Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        101 kB
                    Datum
                        14.12.2015
                    Erstellt
                        11.11.15, 18:27
                    Aktualisiert
                        11.11.15, 18:27
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/ AöR
04.11.2015
506/2015
(454/2015)
Betreff
Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb Brühl -Anstalt öffentlichen
RechtsBeratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Hilger
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss bestellt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs.1 Satz 1
Gemeindeordnung NRW
und
Frau Dr. Marion Kapsa
Herrn Gerd Schiffer
für die Dauer von fünf Jahren, längstens bis zum Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt
Brühl bzw. bis zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der Stadtwerke Brühl
GmbH, zu Vorständen des Stadtservicebetriebes Brühl –Anstalt öffentlichen Rechts-.
Die Betriebszweige werden gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Anstaltssatzung wie folgt den
Vorstandsmitgliedern zugeordnet:
- Stadtservice gem. § 2 Abs. 1 Ziffer a) der Anstaltssatzung
Frau Dr. Marion Kapsa
- Gebäudemanagement gem. § 2 Abs. 1 Ziffer b) der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
- Zentrale Verwaltung gem. § 5 Abs. 3 der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
Für die Phase bis zur rechtlichen Selbständigkeit der AöR werden Frau Dr. Marion Kapsa
und Herr Gerd Schiffer zum Vorgründungsvorstand bestellt und damit beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Gründung zu veranlassen.
Seite - 2 –
Drucksache 506/2015
Erläuterungen:
Die Gründung der AöR erfordert bereits in der Vorgründungsphase eine Vielzahl an
Schritten und Maßnahmen, die der Legitimation bedürfen.
Neben kleineren Schritten (z. B. Kontoeröffnung, Beantragung einer Betriebsnummer oder
Steuernummer usw.) sind auch weitergehende rechtliche Verpflichtungen einzugehen
(Mitgliedschaft in der Kommunalen Arbeitgebervereinigung, Mitgliedschaft in der
Zusatzversorgungskasse, Unterschrift der Personalüberleitungsverträge für die AöR usw.).
Da die Gründung der AöR und damit auch die Organe der AöR erst zum 01.01.2016
erfolgt, ist es notwendig, dass ein Vorgründungsvorstand berufen wird.
Hinsichtlich des Handelenden für die AöR führt das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom
06.12. 2012, Az. 19 A 1582/11) aus, dass, falls verpflichtende Erklärungen schon im
Gründungsstadium für die AöR nur durch das satzungsgemäß vertretungsberechtigte
Organ (Vorstand der AöR) abgegeben werden können, die Wirksamkeit daraus folgt, dass
der Vorstand das Handeln später genehmigt.
Der Formulierung des Urteils kann insoweit entnommen werden, dass jedenfalls der
spätere Vorstand der AöR auch für die „Vor-AöR“ vertretungsberechtigt sein soll.
Hierzu ist es aber notwendig, dass die Vorstandsmitglieder explizit bestellt sind. Dies kann
zum jetzigen Zeitpunkt nur durch den Rat der Stadt Brühl erfolgen
Die Bestellung der Vorstandsmitglieder wird
konstituierenden Sitzung zur Bestätigung vorgelegt.
dem
Verwaltungsrat
in
seiner
Die Aufteilung Betriebszweige erfolgt im Einvernehmen mit den zu wählenden
Vorstandsmitgliedern.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die im zweiten Absatz dieser Erläuterungen
beispielhaft beschriebenen rechtlichen Schritte teilweise frühzeitig durchzuführen sind. Es
ist sicherzustellen, dass zum 01.01.2016 die anstehenden Arbeiten rechtssicher
weitergeführt werden können (z. B. der Winterdienst). Darüber hinaus sind aber auch alle
Voraussetzungen zu schaffen, dass die Mitarbeiter/innen der AöR rechtzeitig in die AöR
übergeleitet werden und auch rechtzeitig ihre Vergütung erhalten. Die dazu notwendigen
Entscheidungen erst nach der nächsten Ratssitzung anzugehen, würde einen
rechtssicheren Start der AöR zum 01.01.2016 gefährden.