Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Svea Bach
TOP
Drs.-Nr.: 629.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
08.11.2017
Bemerkungen
28.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf;
Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW - Fläche gegenüber der KLC
hier: Anfrage des BUND
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Bach
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Stellungnahme 16.4:
Der Bauantrag für das Grundstück Johannes-Keppler-Str. 24 (gegenüber KLC) ist am 10.02.2016
eingegangen und wurde am 06.04.2016 genehmigt. Die Baugenehmigung ist befristet bis zum
30.04.2019.
Mit Schreiben vom 13.07.2017 wurde die Bauherrschaft nochmals aufgefordert die zu
bepflanzenden Flächen entlang der Grundstücksgrenzen und der öffenlichen Verkehrsfläche
freizuräumen und zu bepflanzen. Dies ist bisher nicht durchgeführt.
Seitens 16.4 wurde ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.
Beschlussvorlage 629.17
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