Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
10.10.17, 10:23
Aktualisiert
26.10.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeiter/in: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 538.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
17.10.2017
Stadtrat
07.11.2017
X
05.10.2017
abgesetzt
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine
Ausschüsse;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die beantragten Änderungen der Geschäftsordnung für
den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse ab.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Spürck
Abt. 10.1
Ratsbüro
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.09.2017 beantragt die SPD-Fraktion Änderungen der Geschäftsordnung für
den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse (GeschO) dahingehend,
- dass Niederschriften von Rats- und Ausschusssitzungen innerhalb von 4 Wochen nach der
Sitzung vorzulegen sind.
- dass Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten grundsätzlich (bis auf die dargestellten
Ausnahmen) 10 Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung zuzuleiten sind.
Bezüglich der Niederschriften ist in der Dienstanweisung über die Vorbereitung und Ausführung
der Beschlüsse bereits geregelt, dass diese innerhalb von 2 Wochen nach einer Sitzung
vorzulegen sind. Die Verwaltung räumt ein, dass dies nicht immer zeitgerecht erfolgt. Gründe
hierfür sind u.a. personelle Mehrbelastungen in einigen Verwaltungsbereichen aufgrund von z.B.
Wiederbesetzungssperren oder Ausfallzeiten.
Die Verwaltung wird den Antrag zum Anlass nehmen, die Schriftführerinnen und Schriftführer
nochmals eindringlich auf die zeitgerechte Erstellung der Niederschriften hinzuweisen. Eine
diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung hält die Verwaltung für nicht erforderlich.
Zur Erstellung und Zuleitung von Vorlagen ist die Verwaltung entgegen der Antragstellerin der
Auffassung, dass in der Regel die Vorlagen zeitgerecht vorgelegt werden. Eine Zuleitung erst
einen Tag vor einer Sitzung ist eher die Ausnahme. Auch dies ist wie bei den Niederschriften
begründet durch personelle Mehrbelastungen in einigen Verwaltungsbereichen.
Im Übrigen ist in § 1 Abs. 3 Satz 2 GeschO geregelt, dass der Einladung schriftliche
Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) beigegeben werden
können. Insoweit liegt es in der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters, ob und in welchem
Umfang Vorlagen erstellt werden. In diese Entscheidungskompetenz kann der Rat nicht
eingreifen.
Gleichwohl wird die Verwaltung nochmals bei den Ämtern und Abteilungen eine zeitgerechte
Vorlagenerstellung einfordern.
Beschlussvorlage 538.17
Seite 2