Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kerpen-Sindorf - ZOB - Neubau des Wohn- und Geschäftshauses Wegfall der Fahrradabstellanlage; Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
19.09.17, 13:16
Aktualisiert
19.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (Kerpen-Sindorf - ZOB - Neubau des Wohn- und Geschäftshauses
Wegfall der Fahrradabstellanlage;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Kerpen-Sindorf - ZOB - Neubau des Wohn- und Geschäftshauses
Wegfall der Fahrradabstellanlage;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer TOP Drs.-Nr.: 495.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 12.09.2017 Bemerkungen 26.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kerpen-Sindorf - ZOB - Neubau des Wohn- und Geschäftshauses Wegfall der Fahrradabstellanlage; Hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely i.V. Pfeiffer Habicht Schwister Begründung: In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, die städtischen Grundstücke in der Gemarkung Sindorf, Flur 16, Flurstück 1200, 2.439 qm groß sowie das Flurstück 1201, 677 qm groß, in einer Gesamtgröße von insgesamt 3.116 qm an die EGK Projektentwicklungs-& Beteiligungs GmbH (EGK) zum Kaufpreis von 1.250.000 € zu verkaufen. In seiner Bewerbung zum Kauf hat die EGK die Nutzung der neu zu erschaffenden Gebäuden näher beschrieben. U.a. soll eine Radstation, die in der Gestaltung der Radstation am Bahnhof Kerpen- Horrem ähnelt, geschaffen werden. Die in Sindorf bestehende B & R Anlage für den S-Bahnhaltepunkt Sindorf wurde mit Fördermitteln errichtet, die Zweckbindung ist noch nicht abgelaufen. Die überdachte B & R Anlage hat 200 Stellplätze. In den Gesprächen mit den Investoren wurden diese darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Anlage (mindestens gleiche Anzahl der Stellplätze, gleich gute Erreichbarkeit) errichtet werden muss. Um die Umsetzung sicherzustellen, wurde im Kaufvertrag eine Vereinbarung aufgenommen, die besagt, dass die bestehende Fahrradstation ins Eigentum des Käufers übergeht, dieser sich aber verpflichtet, diese Fahrradstation in Betrieb zu lassen und den freien und kostenlosen Zugang zur Fahrradstation zu gewähren. Weiterhin wurde vertraglich vereinbart, dass ab Baubeginn und bis zur Wiederinbetriebnahme der noch zu errichtenden Radstation mit mindestens 200 Stellplätzen sich der Käufer verpflichtet, die bestehende Radstation auf seine Kosten zu demontieren und in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Standort in gleicher Qualität und Anzahl der Stellplätze zu errichten und den Nutzern den freien und kostenlosen Zugang zu ermöglichen. Hierzu stellt die Kolpingstadt Kerpen den östlichen Bereich des „Marga und Walter Boll Platz“ zur Verfügung. Über den genauen Standort und die Flächenbeschaffenheit werden sich die Kolpingstadt Kerpen und der Investor abstimmen, um bestehende Bepflanzung so weit wie möglich zu schützen. Nach erfolgter Verlegung der Radstation auf den „Marga und Walter Boll Platz“ übernimmt die Kolpingstadt Kerpen nach vorhergehender Abnahme die Verkehrssicherung für die Dauer der temporären Anlage.“ Der Käufer baut die Ersatzradstation nach Inbetriebnahme der neuen Radstation auf eigene Kosten ab. Zwischenzeitlich wurde der im Kölner Stadtanzeiger am 09.09.2017 dargestellte Sachverhalt zum Verkauf der oben genannten Grundstücke, in Bezug auf den Abriss und Neubau der Radstation durch Pressemitteilung vom 18.09.2017 korrigiert. Beschlussvorlage 495.17 Seite 2