Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
18.09.17, 13:12
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter: R. Jung
TOP
Drs.-Nr.: 497.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
17.10.2017
X
05.10.2017
vertagt
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Raumbedarf aufgrund der Organisations- und Effizienzuntersuchung;
hier: Antrag der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der
Fraktion Die Linke zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Jung
Amtsleiter
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die Fraktion Die Linke beantragt mit Schreiben vom 11.09.2017, unverzüglich die Planung zur
Erweiterung des Rathauses in Angriff zu nehmen und hierbei bevorzugt zu prüfen, ob dies in Form
eines Dachausbaus in Holzbauweise erfolgen kann.
Aufgrund des stetig wachsenden Raumbedarfs mussten in den letzten Jahren zusätzliche
Verwaltungsflächen angemietet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende
Standorte/ Objekte im Ortsteil Kerpen:
1. Stiftsquartier/ Stiftsplatz ca. 400 qm
2. Tanzende Stadthäuser ca. 400 qm
3. Haus der Familie ca. 110 qm
Im Laufe des Jahres wurden die Mietverträge in den Objekten 1 und 2 zu verbesserten
Konditionen bis zum 31.03.2020 (Stiftsquartier) bzw. 31.03.2023 (Tanzende Stadthäuser)
verlängert.
Der Mietvertrag im Objekt 3 läuft insgesamt 10 Jahre bis 2027.
Die Verwaltung wird prüfen, ob es technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist, das Rathaus
um eine weitere Etage aufzustocken. Auf der Grundlage dieser Prüfergebnisse können dann die
politischen Gremien entscheiden,
entweder die beiden Mietverträge mit einer Gesamtfläche von rd. 800 qm zu kündigen und
Ersatzflächen durch Aufstocken des Rathauses zu schaffen
oder die Mietverträge über den 31.03.2023 hinaus zu verlängern.
Spätestens im Jahr 2020 sollte auf der Basis der dann vorliegenden Entscheidungsgrundlagen in
die eine oder andere Richtung ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Für den Fall einer
Aufstockung stünde dann noch ein ausreichender Zeitrahmen für die Planungs- und Bauphase zur
Verfügung.
Beschlussvorlage 497.17
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