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Beschlussvorlage (Erftlagune: Auslastung Schulbetrieb Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
13.11.17, 09:55
Aktualisiert
13.11.17, 09:55
Beschlussvorlage (Erftlagune: Auslastung Schulbetrieb
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2017) Beschlussvorlage (Erftlagune: Auslastung Schulbetrieb
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Frau Neubacher TOP Drs.-Nr.: 595.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 06.11.2017 Bemerkungen 21.11.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erftlagune: Auslastung Schulbetrieb Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.10.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Neubacher Floryszak Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten der Erftlagune zukünftig so zu gestalten, dass außerhalb der Ferien die Erftlagune an den Wochentagen am Vormittag für das Schulschwimmen zur Verfügung steht. Schulschwimmen ist grundsätzlich während der Schulzeit am Vormittag von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Als Anlage ist der vorläufige Belegungsplan für das 2. Halbjahr 2017/2018 beigefügt. Derzeit wird noch geklärt, mit wieviel Klassen die Schulen zu den angeforderten Belegungszeiten vor Ort sind. Sofern Schulen mit nur 2 oder 3 Klassen vor Ort sein werden, könnten ggf. 1-2 Bahnen zu bestimmten Zeiten anderen Nutzungen zugeführt werden. Die Abteilung 22.2 – Schulen – wird in Kürze detailliert aufstellen, wieviel Schulklassen zu welchen Zeiten das Bad belegen. Eine weitergehende Information wird in der Sitzung am 15.02.2018 erfolgen, bis dahin ist auch festgelegt, wie ggf. vorhandene Bahnenkapazitäten anderen Nutzungen zugeführt werden. Beschlussvorlage 595.17 Seite 2