Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
13.11.17, 09:55
Aktualisiert
13.11.17, 09:55
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeiter/in: Frau Neubacher
TOP
Drs.-Nr.: 595.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
06.11.2017
Bemerkungen
21.11.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erftlagune: Auslastung Schulbetrieb
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Neubacher
Floryszak
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten der Erftlagune
zukünftig so zu gestalten, dass außerhalb der Ferien die Erftlagune an den Wochentagen am
Vormittag für das Schulschwimmen zur Verfügung steht.
Schulschwimmen ist grundsätzlich während der Schulzeit am Vormittag von 8.00 Uhr bis 13.30
Uhr.
Als Anlage ist der vorläufige Belegungsplan für das 2. Halbjahr 2017/2018 beigefügt.
Derzeit wird noch geklärt, mit wieviel Klassen die Schulen zu den angeforderten Belegungszeiten
vor Ort sind. Sofern Schulen mit nur 2 oder 3 Klassen vor Ort sein werden, könnten ggf. 1-2
Bahnen zu bestimmten Zeiten anderen Nutzungen zugeführt werden.
Die Abteilung 22.2 – Schulen – wird in Kürze detailliert aufstellen, wieviel Schulklassen zu welchen
Zeiten das Bad belegen. Eine weitergehende Information wird in der Sitzung am 15.02.2018
erfolgen, bis dahin ist auch festgelegt, wie ggf. vorhandene Bahnenkapazitäten anderen
Nutzungen zugeführt werden.
Beschlussvorlage 595.17
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