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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
171 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen)) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen)) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen)) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen)) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen))

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Gabriele Neubacher TOP Drs.-Nr.: 392.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Stadtrat 19.12.2017 X 16..11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur sowie des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit Wirkung zum 01.01.2018. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 10.2 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Floryszak Pütgens Schwister Geratz Schaaf Spürck Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse 3.400 € Entgelte 4.500 € 4.500 € 4.500 € gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 392.17 Seite 2 Begründung: Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde auch das Thema „Anpassung der Nutzungsentgelte im Bäderbereich“ erwogen. Die Verwaltung hatte dazu eine Vorlage für den Stadtrat am 04.07.2017 erarbeitet (DRS.Nr. 180.17). Diese Vorlage enthielt Vorschläge zu den einzelnen Bädern der Kolpingstadt. Mit der entsprechenden Beschlussfassung erfolgte eine Entgeltanpassung für das Freibad Türnich und die Erftlagune. Bzgl. der Vorschläge für eine Entgeltanpassung im Bereich „Vereinsnutzung Hallenbad Kerpen“ wurde die Verwaltung beauftragt, hierzu mit den Schwimmvereinen Gespräche zu führen. Zwischenzeitlich haben insgesamt 3 Treffen mit Vertretern/innen der Schwimmvereine stattgefunden. Dabei hat die Verwaltung im Laufe der Gespräche die vorgeschlagenen Beträge für eine Entgeltanpassung immer wieder nach unten korrigiert. Letztendlich stellen die in dem als Anlage beigefügten Entwurf einer neuen Entgeltordnung dargestellten Entgelte die untere Grenze einer Gebührenanpassung aus Sicht der Verwaltung dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage. Im abschließenden Gespräch mit den Schwimmvereinen zur Vorbereitung einer neuen Entgeltordnung für den Teilbereich Hallenbad Kerpen am 15.11.2017 wurde deutlich, dass auch die immer wieder reduzierten Vorschläge der Verwaltung weitestgehend nicht mitgetragen werden. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: 1. Entgelte für den Erwachsenenbereich Für die Sitzung des Stadtrates am 04.07.2017 wurde eine Gebührenanpassung wie folgt vorgeschlagen: a) Schwimmerbecken: 42 € für das gesamte Becken pro Stunde (aktuell gültige Regelung: 20 € für das gesamte Becken pro Stunde) b) Lehrschwimmbecken: 30 € für das gesamte Becken pro Stunde (aktuell gültige Regelung: 15 € für das gesamte Becken pro Stunde) In der 2. Sitzung mit den Schwimmvereinen am 05.10.2017 deutete sich an, dass die Schwimmvereine ein Entgelt in Höhe von 24 € für das Schwimmerbecken und 18 € für das Lehrschwimmbecken im Erwachsenenbereich als akzeptabel betrachten könnten. Insofern wurde dieser Vorschlag auch für das 3. Treffen mit den Schwimmvereinen am 15.11.2017 aufgenommen. Mögliche jährliche Mehreinnahmen geschätzt: ca. 1.500 € 2. Entgelte für den Bereich Kinder/Jugendliche Für die Sitzung des Stadtrates am 04.07.2017 wurde eine Gebührenanpassung wie folgt vorgeschlagen: a) Schwimmerbecken: 21 € für das gesamte Becken pro Stunde (aktuell gültige Regelung: 0 €) b) Lehrschwimmbecken: 15 € für das gesamte Becken pro Stunde (aktuell gültige Regelung: 0 €) In der 2. Sitzung mit den Schwimmvereinen am 05.10.2017 wiesen diese darauf hin, dass eine Erhebung von Gebühren für Kinder im Grunde genommen nicht akzeptabel sei, da die Vereine Beschlussvorlage 392.17 Seite 3 einen wesentlichen Anteil am Erreichen der Schwimmfähigkeit bis zum Ende des 4. Schuljahres leisten. Aus der Sicht der Vereine sei dies eigentlich eine Aufgabe, die von den Schulen abgedeckt werden sollte. Die Vereine deuteten an, dass sie sich ein minimales Entgelt für Kinder und Jugendliche vorstellen könnten. Insofern schlug die Verwaltung für das Treffen am 15.11.2017 eine Staffelung nach Kindern und Jugendlichen wie folgt vor. - Kinder bis einschl. 12 Jahre: Jugendliche bis einschl. 17 Jahre: 5 € je Becken/Stunde 8 € je Becken/Stunde Mögliche jährliche Mehreinnahmen geschätzt: ca. 3.000 € 3. Erkenntnisse aus dem Treffen mit den Schwimmvereinen am 15.11.2017: Die Schwimmvereine forderten eine Beibehaltung der Gebührenfreiheit für Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund des Beitrages der Vereine zur Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es könne den Vereinen bzw. letztendlich den Vereinsmitgliedern nicht zugemutet werden, hier die Beiträge entsprechend erhöhen zu müssen. Für den Erwachsenenbereich wurden teilweise Sonderregelungen für Behinderte oder den DRLG, die überwiegend im ehrenamtlichen Bereich tätig ist, gefordert. Im Kern kristallisierte sich jedoch eine Forderung auf eine Reduzierung der Gebühren auf 0 € heraus. Diese Forderung resultiert aus aktuellen Beschlüsse bzw. Beschlussvorlagen der Städte Köln und Wesseling, wonach dort ebenfalls eine Reduzierung der Nutzungsgebühren auf 0 € im Vereinsbereich beschlossen wurden bzw. angedacht sind. Zudem wurde von Teilen der Vereinsvertreter/innen darauf hingewiesen, dass im Hallenbad seitens der Vereine auch Eigenleistungen erbracht werden (z.B. Betreuung des Bades während des Vereinsschwimmens/hierdurch erspare sich die Verwaltung Personalkosten). Diese Aussage wurde von der Verwaltung zurückgewiesen. 4. Verwaltungsvorschlag Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist aus der Sicht der Verwaltung eine Reduzierung aller Gebühren im Bereich „Nutzung des Hallenbades Kerpen“ auf 0 € nicht darstellbar. Dies würde gegenüber den bisherigen Haushalten ein Einnahmeverlust von 17.000 € bedeuten. Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich Kinder und Jugendliche sind aus der Sicht für die Vereine und deren Mitglieder verkraftbar. So bedeutet zum Beispiel die Einführung eines Nutzungsentgeltes für Kinder in Höhe von 5 € für das Schwimmerbecken, dass pro Bahn und Stunde eine Gebühr von ca. 0,84 € erhoben wird. Da eine solche Bahn von mehreren Kindern genutzt wird, müsste eine entsprechende geringfügige Anpassung der Mitgliedsbeiträge möglich sein. Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund dieser Ausführungen – aber auch aus Gründen der besonders hohen Betriebskosten einer solchen Sportstätte - die als Anlage beigefügte Entgeltordnung zur Verabschiedung vor. 5. Familienkarte für das Freibad Türnich (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt mit Schreiben vom 13.07.2017 die Einführung einer Familienkarte für das Freibad Türnich vor. Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung berücksichtigt diesen Antrag. Stellungnahme des Kämmerers: Im Begründungstext wird auf die Haushaltslage bereits verwiesen. Beschlussvorlage 392.17 Seite 4 Daneben sei darauf hingewiesen, dass eine stärkere Beteiligung der Vereine auch in anderen Bereichen (z.B. Übernahme Pflege Sportstätten, Verringerung Zuschüsse) geplant ist als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die vorgeschlagene Maßnahme ist hierbei geboten, um eine Gleichbehandlung der Vereine beizubehalten. Es wird zudem auf die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung aus § 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel 1.soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Beschlussvorlage 392.17 Seite 5