Daten
Kommune
Kerpen
Größe
171 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:17
Aktualisiert
17.11.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Gabriele Neubacher
TOP
Drs.-Nr.: 392.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Stadtrat
19.12.2017
X
16..11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier: 1.
Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.
Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur sowie des
Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die
Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit Wirkung zum 01.01.2018.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
10.2
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Floryszak
Pütgens
Schwister
Geratz
Schaaf
Spürck
Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
3.400 €
Entgelte
4.500 €
4.500 €
4.500 €
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 392.17
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Begründung:
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde auch das Thema „Anpassung der Nutzungsentgelte im Bäderbereich“ erwogen. Die Verwaltung hatte dazu eine Vorlage für den Stadtrat
am 04.07.2017 erarbeitet (DRS.Nr. 180.17). Diese Vorlage enthielt Vorschläge zu den einzelnen
Bädern der Kolpingstadt. Mit der entsprechenden Beschlussfassung erfolgte eine Entgeltanpassung für das Freibad Türnich und die Erftlagune.
Bzgl. der Vorschläge für eine Entgeltanpassung im Bereich „Vereinsnutzung Hallenbad Kerpen“
wurde die Verwaltung beauftragt, hierzu mit den Schwimmvereinen Gespräche zu führen. Zwischenzeitlich haben insgesamt 3 Treffen mit Vertretern/innen der Schwimmvereine stattgefunden.
Dabei hat die Verwaltung im Laufe der Gespräche die vorgeschlagenen Beträge für eine Entgeltanpassung immer wieder nach unten korrigiert.
Letztendlich stellen die in dem als Anlage beigefügten Entwurf einer neuen Entgeltordnung dargestellten Entgelte die untere Grenze einer Gebührenanpassung aus Sicht der Verwaltung dar. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage. Im abschließenden Gespräch mit
den Schwimmvereinen zur Vorbereitung einer neuen Entgeltordnung für den Teilbereich Hallenbad Kerpen am 15.11.2017 wurde deutlich, dass auch die immer wieder reduzierten Vorschläge
der Verwaltung weitestgehend nicht mitgetragen werden. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt
dar:
1.
Entgelte für den Erwachsenenbereich
Für die Sitzung des Stadtrates am 04.07.2017 wurde eine Gebührenanpassung wie folgt vorgeschlagen:
a)
Schwimmerbecken: 42 € für das gesamte Becken pro Stunde
(aktuell gültige Regelung: 20 € für das gesamte Becken pro Stunde)
b)
Lehrschwimmbecken: 30 € für das gesamte Becken pro Stunde
(aktuell gültige Regelung: 15 € für das gesamte Becken pro Stunde)
In der 2. Sitzung mit den Schwimmvereinen am 05.10.2017 deutete sich an, dass die Schwimmvereine ein Entgelt in Höhe von 24 € für das Schwimmerbecken und 18 € für das Lehrschwimmbecken im Erwachsenenbereich als akzeptabel betrachten könnten. Insofern wurde dieser Vorschlag auch für das 3. Treffen mit den Schwimmvereinen am 15.11.2017 aufgenommen.
Mögliche jährliche Mehreinnahmen geschätzt: ca. 1.500 €
2.
Entgelte für den Bereich Kinder/Jugendliche
Für die Sitzung des Stadtrates am 04.07.2017 wurde eine Gebührenanpassung wie folgt vorgeschlagen:
a)
Schwimmerbecken: 21 € für das gesamte Becken pro Stunde
(aktuell gültige Regelung: 0 €)
b)
Lehrschwimmbecken: 15 € für das gesamte Becken pro Stunde
(aktuell gültige Regelung: 0 €)
In der 2. Sitzung mit den Schwimmvereinen am 05.10.2017 wiesen diese darauf hin, dass eine
Erhebung von Gebühren für Kinder im Grunde genommen nicht akzeptabel sei, da die Vereine
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einen wesentlichen Anteil am Erreichen der Schwimmfähigkeit bis zum Ende des 4. Schuljahres
leisten. Aus der Sicht der Vereine sei dies eigentlich eine Aufgabe, die von den Schulen abgedeckt werden sollte.
Die Vereine deuteten an, dass sie sich ein minimales Entgelt für Kinder und Jugendliche vorstellen
könnten. Insofern schlug die Verwaltung für das Treffen am 15.11.2017 eine Staffelung nach Kindern und Jugendlichen wie folgt vor.
-
Kinder bis einschl. 12 Jahre:
Jugendliche bis einschl. 17 Jahre:
5 € je Becken/Stunde
8 € je Becken/Stunde
Mögliche jährliche Mehreinnahmen geschätzt: ca. 3.000 €
3.
Erkenntnisse aus dem Treffen mit den Schwimmvereinen am 15.11.2017:
Die Schwimmvereine forderten eine Beibehaltung der Gebührenfreiheit für Kinder und Jugendliche
vor dem Hintergrund des Beitrages der Vereine zur Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es könne den Vereinen bzw. letztendlich den Vereinsmitgliedern nicht zugemutet werden,
hier die Beiträge entsprechend erhöhen zu müssen.
Für den Erwachsenenbereich wurden teilweise Sonderregelungen für Behinderte oder den DRLG,
die überwiegend im ehrenamtlichen Bereich tätig ist, gefordert. Im Kern kristallisierte sich jedoch
eine Forderung auf eine Reduzierung der Gebühren auf 0 € heraus. Diese Forderung resultiert
aus aktuellen Beschlüsse bzw. Beschlussvorlagen der Städte Köln und Wesseling, wonach dort
ebenfalls eine Reduzierung der Nutzungsgebühren auf 0 € im Vereinsbereich beschlossen wurden
bzw. angedacht sind.
Zudem wurde von Teilen der Vereinsvertreter/innen darauf hingewiesen, dass im Hallenbad seitens der Vereine auch Eigenleistungen erbracht werden (z.B. Betreuung des Bades während des
Vereinsschwimmens/hierdurch erspare sich die Verwaltung Personalkosten). Diese Aussage wurde von der Verwaltung zurückgewiesen.
4.
Verwaltungsvorschlag
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist aus der Sicht der Verwaltung eine Reduzierung aller Gebühren im Bereich „Nutzung des Hallenbades Kerpen“ auf 0 € nicht darstellbar. Dies
würde gegenüber den bisherigen Haushalten ein Einnahmeverlust von 17.000 € bedeuten.
Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich Kinder und Jugendliche sind aus der Sicht für die
Vereine und deren Mitglieder verkraftbar. So bedeutet zum Beispiel die Einführung eines Nutzungsentgeltes für Kinder in Höhe von 5 € für das Schwimmerbecken, dass pro Bahn und Stunde
eine Gebühr von ca. 0,84 € erhoben wird. Da eine solche Bahn von mehreren Kindern genutzt
wird, müsste eine entsprechende geringfügige Anpassung der Mitgliedsbeiträge möglich sein.
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund dieser Ausführungen – aber auch aus Gründen der
besonders hohen Betriebskosten einer solchen Sportstätte - die als Anlage beigefügte Entgeltordnung zur Verabschiedung vor.
5.
Familienkarte für das Freibad Türnich (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt mit Schreiben vom 13.07.2017 die Einführung einer
Familienkarte für das Freibad Türnich vor. Die als Anlage beigefügte Entgeltordnung berücksichtigt diesen Antrag.
Stellungnahme des Kämmerers:
Im Begründungstext wird auf die Haushaltslage bereits verwiesen.
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Daneben sei darauf hingewiesen, dass eine stärkere Beteiligung der Vereine auch in anderen Bereichen (z.B. Übernahme Pflege Sportstätten, Verringerung Zuschüsse) geplant ist als Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung. Die vorgeschlagene Maßnahme ist hierbei geboten, um eine Gleichbehandlung der Vereine beizubehalten.
Es wird zudem auf die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung aus § 77 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1.soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
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