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Vorlage (Raumbedarf Rathaus B Aktualisierung Daten nach Einwohnerversammlung am 02.09.2015 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
288 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Gast 10 60 15 23.11.2015 537/2015 Betreff Raumbedarf Rathaus B Aktualisierung Daten nach Einwohnerversammlung am 02.09.2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle FB 25 Rampe Erken Hilger RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Einwohnerversammlung am 02.09.2015 wurde der Raumbedarf der Stadtverwaltung - unter Berücksichtigung der 3 Varianten aus der Machbarkeits-Studie über einen möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B - ausführlich erläutert. In dieser Vorlage wird nun eine Aktualisierung des Raumbedarfs sowie eine Fortschreibung der Finanzdaten vorgenommen. Gleichzeitig wird zu den in der Einwohnerversammlung aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen. 1. Raumbedarf 1.1. Vorbemerkung In den Sitzungen des Hauptausschusses am 19.01.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 14/2015) und am 23.02.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 50/2015) wurde der Raumbedarf für die Stadtverwaltung in einem möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B dargestellt. Dieser Raumbedarf wurde nun - unter Berücksichtigung, dass mit der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Gebäudemanagement“ in den bisherigen Räumlichkeiten bei den Stadtwerken verbleiben und der Entwicklung des Personalbestandes in der Verwaltung im Jahr 2015 - aktualisiert. Zur Ermittlung der Mitarbeiteranzahl wurden die jeweiligen Dienststellen (ohne Gebäudemanagement) berücksichtigt, die je nach Variante im Rathaus B untergebracht werden sollen. Die Mitarbeiteranzahl der Bücherei ist als Zahl an keiner Stelle aufgeführt, Drucksache 537/2015 Seite - 2 – da sie in der Nutzfläche für die Bücherei berücksichtigt wird und nicht zusätzlich verteilt werden muss. Hinweis: Diese Berechnungen und Planungen basieren auf theoretischen Überlegungen unter Berücksichtigung der Aussagen der Studie zum Rathaus B. Die Gegebenheiten der einzelnen Varianten der Studie sind in den vorherigen Vorlagen erläutert. Dies betrifft unter anderem bei Variante 1 den Wegfall von voraussichtlich 3 Büros je Etage (insgesamt 12 Büros) durch den brandschutztechnischen und barrierefreien Umbau gemäß Entwurf aus der „Studie Rathaus B“ und die Aussage, dass nicht detailliert festgelegt werden konnte, welche Dienststellen einen größeren Raumbedarf je Büro wegen Publikum haben. Erst durch eine tatsächliche Planung, unter Berücksichtigung der Anforderungen je Dienststelle, kann detailliert und konkret ein Raumbedarf festgestellt werden. Unter anderem erfolgten die Berechnungen von Verkehrsflächen nach Prozenten und die Flächen für Sanitärräume nach den gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese Flächen können sich je nach tatsächlicher Bauausführung verändern. 1.2. Fragen und Anregungen aus der Einwohnerversammlung am 02.09.2015 Ein Themenkomplex behandelte die Fragestellungen, wie sich unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Aufgaben und Aufgabenwahrnehmung einer städtischen Verwaltung haben wird. Die grundsätzlichen Aussagen zur demographischen Entwicklung sollen hier nicht weiter erläutert werden. Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft zunehmend älter wird und die sich daraus ergebenden Veränderungen werden an vielen Stellen diskutiert und daher als bekannt vorausgesetzt. Natürlich wird diese Entwicklung Einfluss nehmen auf die zukünftigen Aufgaben einer Stadtverwaltung, z.B. in Hinblick auf die weitere Schaffung von Beratungsangeboten für ältere Menschen sowie zu den Themenbereichen „Pflege“ und „Demenz“. Exemplarisch sei ferner der prognostizierte Anstieg der Altersarmut genannt. Mehr Rentner und Rentnerinnen bei sinkenden Durchschnittsrenten werden die bereits seit Jahren zu beobachtende Zunahme von Grundsicherungsbeziehern nach dem SGB XII und Wohngeldbeziehern fördern. Ob dies perspektivisch zu mehr Personalbedarf in der Abteilung „Sozialhilfe und Wohngeld“ führen wird, hängt z.B. davon ab, ob der Gesetzgeber hier reagiert und die immer wieder diskutierte bedarfsabhängige Grundrente einführt. Mit einer solchen Lösung würde der Personalbedarf voraussichtlich sinken, ausgehend davon, dass diese Leistung von den Rententrägern ausgezahlt würde. Die aktuelle Situation um den Flüchtlingszuzug zeigt auf, wie sehr eine städtische Verwaltung auch von äußeren Gegebenheiten abhängig ist, die sie selbst nicht beeinflussen kann. Um dieser sicherlich außergewöhnlichen Situation Herr zu werden, ist mit einer, teilweise befristeten, Personalaufstockung um mehrere Beschäftigten zu rechnen, für die zusätzlicher Büroraum benötigt wird. Mit der Einführung des SGB II haben wir vor 10 Jahren erlebt, dass eine Aufgabe auf eine andere, neu geschaffene Behörde verlagert wurde und städtisches Personal in das „Jobcenter Rhein-Erft“ abgeordnet wurde. Zwischenzeitlich sind jedoch alle Kollegen und Kolleginnen wieder in die Kernverwaltung zurückgekehrt. Andererseits kann niemand voraussagen, ob es nicht zukünftig neue gesetzliche Leistungen geben wird, die den Kommunen zur Ausführung übertragen werden. Bei den ersten Überlegungen zur Einführung des Elterngeldes wurde dies erörtert. Ebenso denkbar ist, dass Aufgaben, die Drucksache 537/2015 Seite - 3 – bislang an anderer Stelle erledigt werden, auf die Stadtverwaltung übertragen werden. Dies könnte z.B. das bisher bei der Kreisverwaltung angegliederte Ausländeramt sein. Sowohl im Sozial- als auch im Jugendhilfebereich ist mit der Verfolgung des Zieles „ambulant vor stationär“ ein Mehrbedarf an Personal verbunden, da so Aufgaben von den überörtlichen Trägern auf die örtlichen Träger übertragen werden. Während die Stadtverwaltung bei den vorgenannten Aspekten eher abhängig ist von äußeren Entwicklungen, kann sie mit den Themen „Interkommunale Zusammenarbeit“, „Tele-/Heimarbeit“ und „Jobsharing“ den notwendigen Bürobedarf selbst beeinflussen. Die Frage nach weiteren Arbeitsfeldern für eine „Interkommunale Zusammenarbeit“ wird unter den Kommunen auf Kreisebene regelmäßig erörtert. Derzeit verstärkt in den Fokus gekommen ist die Nachfrage nach „Tele/Heimarbeitsplätzen“. Unabhängig davon, dass hierzu in enger Kooperation mit dem städtischen Personalrat eine Dienstanweisung auszuarbeiten ist, müssen die hierfür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, insbesondere was die Nutzung vorhandener Software von außerhalb des Rathauses betrifft. Ob die Schaffung solcher Angebote jedoch nennenswerten Einfluss auf den zukünftigen Bedarf an Büroflächen haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Einrichtung ausschließlicher Heimarbeitsplätze erscheint im Aufgabenportfolio einer Stadtverwaltung eher unwahrscheinlich. „Jobsharing“ wird innerhalb der Stadtverwaltung bereits erfolgreich praktiziert. Nur in wenigen Einzelfällen ist es jedoch bisher gelungen, die arbeitszeitlichen Interessen zweier MitarbeiterInnen so zusammen zu bekommen, dass tatsächlich nur ein Arbeitsplatz gemeinsam genutzt wird. Durch zahlreiche MitarbeiterInnen, die in Teilzeit tätig sind, stehen nachmittags Büroflächen in größerem Umfang frei. Zusammenfassend ist eine gesicherte Prognose über den Personalbedarf der Stadtverwaltung mit Blick auf eine längere Zukunft nicht möglich, da zu viele Faktoren, die von der Stadt Brühl nicht gesteuert werden können, Einfluss hierauf nehmen. Die oben genannten Punkte sind nicht abschließend. Tendenziell ist trotz aller Überlegungen zu „papierlosem Büro“, Einführung von Dokumentenmanagementsystemen, Jobsharing, Tele/Heimarbeit usw. eher von steigendem Bürobedarf in der Zukunft auszugehen. 1.3. Anzahl zu berücksichtigender Mitarbeiter Es ist beabsichtigt, folgende Anzahl an Mitarbeitern im Rathaus B unterzubringen:  Variante 1 - Sanierung ohne Mehrnutzung: 109 (vorher 115/ Wegfall 11 Mitarbeiter/innen Gebäudemanagement; hinzu kommen unter anderem Mitarbeiter/innen der Abteilung „Sozialhilfe und Wohngeld“, der Abteilung „Demographie und Senioren“, Integrationslotsen und der Abteilung „Frühe Hilfen, Familienzentren“)  Variante 2 + 3 - mit Servicecenter/ohne Bücherei: 118 (vorher 122/ Wegfall 11 Mitarbeiter/innen Gebäudemanagement; neben dem oben bei Variante 1 beschriebenen Mehrbedarf wurden unter anderem die Politessen vollständig berücksichtigt und zusätzlich 2 neuen Politessen)  Variante 3 A – Auf diese Darstellung wird verzichtet, da dies eine weitere Ausgestaltungsvariante eines Neubaus entsprechend Variante 3 ist. Diese Variante 3 A wurde in der Einwohnerversammlung nur als eine mögliche Ausgestaltungsvariante angesprochen, aber nicht diskutiert. Seite - 4 – Drucksache 537/2015 1.4. mögliche Unterbringung von Mitarbeitern/innen 1.4.1. Variante 1 Bei Variante 1 können in einem sanierten Rathaus B theoretisch 103 Mitarbeiter/innen untergebracht werden. Ursprünglich wurde von einer Anzahl von 102 Mitarbeiter/innen ausgegangen. Aufgrund der im Sommer 2015 durchgeführten Umzüge wird das Büro in der Rathausgalerie zusätzlich genutzt, daher kann 1 Mitarbeiter/in mehr untergebracht werden. Bei einer Gegenüberstellung der unterzubringenden Mitarbeiteranzahl aus Ziffer 1.2. von 109 Mitarbeitern, können in dieser Variante 6 Mitarbeiter/innen (vorher 13) nicht untergebracht werden. 1.4.2. Varianten 2 und 3 Bei den Varianten 2 und 3 bleiben einige Büros im denkmalgeschützten Teil des Rathauses B bestehen. Aufgrund verschiedener Gestaltungsvorschläge zwischen den Varianten 2 und 3 in der „Studie Rathaus B“ bleibt eine unterschiedliche Anzahl an Büros erhalten. Bei Gegenüberstellung einer theoretisch möglichen Unterbringung von Mitarbeitern in diesen bestehend bleibenden Büros ergeben sich folgende Berechnungen: Variante Mitarbeiteranzahl aus Ziffer 1.2. abzüglich "theoretisch maximale" Bürobelegung im denkmalgeschützten Altbauteil 118 -59 (vorher 56*) Verbleibende Mitarbeiter, die im „neuen“ Anbauteil untergebracht werden müssen Variante 2 mit 59 Servicecenter/ohne Bücherei Variante 3 mit 118 -54 (vorher 52*) 64 Servicecenter/mit Bücherei *Gegenüber den vorherigen Berechnungen und Vorlagen verändert sich die Zahl der „theoretisch maximalen“ Bürobelegung durch 2 zusätzliche Politessen und die Nutzung des Büros in der Rathausgalerie (nur bei Variante 2). 1.5. Nutzflächen Neu-/Umbau Die Berechnung der benötigen Nutzflächen (NF) je Variante wurde entsprechend der vorherigen Vorlagen-Nr. aktualisiert. Es ergibt sich folgende Berechnung (hier ohne Variante 1): Nutzfläche (NF) für Keller -denkmalgegeschützter Altbau -Neubauteil Variante 2 – mit Variante 3 - mit Servicecenter/ Servicecenter/ ohne Bücherei mit Bücherei 201,41 m² 228,23 m² Bemerkung Die Keller sind vollständig mit Akten, Fundsachen und Bedarf an 201,41 m² Hygieneartikeln belegt und werden 194,9 m² weiter benötigt. Seite - 5 – Drucksache 537/2015 Nutzfläche (NF) für Bürofläche denkmalgeschützter Altbau Servicecenter Variante 2 – mit Variante 3 - mit Servicecenter/ Servicecenter/ ohne Bücherei mit Bücherei 728,34 m² 270 m² Bücherei Putzräume 0 m² 12 m² Kopierräume Teeküchen 12 m² 32 m² Ausstellungsraum/ Rathausgalerie Sanitärräume Besprechungsräume Mobiliar Lager Trauzimmer 0 m² 77,2 m² 0 m² 0 m² 0 m² NF Mitarbeiter 718,62 m² zuzüglich Verkehrsflächen (VF) 143,72 m² Bemerkung Im denkmalgeschützten Gebäudeteil bestehen bleibende Büros. Diese 530,61 m² Fläche wird hier ausgewiesen. Mindestfläche Servicecenter = 250 m² zuzüglich 20 m² Aufenthaltsraum 270 m² Mitarbeiterinnen Servicecenter Auf Basis der "Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken" wurde eine Berechnung der notwendigen 1.008,73 m² Flächen vorgenommen. 12 m² Je Etage ist ein Raum für Putzwagen und Kopierer notwendig. Aus brandschutztechnischen Gründen ist eine Aufstellung in 12 m² Fluren nicht möglich. 32 m² 1 „Teeküche“ je Etage (jeweils 8 m²) Es wurde eine Fläche entsprechend der Rathausgalerie berücksichtigt. Bei Variante 2 ist die Fläche für einen Ausstellungsraum bereits in der "Bürofläche Denkmalteil" 98,44 m² berücksichtigt. Bediensteten-WC´s und 1 Behinderten-WC (EG = 10 m²). Gemäß ASR A4.1 beträgt die notwendige Fläche je WC mindestens 8,4 m² (4 Etagen x 2 77,2 m² (Damen + Herren)). Nur bei der Varianten 3 werden 40 m² Besprechungs- und Lagerräume im 30 m² Rathaus B berücksichtigt. Ist nur bei der Variante 3 zusätzlich zu berücksichtigen, da hier der Umbau des kompletten Erdgeschoss vorgeschlagen wird. Bei Variante 2 ist es in den bestehend bleibenden 60 m² Büros enthalten. Die noch unterzubringenden Mitarbeiter aus Ziffer 1.3.2. werden mit der Mindestnutzfläche 12,18 m² 779,52 m² gemäß ASR A1.2 multipliziert. Bei allen "Neubauten" des Anbauteiles in den Varianten 2 + 3 wird der Anbau neu aufgebaut. In der Studie sind hier nur Verkehrsflächen für die 155,90 m² Treppenhäuser enthalten. In der Seite - 6 – Drucksache 537/2015 Nutzfläche (NF) für Summe Raumbedarf abzüglich NF Studie verbleibende NF Variante 2 – mit Variante 3 - mit Servicecenter/ Servicecenter/ ohne Bücherei mit Bücherei 2.423,52 m² ./.2.376,52 m² 47,12 m² Bemerkung Fläche für Büros müssen Verkehrsflächen (VF) für Flure erfasst werden. Dies erfolgt in Anlehnung der Verhältnisse Nutzfläche/Verkehrsfläche aus der Studie von 80 % NF zu 20 % VF. Diese Verkehrsfläche steht nicht als Nutzfläche zur Verfügung und ist von der Nutzfläche der Etagen 1 - 4 abzuziehen. Dies erfolgt zur Darstellung als 20%iger-Aufschlag auf die "NF 12,18 x verbleibende Mitarbeiteranzahl". Im EG erfolgt kein Abzug, da hier das Servicecenter/Bücherei eingerichtet werden sollen. 3.502,71 m² Benötigte Mindestnutzfläche ./.3.714,68 m² Nutzfläche aus Studie entnommen Variante 2: Fehlbedarf von 47,12 m² ./. 211,97 m² Variante 3: Freie NF von 211,97 m² 1.6. Feststellung Aus dieser theoretischen Planung und der daraus berechneten Werte ist fest zu stellen:  Bei Variante 1 können 6 Mitarbeiter/innen nicht untergebracht werden (siehe Ziffer 1.3.1.). Es ist zu dem kein Servicecenter bedacht. Es ist nur die bestehende Bürgerberatung berücksichtigt.  Bei Variante 2 wurde ein Servicecenter im Rathaus B bedacht. Es wurden hier nur die Minimalwerte der Raumgrößen berücksichtigt. Bereits unter diesen Aspekten besteht ein nicht-gedeckter Raumbedarf von 47,12 m².  Bei Variante 3 wurde die Einrichtung eines Servicecenters und die Unterbringung der Bücherei im Rathaus B berücksichtigt. Diese Bauweise würde eine PufferNutzfläche von 211,97 m² über dem errechneten Bedarf an Nutzfläche ergeben.  Hinweis: Detaillierte Werte sind nur mit einer konkreten Gebäudeplanung zu ermitteln. Erst dann ist eine Erfassung von konstruktionsbedingten notwendigen Flächen (z.B. Mauerwerk, Zwischenwände) möglich, die noch nicht im neuen Anbauteil berücksichtigt sind. In diesem Stadium kann nicht ermittelt werden, in welchem Umfang Sachbearbeiter/innen mit Publikum (Beispiel Abteilung Sozialhilfe und Wohngeld), Fachbereichsleiter/innen und Abteilungsleiter/innen einen höheren Nutzflächenbedarf haben, damit unter anderem ein zusätzlicher Tisch und Stühle für Gespräche in kleinerer Runde aufgestellt werden können. Die Größe des Servicecenter ist pauschal festgelegt worden. Je nach Ausstattungsgestaltung und Aufgabenzuweisung des Servicecenters könnte ein höherer oder geringerere Flächenbedarf notwendig werden. Nur mit einer konkreten Gebäudeplanung ist eine detaillierte Festlegung des notwendigen Raumbedarfes möglich. Unter anderem können sich durch abgerundete Formen eines möglichen Gebäudes, durch statisch Drucksache 537/2015 Seite - 7 – bedingte Maßnahmen und die eventuelle Planung von größeren Büroeinheiten viele Faktoren verändern, die nicht im Einklang mit dieser theoretischen Berechnung stehen. Bereits für das Jahr 2015 waren gravierende Änderungen im Bereich des Arbeitsschutzes angekündigt, die weitergehende Änderungen der Flächen erfordern könnten. Diese Änderungen sind vorerst vom Gesetzgeber gestoppt worden. 1.7. Festlegung Nutzfläche Bücherei In der Einwohnerversammlung am 02.09.2015 wurde die Frage gestellt, wie die Zukunft der städtischen Bücherei eingeschätzt wird. Ausgehend davon, dass weniger gedruckte Medien gelesen werden, verwunderte die Aussage, dass der für die Bücherei berücksichtigte Raumbedarf eher als zu knapp bemessen eingeschätzt wird. Der Jugend- und Erwachsenenbereich der städtischen Bücherei inklusive Büroräume ist derzeit räumlich getrennt auf insgesamt 539,39 m² völlig unzureichend untergebracht. Die seit 1971 angemieteten Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen erforderlichen Standards für Büchereien. Die im derzeitigen Planungsstadium ermittelte notwendige Nutzfläche der Bücherei wurde auf Basis der "Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken" aus 2012 berechnet. Daraus ergibt sich eine benötigte Fläche von 1.008,73 m². Ob diese Größe für eine Bücherei auch in Zukunft ausreichend, zu klein oder zu groß ist, ist aktuell nicht generell zu bestimmen. Hier sind unter anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen:  Wie entwickeln sich digitale Medien?  Wird sich die Ausleihe digitaler Medien ausweiten? Wie sieht es mit Online-Ausleihe aus?  Ist ein Rückgang der Printmedien zu erwarten?  Möchte die Stadt Brühl ihre Bücherei mehr auf digitale Medien oder Printmedien ausrichten?  Wie entwickelt sich die Ausleihe der Printmedien?  Sollen und werden die Nutzer/innen der Bücherei mehr digitale Medien oder Printmedien nachfragen? Diese Aspekte und weitere Fragen können hier nicht abschließend geklärt werden. 1.8. Nutzfläche Servicecenter In der Einwohnerversammlung wurde ebenfalls nachgefragt, warum der Raumbedarf bei Einrichtung eines Servicecenters steigt. Die Bürgerberatung inklusive dazugehörender Büroräume und Aufenthaltsraum ist derzeit mit insgesamt 210,80 m² ausgestattet. Dabei hat aus datenschutzrechtlichen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Schaltern Platz, um den notwendigen Abstand und damit die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller zu wahren. Dies führt in der Bürgerberatung immer wieder zu längeren Wartezeiten. Die Erweiterung des Raumangebots hätte eine schnellere Abwicklung des Publikumsverkehrs zur Folge, da mehrere Personen gleichzeitig bedient werden könnten. Darüber hinaus wurde bei der Ermittlung des Raumbedarfs in Höhe von 270,00 m² bereits die Möglichkeit berücksichtigt, die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerke zu integrieren, um den Weg in die Engeldorfer Straße zu ersparen. Verschiedene Anliegen könnten so in nur einem Behördengang erledigt werden. Seite - 8 – Drucksache 537/2015 1.9. Reserveflächen Als Reserve für die Zukunft wurden jeweils 5 Arbeitsplätze für zusätzliche Mitarbeiter/innen und 8 Arbeitsplätze für Auszubildende berücksichtigt. Ob dies eine ausreichende Anzahl für die Sicherung des Raumbedarfs in den nächsten 20 Jahren und mehr darstellt, kann nur schwer eingeschätzt werden. Dies hängt vielfach von der zukünftigen Entwicklung des Aufgabenspektrums der Stadt Brühl ab, was nicht vorhersehbar ist.  Der Abbau von Bürokratie ist trotz aller Änderungen durch Bundes- und Landesgesetze nur bedingt erfolgt.  Der Zuwachs von Personal, unter anderem bedingt durch die aktuelle Situation der Flüchtlingszuströme, ist nicht konkret kalkulierbar.  Trotz Einsatz digitaler Medien steigt der Aktenbedarf stetig. Eine Reduzierung der notwendigen Flächen für Akten kann auch mit modernen Dokumentenmanagementsystemen als fraglich betrachtet werden. Seit über 20 Jahren wird eine Reduzierung des Aktenbestandes prognostiziert, der bis heute nicht erfolgt ist. 2. Finanzdaten zu Variante 3 Die Finanzdaten für einen Neubau in der Variante 3 werden zur Verdeutlichung nochmals dargestellt. Diese Darstellung hat die Prämisse, dass Anfang 2017 mit einem Bau oder einer Sanierung begonnen und Ende 2018 der Bau oder die Sanierung abgeschlossen sein werden. Ein vorzeitiger Beginn bzw. ein früheres Ende der Arbeiten dürften keine gravierenden Auswirkungen auf den Finanzbedarf haben. Haushaltsjahr Kostenposition Planung/Architektenwettbewerb Baukosten Räumung Rathaus B /Zwischennutzung… Abrisskosten Anbau Rathaus B Einrichtung (noch nicht im Haushalt veranschlagt) SUMME 2016 2017 2018 2019 und folgende investiv 500.000 € 2.950.000 € 8.100.000 € 350.000 € 300.000 € 300.000 € 700.000 € 500.000 € 3.600.000 € 9.100.000 € - € Haushaltsjahr Kostenposition 2016 2017 Aufwand/Ertrag (minus) Sonderabschreibung Rathaus B 750.000 € Auflösung Sonderposten Anbau ./.104.000 € Zinsaufwand (siehe Anlage) 20.000 € Abschreibung Gebäude Abschreibung bisher Rathaus B (fällt weg) 2018 130.000 € 2019 und folgende 315.000 € 151.000 € ./. 43.000 € Seite - 9 – Drucksache 537/2015 Haushaltsjahr Kostenposition Abschreibung Einrichtung Betriebskosten neu Betriebskosten alt Bücherei (fällt weg) Miete Bücherei (fällt weg) Betriebskosten Rathaus B alt (fällt weg) Miete und Pachterträge (Servicecenter) Verringerung Personalkosten SUMME 2016 2017 2018 2019 und folgende 34.000 € 139.000 € ./. 38.000 € ./. 42.000 € ./. 108.000 € - € 666.000 € 130.000 € ./. 36.000 € ./. 140.000 € 232.000 €