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Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf; Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW - Fläche gegenüber der KLC hier: Anfrage des BUND)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf;
Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW - Fläche gegenüber der KLC
hier: Anfrage des BUND) Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf;
Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW - Fläche gegenüber der KLC
hier: Anfrage des BUND)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Svea Bach TOP Drs.-Nr.: 629.17 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 08.11.2017 Bemerkungen 28.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf; Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW - Fläche gegenüber der KLC hier: Anfrage des BUND X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Bach gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Stellungnahme 16.4: Der Bauantrag für das Grundstück Johannes-Keppler-Str. 24 (gegenüber KLC) ist am 10.02.2016 eingegangen und wurde am 06.04.2016 genehmigt. Die Baugenehmigung ist befristet bis zum 30.04.2019. Mit Schreiben vom 13.07.2017 wurde die Bauherrschaft nochmals aufgefordert die zu bepflanzenden Flächen entlang der Grundstücksgrenzen und der öffenlichen Verkehrsfläche freizuräumen und zu bepflanzen. Dies ist bisher nicht durchgeführt. Seitens 16.4 wurde ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Beschlussvorlage 629.17 Seite 2