Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
19.09.17, 13:16
Aktualisiert
19.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Bearbeiter/in: Ingrid Pfeiffer
TOP
Drs.-Nr.: 495.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
12.09.2017
Bemerkungen
26.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kerpen-Sindorf - ZOB - Neubau des Wohn- und Geschäftshauses
Wegfall der Fahrradabstellanlage;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
i.V.
Pfeiffer
Habicht
Schwister
Begründung:
In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, die
städtischen Grundstücke in der Gemarkung Sindorf, Flur 16, Flurstück 1200, 2.439 qm groß sowie
das Flurstück 1201, 677 qm groß, in einer Gesamtgröße von insgesamt 3.116 qm an die EGK
Projektentwicklungs-& Beteiligungs GmbH (EGK) zum Kaufpreis von 1.250.000 € zu verkaufen.
In seiner Bewerbung zum Kauf hat die EGK die Nutzung der neu zu erschaffenden Gebäuden
näher beschrieben. U.a. soll eine Radstation, die in der Gestaltung der Radstation am Bahnhof
Kerpen- Horrem ähnelt, geschaffen werden.
Die in Sindorf bestehende B & R Anlage für den S-Bahnhaltepunkt Sindorf wurde mit
Fördermitteln errichtet, die Zweckbindung ist noch nicht abgelaufen. Die überdachte B & R Anlage
hat 200 Stellplätze.
In den Gesprächen mit den Investoren wurden diese darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare
Anlage (mindestens gleiche Anzahl der Stellplätze, gleich gute Erreichbarkeit) errichtet werden
muss.
Um die Umsetzung sicherzustellen, wurde im Kaufvertrag eine Vereinbarung aufgenommen, die
besagt, dass die bestehende Fahrradstation ins Eigentum des Käufers übergeht, dieser sich aber
verpflichtet, diese Fahrradstation in Betrieb zu lassen und den freien und kostenlosen Zugang zur
Fahrradstation zu gewähren.
Weiterhin wurde vertraglich vereinbart, dass ab Baubeginn und bis zur Wiederinbetriebnahme der
noch zu errichtenden Radstation mit mindestens 200 Stellplätzen sich der Käufer verpflichtet, die
bestehende Radstation auf seine Kosten zu demontieren und in unmittelbarer Nähe zum jetzigen
Standort in gleicher Qualität und Anzahl der Stellplätze zu errichten und den Nutzern den freien
und kostenlosen Zugang zu ermöglichen. Hierzu stellt die Kolpingstadt Kerpen den östlichen
Bereich des „Marga und Walter Boll Platz“ zur Verfügung. Über den genauen Standort und die
Flächenbeschaffenheit werden sich die Kolpingstadt Kerpen und der Investor abstimmen, um
bestehende Bepflanzung so weit wie möglich zu schützen.
Nach erfolgter Verlegung der Radstation auf den „Marga und Walter Boll Platz“ übernimmt die
Kolpingstadt Kerpen nach vorhergehender Abnahme die Verkehrssicherung für die Dauer der
temporären Anlage.“
Der Käufer baut die Ersatzradstation nach Inbetriebnahme der neuen Radstation auf eigene
Kosten ab.
Zwischenzeitlich wurde der im Kölner Stadtanzeiger am 09.09.2017 dargestellte Sachverhalt zum
Verkauf der oben genannten Grundstücke, in Bezug auf den Abriss und Neubau der Radstation
durch Pressemitteilung vom 18.09.2017 korrigiert.
Beschlussvorlage 495.17
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