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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 428/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 428/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 428/2013)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Nr. 428/2013: Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Änderung der Gebührensätze 34. Änderung vom ................der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April 2013 (GV. NRW. S.194), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende 34. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,55 € 1,65 € 1,56 € Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite 8,87 € Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Straßenverzeichnis Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt: Straßenbezeichnung Pulheim Zur Alten Wassermühle Rotkehlchenweg Löwenzahnweg Lucas-Cranach-Straße A I Ü §2 Anmerkungen X X X X Änderung von I nach A Sinthern Feldrosenweg Zum Eschengrund Zypressenweg X X X nicht kehrfähig nicht kehrfähig nicht kehrfähig Stommeln Am Pfarrgarten X nicht kehrfähig Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2014 in Kraft.