Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse)

öffnen download melden Dateigröße: 148 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: Harald Stingl TOP Drs.-Nr.: 528.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.10.2017 Bemerkungen 17.10.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Stelle 90000104 (Vollziehungsaußendienst) innerhalb der Stadtkasse (Abteilung 20.3) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die Stelle zum 01.01.2018 nach zu besetzen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 20 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Jung Stein Canzler Schaaf Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Im Bereich des Vollziehungsaußendienstes der Stadtkasse wird ab dem 01.01.2018 die Stelle 90000104 vakant. Der bisherige Stelleninhaber tritt in den Ruhestand und scheidet daher zum 31.12.2017 aus dem Dienst der Kolpingstadt Kerpen aus. Bereits zum 01.02.2017 war in diesem Bereich eine Stelle vakant. Die Verwaltung hat damals auf Antrag der CDU–Fraktion mit Vorlage 85.17 um Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in diesem Fall gebeten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin für diese Stelle in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre beschlossen. Im Bereich der Stadtkasse sind bei Vollbesetzung vier Vollziehungsangestellte beschäftigt. Die drei verbleibenden Mitarbeiter sind mit ihren eigenen Vollstreckungsaufträgen komplett ausgelastet. Das Auffangen eines gesamten Stadtbezirkes durch die verbleibenden drei Mitarbeiter ist nicht möglich. Eine Einhaltung der Wiederbesetzungssperre hat zur Folge, dass unter Umständen Forderungen bis zu 100.000 € nicht zahlbar gemacht werden können. Zudem geht durch eine längere Nichtbesetzung der Stelle darüber hinaus der oftmals schwer zu knüpfende Kontakt zu den Schuldnern verloren. Dies behindert eine schnelle Einarbeitung mit einem fließenden Übergang sowie eine durchaus förderliche Akzeptanz durch die Schuldner erheblich. Darüber hinaus übernehmen die Vollziehungsangestellten Amtshilfeersuchen für Dritte. Hiervon sind alleine 30 Prozent der Ersuchen im Auftrag des WDR, der sämtliche anfallenden Auslagen und Kosten übernimmt. Die hierdurch erzielten Einnahmen entsprachen im Jahr 2015 ca. 40 Prozent der Gesamtpersonalkosten der Vollziehungsangestellten (s. a. Drucksache 439.16). Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wiederbesetzungssperre für die Stelle 90000104 ebenfalls aufzuheben und die Stelle zum 01.01.2018 nach zu besetzen. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigter, EG 5 Stufe 3, 6 Monate) in Höhe von ca. 21.400 €. Beschlussvorlage 528.17 Seite 2