Daten
Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:17
Aktualisiert
06.10.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Harald Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 528.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.10.2017
Bemerkungen
17.10.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Stelle 90000104 (Vollziehungsaußendienst)
innerhalb der Stadtkasse (Abteilung 20.3) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die
Stelle zum 01.01.2018 nach zu besetzen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 20
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stingl
Jung
Stein
Canzler
Schaaf
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Im Bereich des Vollziehungsaußendienstes der Stadtkasse wird ab dem 01.01.2018 die Stelle
90000104 vakant. Der bisherige Stelleninhaber tritt in den Ruhestand und scheidet daher zum
31.12.2017 aus dem Dienst der Kolpingstadt Kerpen aus.
Bereits zum 01.02.2017 war in diesem Bereich eine Stelle vakant. Die Verwaltung hat damals auf
Antrag der CDU–Fraktion mit Vorlage 85.17 um Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in
diesem Fall gebeten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin für diese Stelle in seiner
Sitzung am 14.02.2017 die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre beschlossen.
Im Bereich der Stadtkasse sind bei Vollbesetzung vier Vollziehungsangestellte beschäftigt. Die
drei verbleibenden Mitarbeiter sind mit ihren eigenen Vollstreckungsaufträgen komplett
ausgelastet. Das Auffangen eines gesamten Stadtbezirkes durch die verbleibenden drei
Mitarbeiter ist nicht möglich. Eine Einhaltung der Wiederbesetzungssperre hat zur Folge, dass
unter Umständen Forderungen bis zu 100.000 € nicht zahlbar gemacht werden können. Zudem
geht durch eine längere Nichtbesetzung der Stelle darüber hinaus der oftmals schwer zu
knüpfende Kontakt zu den Schuldnern verloren. Dies behindert eine schnelle Einarbeitung mit
einem fließenden Übergang sowie eine durchaus förderliche Akzeptanz durch die Schuldner
erheblich.
Darüber hinaus übernehmen die Vollziehungsangestellten Amtshilfeersuchen für Dritte. Hiervon
sind alleine 30 Prozent der Ersuchen im Auftrag des WDR, der sämtliche anfallenden Auslagen
und Kosten übernimmt. Die hierdurch erzielten Einnahmen entsprachen im Jahr 2015 ca. 40
Prozent der Gesamtpersonalkosten der Vollziehungsangestellten (s. a. Drucksache 439.16).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wiederbesetzungssperre für die Stelle 90000104 ebenfalls
aufzuheben und die Stelle zum 01.01.2018 nach zu besetzen.
Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung
(Beschäftigter, EG 5 Stufe 3, 6 Monate) in Höhe von ca. 21.400 €.
Beschlussvorlage 528.17
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