Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Herr Höhne
TOP
Drs.-Nr.: 619.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
02.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Integriertes Handlungskonzept "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen das
„Integrierte Handlungskonzept (IHK)“ als mögliche planerische Grundlage zu beschließen. Sobald
eine Konkretisierung des Projekts -Naturerlebnisraum Neffelbachaue- erforderlich wird, wird dem
Ausschuss hinsichtlich der tatsächlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen sowie zur dann
erforderlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln eine entsprechende Beschlussvorlage
vorgelegt.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Höhne
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Am 20.06.2017 wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unter TOP 8 seitens der
Verwaltung berichtet, dass die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) als Antragsteller sich
mit einem Integriertem Handlungskonzept (IHK) „Rheinisches Revier-Zukunft gestalten“ um
Aufnahme in das Programm „Grüne Infrastruktur NRW“ und um Fördermittel aus dem
Europäischen Fonds für Rheinische Entwicklung (EFRE) beworben hat.
Geografisch liegt die Innovationsregion Rheinisches Revier nördlich der Eifel im Städtedreieck
zwischen Köln, Aachen und Mönchengladbach und ist durch den ehemaligen Steinkohleabbau
und insbesondere durch den aktiven Braunkohletagebau geprägt. Zur Innovationsregion
Rheinisches Revier gehören die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und
der Rhein-Kreis Neuss sowie die StadtRegion Aachen.
Die Innovationsregion Rheinisches Revier hat sich u. a. das Ziel gesetzt, zu einer Modellregion für
die Energiewende und den Klimaschutz zu werden, auf Basis der in der Region gegebenen
wirtschaftlichen, technologischen und infrastrukturellen Stärken.
Mit Hilfe des Förderprogrammes „Grüne Infrastruktur“ wird in der Region u.a. die Vernetzung von
Freiräumen, die Förderung des Naturerlebens und der Biodiversität angestrebt.
Das Programmgebiet des IHK „Rheinisches Revier – Zukunft gestalten“ umfasst Teile am
östlichen Rand des Kernraums der IRR im weiteren Umfeld der Erft. Die Erft stellt einen
wesentlichen Teil des zukünftigen Gesamtfreiraumsystems dar, und ist daher als Pilotraum und
als sichtbares Zeichen der zukünftigen Freiraumentwicklung und /–vernetzung geeignet.
Das IHR ist von einem Planungsbüro erstellt worden, dass von der IRR finanziert wird.
Die Kolpingstadt Kerpen hat sich mit einem Teilprojekt, -Naturerlebnisraum Neffelbachaueunmittelbar angrenzend an das ISEK Quartier Maastrichter Straße, beteiligt.
Zunächst ist es jedoch zur Prüfung der Unterlagen auf Förderung seitens der Bezirksregierungen
Köln und Düsseldorf bzw. der Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur des NRW-Umweltministeriums
erforderlich, dass der Rat das „Integrierte Handlungskonzept“ beschließt. Die sich für das Konzept
aus dem Projekt ergebenen Maßnahmen und Zielsetzungen sind nach evtl. Förderzusage zu
konkretisieren, die zur Beschlussempfehlung dem Fachausschuss vorgelegt werden.
Das IHK wird im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr durch das Planungsbüro vorgestellt.
Beschlussvorlage 619.17
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