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Beschlussvorlage (Integriertes Handlungskonzept "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Beschlussvorlage (Integriertes Handlungskonzept "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten") Beschlussvorlage (Integriertes Handlungskonzept "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten")

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Herr Höhne TOP Drs.-Nr.: 619.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 02.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Integriertes Handlungskonzept "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen das „Integrierte Handlungskonzept (IHK)“ als mögliche planerische Grundlage zu beschließen. Sobald eine Konkretisierung des Projekts -Naturerlebnisraum Neffelbachaue- erforderlich wird, wird dem Ausschuss hinsichtlich der tatsächlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen sowie zur dann erforderlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Höhne gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Am 20.06.2017 wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unter TOP 8 seitens der Verwaltung berichtet, dass die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) als Antragsteller sich mit einem Integriertem Handlungskonzept (IHK) „Rheinisches Revier-Zukunft gestalten“ um Aufnahme in das Programm „Grüne Infrastruktur NRW“ und um Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Rheinische Entwicklung (EFRE) beworben hat. Geografisch liegt die Innovationsregion Rheinisches Revier nördlich der Eifel im Städtedreieck zwischen Köln, Aachen und Mönchengladbach und ist durch den ehemaligen Steinkohleabbau und insbesondere durch den aktiven Braunkohletagebau geprägt. Zur Innovationsregion Rheinisches Revier gehören die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie die StadtRegion Aachen. Die Innovationsregion Rheinisches Revier hat sich u. a. das Ziel gesetzt, zu einer Modellregion für die Energiewende und den Klimaschutz zu werden, auf Basis der in der Region gegebenen wirtschaftlichen, technologischen und infrastrukturellen Stärken. Mit Hilfe des Förderprogrammes „Grüne Infrastruktur“ wird in der Region u.a. die Vernetzung von Freiräumen, die Förderung des Naturerlebens und der Biodiversität angestrebt. Das Programmgebiet des IHK „Rheinisches Revier – Zukunft gestalten“ umfasst Teile am östlichen Rand des Kernraums der IRR im weiteren Umfeld der Erft. Die Erft stellt einen wesentlichen Teil des zukünftigen Gesamtfreiraumsystems dar, und ist daher als Pilotraum und als sichtbares Zeichen der zukünftigen Freiraumentwicklung und /–vernetzung geeignet. Das IHR ist von einem Planungsbüro erstellt worden, dass von der IRR finanziert wird. Die Kolpingstadt Kerpen hat sich mit einem Teilprojekt, -Naturerlebnisraum Neffelbachaueunmittelbar angrenzend an das ISEK Quartier Maastrichter Straße, beteiligt. Zunächst ist es jedoch zur Prüfung der Unterlagen auf Förderung seitens der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf bzw. der Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur des NRW-Umweltministeriums erforderlich, dass der Rat das „Integrierte Handlungskonzept“ beschließt. Die sich für das Konzept aus dem Projekt ergebenen Maßnahmen und Zielsetzungen sind nach evtl. Förderzusage zu konkretisieren, die zur Beschlussempfehlung dem Fachausschuss vorgelegt werden. Das IHK wird im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr durch das Planungsbüro vorgestellt. Beschlussvorlage 619.17 Seite 2