleibenden
60 m² Büros enthalten.
Die noch unterzubringenden
Mitarbeiter aus Ziffer 1.3.2. werden
mit der Mindestnutzfläche 12,18 m²
779,52 m² gemäß ASR A1.2 multipliziert.
Bei allen "Neubauten" des
Anbauteiles in den Varianten 2 + 3
wird der Anbau neu aufgebaut. In
der Studie sind hier nur
Verkehrsflächen für die
155,90 m² Treppenhäuser enthalten. In der
Seite - 6 –
Drucksache 537/2015
Nutzfläche (NF)
für
Summe
Raumbedarf
abzüglich
NF Studie
verbleibende NF
Variante 2 – mit Variante 3 - mit
Servicecenter/ Servicecenter/
ohne Bücherei
mit Bücherei
2.423,52 m²
./.2.376,52 m²
47,12 m²
Bemerkung
Fläche für Büros müssen
Verkehrsflächen (VF) für Flure
erfasst werden. Dies erfolgt in
Anlehnung der Verhältnisse
Nutzfläche/Verkehrsfläche aus der
Studie von 80 % NF zu 20 % VF.
Diese Verkehrsfläche steht nicht als
Nutzfläche zur Verfügung und ist von
der Nutzfläche der Etagen 1 - 4
abzuziehen. Dies erfolgt zur
Darstellung als 20%iger-Aufschlag
auf die "NF 12,18 x verbleibende
Mitarbeiteranzahl". Im EG erfolgt
kein Abzug, da hier das
Servicecenter/Bücherei eingerichtet
werden sollen.
3.502,71 m² Benötigte Mindestnutzfläche
./.3.714,68 m² Nutzfläche aus Studie entnommen
Variante 2: Fehlbedarf von 47,12 m²
./. 211,97 m² Variante 3: Freie NF von 211,97 m²
1.6. Feststellung
Aus dieser theoretischen Planung und der daraus berechneten Werte ist fest zu stellen:
Bei Variante 1 können 6 Mitarbeiter/innen nicht untergebracht werden (siehe Ziffer
1.3.1.). Es ist zu dem kein Servicecenter bedacht. Es ist nur die bestehende
Bürgerberatung berücksichtigt.
Bei Variante 2 wurde ein Servicecenter im Rathaus B bedacht. Es wurden hier nur
die Minimalwerte der Raumgrößen berücksichtigt. Bereits unter diesen Aspekten
besteht ein nicht-gedeckter Raumbedarf von 47,12 m².
Bei Variante 3 wurde die Einrichtung eines Servicecenters und die Unterbringung
der Bücherei im Rathaus B berücksichtigt. Diese Bauweise würde eine PufferNutzfläche von 211,97 m² über dem errechneten Bedarf an Nutzfläche ergeben.
Hinweis: Detaillierte Werte sind nur mit einer konkreten Gebäudeplanung zu
ermitteln. Erst dann ist eine Erfassung von konstruktionsbedingten notwendigen
Flächen (z.B. Mauerwerk, Zwischenwände) möglich, die noch nicht im neuen
Anbauteil berücksichtigt sind. In diesem Stadium kann nicht ermittelt werden, in
welchem Umfang Sachbearbeiter/innen mit Publikum (Beispiel Abteilung Sozialhilfe
und Wohngeld), Fachbereichsleiter/innen und Abteilungsleiter/innen einen höheren
Nutzflächenbedarf haben, damit unter anderem ein zusätzlicher Tisch und Stühle
für Gespräche in kleinerer Runde aufgestellt werden können. Die Größe des
Servicecenter ist pauschal festgelegt worden. Je nach Ausstattungsgestaltung und
Aufgabenzuweisung des Servicecenters könnte ein höherer oder geringerere
Flächenbedarf notwendig werden. Nur mit einer konkreten Gebäudeplanung ist eine
detaillierte Festlegung des notwendigen Raumbedarfes möglich. Unter anderem
können sich durch abgerundete Formen eines möglichen Gebäudes, durch statisch
Drucksache 537/2015
Seite - 7 –
bedingte Maßnahmen und die eventuelle Planung von größeren Büroeinheiten viele
Faktoren verändern, die nicht im Einklang mit dieser theoretischen Berechnung
stehen. Bereits für das Jahr 2015 waren gravierende Änderungen im Bereich des
Arbeitsschutzes angekündigt, die weitergehende Änderungen der Flächen erfordern
könnten. Diese Änderungen sind vorerst vom Gesetzgeber gestoppt worden.
1.7. Festlegung Nutzfläche Bücherei
In der Einwohnerversammlung am 02.09.2015 wurde die Frage gestellt, wie die Zukunft
der städtischen Bücherei eingeschätzt wird. Ausgehend davon, dass weniger gedruckte
Medien gelesen werden, verwunderte die Aussage, dass der für die Bücherei
berücksichtigte Raumbedarf eher als zu knapp bemessen eingeschätzt wird.
Der Jugend- und Erwachsenenbereich der städtischen Bücherei inklusive Büroräume ist
derzeit räumlich getrennt auf insgesamt 539,39 m² völlig unzureichend untergebracht. Die
seit 1971 angemieteten Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen
erforderlichen Standards für Büchereien. Die im derzeitigen Planungsstadium ermittelte
notwendige Nutzfläche der Bücherei wurde auf Basis der "Handreichung zu Bau und
Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken" aus 2012 berechnet. Daraus ergibt sich eine
benötigte Fläche von 1.008,73 m².
Ob diese Größe für eine Bücherei auch in Zukunft ausreichend, zu klein oder zu groß ist,
ist aktuell nicht generell zu bestimmen. Hier sind unter anderem folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
Wie entwickeln sich digitale Medien?
Wird sich die Ausleihe digitaler Medien ausweiten? Wie sieht es mit Online-Ausleihe
aus?
Ist ein Rückgang der Printmedien zu erwarten?
Möchte die Stadt Brühl ihre Bücherei mehr auf digitale Medien oder Printmedien
ausrichten?
Wie entwickelt sich die Ausleihe der Printmedien?
Sollen und werden die Nutzer/innen der Bücherei mehr digitale Medien oder
Printmedien nachfragen?
Diese Aspekte und weitere Fragen können hier nicht abschließend geklärt werden.
1.8. Nutzfläche Servicecenter
In der Einwohnerversammlung wurde ebenfalls nachgefragt, warum der Raumbedarf bei
Einrichtung eines Servicecenters steigt. Die Bürgerberatung inklusive dazugehörender
Büroräume und Aufenthaltsraum ist derzeit mit insgesamt 210,80 m² ausgestattet. Dabei
hat aus datenschutzrechtlichen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Schaltern Platz,
um den notwendigen Abstand und damit die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller zu
wahren. Dies führt in der Bürgerberatung immer wieder zu längeren Wartezeiten. Die
Erweiterung des Raumangebots hätte eine schnellere Abwicklung des Publikumsverkehrs
zur Folge, da mehrere Personen gleichzeitig bedient werden könnten. Darüber hinaus
wurde bei der Ermittlung des Raumbedarfs in Höhe von 270,00 m² bereits die Möglichkeit
berücksichtigt, die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerke zu integrieren, um den
Weg in die Engeldorfer Straße zu ersparen. Verschiedene Anliegen könnten so in nur
einem Behördengang erledigt werden.
Seite - 8 –
Drucksache 537/2015
1.9. Reserveflächen
Als Reserve für die Zukunft wurden jeweils 5 Arbeitsplätze für zusätzliche
Mitarbeiter/innen und 8 Arbeitsplätze für Auszubildende berücksichtigt. Ob dies eine
ausreichende Anzahl für die Sicherung des Raumbedarfs in den nächsten 20 Jahren und
mehr darstellt, kann nur schwer eingeschätzt werden. Dies hängt vielfach von der
zukünftigen Entwicklung des Aufgabenspektrums der Stadt Brühl ab, was nicht
vorhersehbar ist.
Der Abbau von Bürokratie ist trotz aller Änderungen durch Bundes- und
Landesgesetze nur bedingt erfolgt.
Der Zuwachs von Personal, unter anderem bedingt durch die aktuelle Situation der
Flüchtlingszuströme, ist nicht konkret kalkulierbar.
Trotz Einsatz digitaler Medien steigt der Aktenbedarf stetig. Eine Reduzierung der
notwendigen
Flächen
für
Akten
kann
auch
mit
modernen
Dokumentenmanagementsystemen als fraglich betrachtet werden. Seit über 20
Jahren wird eine Reduzierung des Aktenbestandes prognostiziert, der bis heute
nicht erfolgt ist.
2. Finanzdaten zu Variante 3
Die Finanzdaten für einen Neubau in der Variante 3 werden zur Verdeutlichung nochmals
dargestellt. Diese Darstellung hat die Prämisse, dass Anfang 2017 mit einem Bau oder
einer Sanierung begonnen und Ende 2018 der Bau oder die Sanierung abgeschlossen
sein werden. Ein vorzeitiger Beginn bzw. ein früheres Ende der Arbeiten dürften keine
gravierenden Auswirkungen auf den Finanzbedarf haben.
Haushaltsjahr
Kostenposition
Planung/Architektenwettbewerb
Baukosten
Räumung Rathaus B
/Zwischennutzung…
Abrisskosten Anbau Rathaus B
Einrichtung
(noch nicht im Haushalt
veranschlagt)
SUMME
2016
2017
2018
2019 und
folgende
investiv
500.000 €
2.950.000 € 8.100.000 €
350.000 €
300.000 €
300.000 €
700.000 €
500.000 € 3.600.000 € 9.100.000 €
- €
Haushaltsjahr
Kostenposition
2016
2017
Aufwand/Ertrag (minus)
Sonderabschreibung Rathaus B
750.000 €
Auflösung Sonderposten Anbau
./.104.000 €
Zinsaufwand (siehe Anlage)
20.000 €
Abschreibung Gebäude
Abschreibung bisher Rathaus B
(fällt weg)
2018
130.000 €
2019 und
folgende
315.000 €
151.000 €
./. 43.000 €
Seite - 9 –
Drucksache 537/2015
Haushaltsjahr
Kostenposition
Abschreibung Einrichtung
Betriebskosten neu
Betriebskosten alt Bücherei
(fällt weg)
Miete Bücherei (fällt weg)
Betriebskosten Rathaus B alt
(fällt weg)
Miete und Pachterträge
(Servicecenter)
Verringerung Personalkosten
SUMME
2016
2017
2018
2019 und
folgende
34.000 €
139.000 €
./. 38.000 €
./. 42.000 €
./. 108.000 €
- €
666.000 €
130.000 €
./. 36.000 €
./. 140.000 €
232.000 €