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Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich; hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
878 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
18.09.17, 13:12
Aktualisiert
18.09.17, 13:12
Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung Bearbeiter/in: Barbara Pütz TOP Drs.-Nr.: 485.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.09.2017 Bemerkungen 26.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich; hier: Anfrage der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Pütz Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Comacchio Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Sachstandsbericht: Um noch vorhandene Lücken im Breitbandnetz zu schließen, hat die Verwaltung, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 14.02.2017 mitgeteilt, einen Förderantrag auf Beratungsleistung beim Bund gestellt, der bekanntlich mit einer Fördersumme von 50.000 € genehmigt wurde. Die Beratungsleistung ist dem eigentlichen Förderantragsverfahren vorgeschaltet und Voraussetzung für dieses. Der von der Kolpingstadt beauftragte Berater, Herr Frauenkron von der fnk-Consult in Köln, ist seit Juli tätig, um die Breitbandversorgung unter gezielter Nutzung der Förderprogramme von Bund und Land zu verbessern. „Weiße Versorgungsflecken“ im Sinne des Bundesförderprogramms für den Glasfaserausbau liegen dann vor, wenn die Breitbandversorgung flächendeckend und unter Einrechnung aller eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren noch unter 30 Megabit/Sekunde im Download liegt. Diese Gebiete wurden für Kerpen in den letzten Monaten zunächst mit Hilfe des förmlichen Markterkundungs- wie auch Interessenbekundungsverfahrens ermittelt. In diesem Zusammenhang sind auch umfangreiche Analysen zur Versorgungssituation durchgeführt worden. Demnach sind in der Stadt immer noch Ortsbereiche vorhanden, in denen die erforderliche Mindestbandbreite von 30 Mbit/s nicht erreicht wird. Daher sind weitere Untersuchungen und Planungen erforderlich, wie ein NGA-fähiger Breitbandausbau (Next Generation Access) der noch unterversorgten Bereiche erfolgen kann. Mindestbandbreite < 30 Mbit/s: rote und schwarze Punkte Schulstandorte: grüne und blaue Punkte Beschlussvorlage 485.17 Seite 2 Derzeit erstellt Herr Frauenkron eine Netzplanung zur künftigen Versorgung der „weißen Flecken“ (schwarze und rote Punkte in der Karte), die mit einer Ausbaukostenschätzung hinterlegt wird. Diese Informationen werden dann in einen Förderantrag münden. Der fünfte Förderaufruf für die Ausbauprojekte läuft bis zum 29. September 2017 und bis dahin wird die Kolpingstadt ihren Antrag eingereicht haben. Anschlüsse für Schulen werden dabei ebenfalls berücksichtigt (grüne und blaue Punkte). Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind. Der Fördersatz beträgt seitens des Bundes 50%. Er wird durch Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes auf bis 90% angehoben. Da sich die Kolpingstadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, würde die Investition zu 100% gefördert. Der Förderantrag soll nach dem Bundesprogramm gestellt werden, weil hier zum einen die Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s liegt und auch Gewerbegebiete sowie Schulen gefördert werden können. Zudem ist das Bundesprogramm auch mit einem sehr hohen Budget ausgestattet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bewertet alle Anträge mit einem Scoring-System, das die Grundlage für die Förderentscheidung bildet. Dieses Scoring umfasst verschiedene Kriterien, wie z.B. Förderbedarf, effizienter Einsatz der Mittel, etc. Ob die Kolpingstadt Kerpen tatsächlich Fördermittel erhält, ist aus den folgenden Gründen keineswegs sichergestellt: - Die Kolpingstadt ist mit ihrer Antragstellung im Wettbewerb mit allen anderen Anträgen im Bundesgebiet. - Es werden nur Anträge bewilligt, die in der Bewertung nach dem Scoring Modell eine Mindestpunktzahl erreichen. Wo diese Grenze liegt, wird vom Fördergeber nicht veröffentlicht. - Aufgrund der folgenden Randbedingungen wird der Antrag der Stadt Kerpen beim Scoring keine allzu hohe Punktzahl erhalten:  Kerpen hat heute bereits eine sehr gute Breitbandversorgung:  Ca. 98,7 % der Anschlüsse haben bereits eine Versorgung von über bzw. weit über 30 Mbit/s und sind daher nicht förderfähig. Die meisten Anschlüsse liegen zwischen 50 und 100 Mbit/s, die Anschlüsse von Unitymedia können sogar mit 200 bis 400 Mbit/s versorgt werden.  D.h. nur sehr wenige Adressen im Stadtgebiet, rund 240 bzw. 1,3% aller Anschlüsse liegen unterhalb von 30 Mbit/s und wären demnach förderfähig.  Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausbaukosten für diese wenigen Anschlüsse, die sich quer über die Randlagen des ganzen Stadtgebietes verteilen, extrem hoch sind.  Dies alles wird nach den Erfahrungen des Beraters zu einem sehr niedrigen „Scoring-Wert“ bei der Bewertung des Antrages führen. Beschlussvorlage 485.17 Seite 3 Sollte der Förderantrag nach dem Bundesprogramm nicht bewilligt werden, sind die folgenden Optionen möglich: - Stellung eines Förderantrages nach dem NRW-Landesprogramm „NGA Ausbau ländlicher Raum“. Hier ist das Fördervolumen allerdings geringer als beim Bundesförderprogramm und es können keine Gewerbegebiete gefördert werden. - Erneute Kontaktaufnahme zu den bereits im Stadtgebiet tätigen Netzbetreibern, inwieweit ein Eigenausbau in Teilgebieten möglich ist, da nun eine konkrete Netzplanung mit einer Kostenkalkulation vorliegt. Möglicherweise ist eine wirtschaftliche Versorgung von einigen Teilgebieten entgegen vorherigen Annahmen doch realisierbar. - Prüfung der Möglichkeiten, inwieweit ein Eigenausbau durch die Stadt selbst möglich ist. - Für die „schlecht versorgten“ Anschlüsse auf dem Markt verfügbare technische Alternativen suchen, z.B. über LTE-Tarife, Kombination DSL mit LTE (Hybridlösungen) oder Satellitenlösungen. Es sei nur am Rande erwähnt, dass die Wirtschaftsförderung derzeit noch Gespräche mit einem Netzanbieter führt, der eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten hat. Das Ergebnis ist allerdings noch offen. Sobald bekannt ist, ob Fördermittel fließen oder sich neue Sachstände in Bezug auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau ergeben, wird unaufgefordert berichtet. Beschlussvorlage 485.17 Seite 4