Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
428/2013
Erstellt am:
06.11.2013
Aktenzeichen:
IV/660
Verfasser/in:
Frau Homann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
54.210 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2014
2015ff*
54.210 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2014 bereit gestellt werden. Gegenüber dem Haushalt 2013 ergibt sich ein Minderbedarf von
13.930 €.
*Eine Aussage für die Jahre ab 2015 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 428/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 gemäß der Anlage.
Erläuterungen
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2014 wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 05.11.2013 beschlossen (Vorlage 372/2013).
Die entsprechenden neuen Gebührensätze müssen in die Satzung aufgenommen werden. Zudem ist das Straßenverzeichnis zu aktualisieren.