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Beschlussvorlage (Raumbedarf aufgrund der Organisations- und Effizienzuntersuchung; hier: Antrag der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
18.09.17, 13:12
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Beschlussvorlage (Raumbedarf aufgrund der Organisations- und Effizienzuntersuchung;
hier: Antrag der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Raumbedarf aufgrund der Organisations- und Effizienzuntersuchung;
hier: Antrag der Linksfraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter: R. Jung TOP Drs.-Nr.: 497.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss 17.10.2017 X 05.10.2017 vertagt Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Raumbedarf aufgrund der Organisations- und Effizienzuntersuchung; hier: Antrag der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Die Linke zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Jung Amtsleiter Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Die Fraktion Die Linke beantragt mit Schreiben vom 11.09.2017, unverzüglich die Planung zur Erweiterung des Rathauses in Angriff zu nehmen und hierbei bevorzugt zu prüfen, ob dies in Form eines Dachausbaus in Holzbauweise erfolgen kann. Aufgrund des stetig wachsenden Raumbedarfs mussten in den letzten Jahren zusätzliche Verwaltungsflächen angemietet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Standorte/ Objekte im Ortsteil Kerpen: 1. Stiftsquartier/ Stiftsplatz ca. 400 qm 2. Tanzende Stadthäuser ca. 400 qm 3. Haus der Familie ca. 110 qm Im Laufe des Jahres wurden die Mietverträge in den Objekten 1 und 2 zu verbesserten Konditionen bis zum 31.03.2020 (Stiftsquartier) bzw. 31.03.2023 (Tanzende Stadthäuser) verlängert. Der Mietvertrag im Objekt 3 läuft insgesamt 10 Jahre bis 2027. Die Verwaltung wird prüfen, ob es technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist, das Rathaus um eine weitere Etage aufzustocken. Auf der Grundlage dieser Prüfergebnisse können dann die politischen Gremien entscheiden,  entweder die beiden Mietverträge mit einer Gesamtfläche von rd. 800 qm zu kündigen und Ersatzflächen durch Aufstocken des Rathauses zu schaffen  oder die Mietverträge über den 31.03.2023 hinaus zu verlängern. Spätestens im Jahr 2020 sollte auf der Basis der dann vorliegenden Entscheidungsgrundlagen in die eine oder andere Richtung ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Für den Fall einer Aufstockung stünde dann noch ein ausreichender Zeitrahmen für die Planungs- und Bauphase zur Verfügung. Beschlussvorlage 497.17 Seite 2